Streit um Ladenöffnungszeiten in Potsdam: Immer wieder sonntags
Im Streit um Ladenöffnungszeiten am Wochenende will die Stadt gegenüber dem Land hart bleiben.
Im Streit um die Ladenöffnungszeiten an Sonntagen geht die Stadtverwaltung auf Konfrontationskurs zum Landessozialministerium. Man werde dem Ministerium demnächst einen Brief zukommen lassen, in dem die eigene Sichtweise noch einmal dargelegt werde, sagte Stadtsprecher Markus Klier am Montag auf PNN-Anfrage: „Und unsere Auffassung ist anders.“ Eine gerichtliche Klärung des Streits werde derzeit gleichwohl noch nicht erwogen, so der Sprecher.
Wie berichtet haben die Stadtverordneten in Potsdam für zehn verkaufsoffene Sonntage in diesem Jahr gestimmt. Erlaubt sind laut Gesetz aber maximal sechs Sonntage – dies wollte die Stadt umgehen, indem einzelne verkaufsoffene Sonntage nur in je einem Stadtteil gelten sollten. Dieses Vorhaben lehnte das Arbeitsministerium zuletzt aber ab – nicht zum ersten Mal. Die Begründung: Verkaufsstellen dürften eben nur zu besonderen Ereignissen und jährlich höchstens an sechs Sonn- und Feiertagen geöffnet haben. Diese Obergrenze gelte nach Auffassung des Ministeriums für das gesamte Stadtgebiet – unabhängig davon, ob die Freigabe für das gesamte Territorium einer Kommune oder nur für Teile davon erfolgt, wie Potsdam dies plant.
Bereits im vergangenen Jahr und 2012 musste sich die Landeshauptstadt, nachdem sie ähnliche Regelungen durchzusetzen versuchte, jeweils dem Druck des Arbeitsministeriums beugen – im vergangenen Jahr fiel die Entscheidung dazu allerdings erst im April. Das hatte zu scharfer Kritik von Händlern geführt, weil kurz danach ein eigentlich schon geplanter und in den Medien beworbener verkaufsoffener Sonntag ausfallen musste.
In diesem Jahr hat das Ministerium die Potsdamer Stadtverwaltung nun erneut dazu aufgefordert, die Verordnung zu überprüfen. Das ist nun geschehen. „Wir bleiben bei unserer Linie“, sagte Stadtsprecher Klier. Unterstützt wird die Stadt in ihrer Haltung von Handels- und Wirtschaftsverbänden, dagegen hatten Gewerkschafter und Kirchenvertreter regelmäßig Kritik geübt.
Auch in anderen Kommunen Brandenburgs wird über die Auslegung des Ladenschlussgesetzes gestritten. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind der Sonntag und die gesetzlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt. HK/ sen
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