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Um das Gemälde "Regatten in Venedig", das derzeit im Museum Barberini in Potsdam zu sehen ist, gibt es Streit.
© Manfred Thomas

Museum Barberini in Potsdam: NS-Raubkunst: Entscheidung zu Cross-Werk verzögert sich

Jetzt wird es länger dauern: Das Potsdamer Museum Barberini hat im Rechtsstreit um das Cross-Gemälde eine Fristverlängerung für seine Stellungnahme beantragt.

Potsdam - Im Fall des unter NS-Raubkunstverdacht geratenen Gemäldes im Museum Barberini hat das Museum beim Landgericht Potsdam eine Fristverlängerung beantragt. Das sagte Gerichtssprecher Sascha Beck den PNN am Montag. Das Museum hatte bis zum Montag eine Stellungnahme zu dem fraglichen Werk „Regatta in Venedig“ von Henri-Edmond Cross abgeben sollen. 

Museum und Kläger sprechen über Fristverlängerung

Wie berichtet hatten Erben des französischen Kunstsammlers Gaston Lévy (1983-1977) beim Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht und dem Museum eine zehntägige Frist gesetzt. Die Erben fordern, dass das Werk aus der Sammlung des Museum of Fine Arts Houston, das im Barberini in einer Cross-Retrospektive gezeigt wird, vorerst an einen Treuhänder herausgegeben wird – dort solle es bleiben, bis der Rechtsstreit über den rechtmäßigen Besitzer geklärt sei. 

Museum und Kläger seien jetzt im Gespräch über eine Fristverlängerung bis Freitag, sagte Gerichtssprecher Beck. Eine Sprecherin des Museums Barberini äußerte sich auf PNN-Anfrage nicht weiter. Offen ist laut Gerichtssprecher Beck immer noch, ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommt oder das Gericht ohne eine solche über den Antrag entscheidet.

Mary Haus, die Sprecherin des Museums of Fine Arts in Houston, erklärte am Montag auf PNN-Anfrage, man nehme alle Fragen der rechtmäßigen Eigentümerschaft sehr ernst. Man habe eine intensive Untersuchung des Sachverhalts veranlasst. Nach derzeitigem Forschungsstand gebe es Aspekte, die „einigen Annahmen der Kläger widersprechen“, so die Museumssprecherin weiter. Details nannte sie nicht. Das Museum Barberini hat mittlerweile neben dem Werk einen Hinweis auf den Rechtsstreit angebracht.

Neben dem Werk hat das Museum einen Hinweis zum Rechtsstreit angebracht.
Neben dem Werk hat das Museum einen Hinweis zum Rechtsstreit angebracht.
© Manfred Thomas

Anwalt Christoph Partsch, der die Erben vertritt, hatte mitgeteilt, das Gemälde sei „ eindeutig als Raubkunst zu identifizieren“. Die Sammlung von Gaston Lévy war 1940 von den Nazis konfisziert worden. Welche Wege das Werk danach genommen hat, muss nun geklärt werden. Das Museum of Fine Arts in Houston erhielt es 1958 als Schenkung von Oveta Culp Hobby, der ersten Gesundheitsministerin der USA. Dass die Erben sich nicht längst an das Museum in Houston gewendet haben, erklärte Partsch mit den hohen Anwaltskosten in den USA.

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