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Muss Potsdam Kitagebühren erstatten?: Potsdam drohen bei Kitas Mehrkosten in Millionenhöhe

Der Stadt drohen in der Kinderbetreuung Zusatzkosten in Millionenhöhe: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem ähnlichen Fall die Stadt Cottbus zu Rückzahlungen verurteilt.

Potsdam - Der Stadt Potsdam drohen in der Kinderbetreuung Zusatzkosten in mehrstelliger Millionenhöhe. Aus mehreren Gründen haben verschiedene Kitaträger die Stadt verklagt. Zum einen geht es um umstrittene Gebäudezuschüsse für alle seit 2012 neu errichteten Kitas. Sollten die Träger recht bekommen, könnte es aus Sicht der Kläger zu millionenschweren Rückzahlungen aus dem städtischen Haushalt kommen.

Gebürhensatzung im Visier der Justiz: Muss Potsdam Kitabeiträge zurück erstatten?

Zum anderen hat einer der größten Träger der Stadt, die Arbeiterwohlfahrt (Awo), gegen die Gebührensatzung geklagt, da die Berechnung unzulässig sei und zum Teil zu hohe Beiträge für die Kita-Plätze verlange. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) steht noch aus, aber in einem ähnlichen Fall wurden in Rathenow (Havelland) die Gebührensatzung Anfang Oktober bereits für unwirksam erklärt.

Die Stadt hatte in der vergangenen Woche schon angekündigt, die Elternbeitragssatzung in einer Arbeitsgruppe überarbeiten zu wollen. Doch dem Kita-Elternbeirat in Potsdam geht das nicht weit genug. Er forderte indirekt zu möglichen Rückzahlungen für von den Eltern seit 2016 zu viel gezahlte Beiträge auf. 

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Wer kann in Potsdam auf die Rückerstattung von Kitagebühren hoffen? Lesen Sie später mehr auf pnn.de!

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