Verkaufsoffene Sonntage in Potsdam: Land kassiert Pläne zur Sonntagsöffnung
Zehn statt sechs verkaufsoffene Sonntage, das wünscht sich die Stadt Potsdam. Das Sozialministerium Brandenburg ist aber gegen dieses Vorhaben und weist nun die Stadtverwaltung deutlich an, die Zahl verkaufsoffener Sonntage zu begrenzen.
Potsdam - Bei den umstrittenen Sonntagsöffnungszeiten in der Stadt erhöht das Land den Druck auf Potsdam: Das Sozialministerium weist das Rathaus an, seine auch von den Stadtverordneten bestätigte Regelung zurückzunehmen. In diesen Tagen geht der entsprechende Bescheid nach PNN-Informationen bei der Stadtverwaltung ein.
Wie berichtet will die Stadt erneut in diesem Jahr den Verkauf durch eine stadtteilbezogene Festlegung an insgesamt zehn statt an nur sechs Sonntagen zulassen. Das Sozialministerium sieht darin einen Verstoß gegen das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz. Bereits zweimal musste die Stadt in den vergangenen Jahren nach einer Anweisung des Ministeriums ähnliche Verordnungen wieder ändern. Nach der Weisung des Ministeriums gibt es jetzt nach PNN-Informationen drei Möglichkeiten: Entweder die Stadt legt eine neue Verordnung vor. Oder sie klagt gegen den Bescheid. Alternativ kann auch das Land für Potsdam eine neue Regelung erlassen. Ein Sprecher des Sozialministeriums wollte sich auf Anfrage am Donnerstag nicht zu dem Vorgang äußern, unter Verweis auf das laufende Verfahren.
Stadt verstoße gegen Ladenöffnungsgesetz
Auch bei der Stadtverwaltung hielt man sich am Donnerstag auf Anfrage noch bedeckt. Der Bescheid des Landessozialministeriums sei bislang nicht im Rathaus eingegangen, sagte Stadtsprecher Stefan Schulz den PNN. Erst wenn die Entscheidung des Landes offiziell vorliege, werde man prüfen, welche Schritte unternommen werden müssten.
Zuletzt war bereits die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen die von Potsdam genehmigten zehn verkaufsoffenen Sonntage vor das Oberverwaltungsgericht gezogen, da die Stadt gegen das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz verstoße. Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen sei besonders zu schützen, so Verdi – dies sei ein Verfassungsauftrag und entsprechend zu respektieren. Die Beschäftigten in den Läden müssten davor geschützt werden, an verschiedenen Standorten eines Arbeitgebers an mehr als den erlaubten sechs Sonntagen pro Jahr eingesetzt zu werden, so die Auffassung der Gewerkschaft, die nach Informationen dieser Zeitung auch im Ministerium geteilt wird. Demnach soll es auch entsprechende Beschwerden von Verkäuferinnen gegeben haben.
Dagegen hatte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) zu dem Verdi-Vorstoß gesagt: „Die Klage sehen wir gelassen.“ Es gebe bekanntermaßen unterschiedliche Auffassungen zu den Sonntagsöffnungszeiten. „Wir haben gute Gründe, die für unsere Auffassung sprechen“, so der Rathauschef. Denn mit der Potsdamer Regelung hätte kein Geschäft an mehr als sechs Sonntagen im Jahr geöffnet. Den ersten verkaufsoffenen Sonntag soll es noch vor Ostern – am 29. März – im gesamten Stadtgebiet geben. Hinter die Auffassung der Stadt Potsdam hatten sich etwa der Handelsverband Berlin-Brandenburg und die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der brandenburgische Städte- und Gemeindebund gestellt. Zu den Gegnern zählen neben Verdi bekanntlich die Kirchen.
Praxis sehe anders aus
Darüber hinaus hatte Jakobs erklärt, ein Urteil in dem bislang noch nicht terminierten Prozess ermögliche „vielleicht endlich eine landesweit einheitliche Regelung“. „Denn die Praxis im Land Brandenburg sieht anders aus“, so Jakobs unter Bezug auf ähnliche Regelungen anderswo in der Mark.
Doch ob die Chancen der Stadt wirklich so gut stehen, ist fraglich. Den PNN liegt ein Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008 vor, das in einem ähnlichen Fall gegen die Stadt Leipzig entschied. Geklagt hatte die evangelische Landeskirche in Sachsen gegen ein Modell, wie es nun auch Potsdam etablieren will. Das Gericht begründete seine Ablehnung gegen das Leipziger Vorhaben unter anderem damit, der Gesetzgeber müsse wie etwa im Land Baden-Württemberg ausdrücklich regeln, dass bei einer Beschränkung auf bestimmte Stadtteile die begrenzte Zahl verkaufsoffener Sonn- oder Feiertage nur für diese Viertel verbraucht ist – und nicht für die gesamte Stadt. Diese vom Gericht geforderte Bestimmung aber sieht das Brandenburgische Ladenschlussgesetz bisher nicht vor.
Der Streit zwischen Stadt und Land um die Zahl verkaufsoffener Sonntage in Potsdam tobt bereits seit Jahren – und ging bislang immer zugunsten des Landes aus. Bereits im vergangenen Jahr und 2012 musste sich die Stadtverwaltung, nachdem sie ähnliche Regelungen durchzusetzen versuchte, jeweils dem Druck des Arbeitsministeriums beugen – im vergangenen Jahr fiel die Entscheidung dazu allerdings erst im April. Das hatte zu scharfer Kritik von Händlern geführt, weil kurz danach ein eigentlich schon geplanter und in den Medien beworbener verkaufsoffener Sonntag ausfallen musste.
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