Nazi-Raubkunst im Museum in Potsdam?: Barberini soll Cross-Gemälde sofort an Erben übergeben
Nazi-Raubkunst im Museum Barberini? Ein Gemälde in der aktuellen Cross-Ausstellung soll von der Wehrmacht geraubt worden sein. Die Erben des einstigen Besitzers fordern die Herausgabe des Bildes - sofort.
Potsdam - Ungeheurer Verdacht: Das Bild "Regatta in Venedig" von Henri-Edmond Cross, das gerade im Museum Barberini gezeigt wird, soll 1940 in Frankreich von der Wehrmacht aus der Sammlung von Gaston Lévy geraubt worden sein. Später sei es in die USA gelangt und wurde dem Museum Fine Arts in Houston geschenkt. Zurzeit hängt das Bild im Rahmen der großen Cross-Ausstellung im Museum am Alten Markt.
Der Anwalt der Erben von Lévy fordert nun die Herausgabe des Bildes. Wie der Anwalt schreibt, werden "die Behörden, Gerichte in Deutschland sowie das Museum Barberini" aufgefordert, "sich an die Washingtoner Prinzipien zu halten und den Abtransport von Raubgut aus Deutschland zu verhindern". Das Gemälde sei eindeutig als Raubkunst zu identifizieren: "Es trägt noch heute die Nummer MA-B 1085 („Möbel Aktion Bilder“) des Einsatzstabs Reichsleiter Rosenberg und ist deshalb einfach als Raubgut zu erkennen", erklärt Christoph Partsch.
Antrag bei Gericht eingereicht
Der Sprecher des Landgerichts Potsdam, Sascha Beck, bestätigte den PNN, dass der Fall beim Gericht anhängig sei. In der vergangenen Woche sei ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht eingegangen. Demnach soll das Museum Barberini das Gemälde sofort an die Erben herausgeben. Sollte das Gericht dem nicht folgen, haben die Anwälte der Erben hilfsweise beantragt, dass das Museum das Gemälde vorerst an einen Treuhänder aushändigen soll.
Bei diesem Treuhänder soll das Gemälde nach dem Willen der Kläger bleiben, bis der Rechtsstreit über den rechtmäßigen Besitzer geklärt sei. Das Museum habe bis kommenden Montag Zeit für eine Stellungnahme. Bis Ende nächste Woche wolle das Gericht dann über den Antrag auf einstweilige Verfügung entscheiden - dies sei mit und ohne mündliche Verhandlung möglich. Ob eine mündliche Verhandlung anberaumt werde, sei noch nicht entschieden.
Die Bild-Zeitung hatte am Mittwoch zuerst darüber berichtet.
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