Sachverständige sprechen im Kulturausschuss: Konflikt um Hohenzollern im Kulturausschuss des Bundestags
Sieben Experten haben sich heute im Kulturausschuss des Bundestages zu den Restitutionsforderungen der Hohenzollern geäußert.
Berlin/Potsdam - Im Konflikt um mögliche Entschädigungen für die Nachfahren der letzten Monarchie in Deutschland hat der Kulturausschuss des Bundestags externen Rat eingeholt. In Berlin hörte der Ausschuss dazu am Mittwoch sieben Experten an, darunter auch den Potsdamer Chef der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Christoph Martin Vogtherr. Die historische Rolle der Hohenzollern mit Blick auf das NS-Regime wird in vier bisher bekannten Gutachten sehr unterschiedlich bewertet. Das wurde auch bei ersten Statements der Experten im Ausschuss deutlich.
Bund, Berlin und Brandenburg verhandeln mit den Hohenzollern seit 2014 über mögliche Rückgaben und Entschädigungen. Mit einer Einigung will der Bund das Risiko eines Klageverfahrens vermeiden. Die Verhandlungen ruhen, nachdem Brandenburg einen Prozess um enteignete Immobilien wieder aufgenommen hat. Für den Bund sind außergerichtliche Gespräche obsolet, wenn das gerichtliche Verfahren fortgesetzt wird. Im aus Bundessicht schlimmsten Fall müssten Tausende Objekte an die Hohenzollern herausgeben werden, dabei geht es aber letztlich um weniger als 0,1 Prozent des Sammlungsbestandes.
Im Frühjahr soll eine Entscheidung fallen
Die Brandenburger Landesregierung will voraussichtlich bis zum Frühjahr darüber entscheiden, wie sie mit den Entschädigungsforderungen der Hohenzollern weiter umgeht. Finanzministerin Katrin Lange (SPD) erklärte am Mittwoch in Potsdam: "Es sind aus meiner Sicht in dieser Frage eine ganze Reihe von Aspekten sehr sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Und zwar ganz sachlich und mit kühlem Kopf." Die Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen. "Ich gehe davon aus, dass über das weitere abgestimmte Vorgehen des Landes im Frühjahr entschieden sein wird." Sie betonte: "Ich bin beim Thema Hohenzollern im Interesse des Landes an tragfähigen Lösungen und nicht an großen Schlagzeilen interessiert."
Insgesamt geht es um 1,2 Millionen Euro
Bei der seit 2015 laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Brandenburg und Hohenzollern geht es um Immobilien. Das Land hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen klagen die Hohenzollern, es geht um 1,2 Millionen Euro.
Laut Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem nationalsozialistischen System "erheblichen Vorschub geleistet hat".
Gerd Roth, Oliver von Riegen dpa
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