Ernst-von-Bergmann-Klinikum: Keine Zulässigkeitsprüfung bei Bürgerbegehren
Das brandenburgische Innenministerium hat mitgeteilt, dass es eine Zulässigkeitsentscheidung für das Bürgerbegehren für faire Bezahlung für nicht mehr notwendig erachtet.
Potsdam - Das Bürgerbegehren für faire Bezahlung am städtischen Klinikum „Ernst von Bergmann“ erhält keine Zulässigkeitsentscheidung durch das brandenburgische Innenministerium.
Wie die Behörde mitteilte, sei diese Prüfung nicht mehr notwendig, da sich die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung die Inhalte des Bürgerbegehrens durch eigene Beschlüsse in der Mai-Sitzung „vollinhaltlich zu eigen gemacht“ hätten, so das Ministerium. Demnach sei die Entscheidung entbehrlich, hieß es weiter.
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Das Bürgerbegehren forderte mehr Lohn für Bergmann-Mitarbeiter und bessere Arbeitsbedingungen am Klinikum. Mehr als 17.000 Unterschriften wurden gesammelt. Die Mehrheit der Potsdamer Stadtverordneten folgte daraufhin in der Sitzung am 5. Mai dieses Jahres einem Antrag der rot-grün-roten Stadtkoalition, der die Forderungen des Bürgerbegehrens übernahm. So sollen die Mitarbeiter von drei Gesellschaften des Bergmann-Konzerns seit dem 1. Juni Tariflohn erhalten.
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