Hohenzollern-Streit: Görke lehnt Zahlung an Hohenzollern ab
Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Linke) will den Hohenzollern keine Entschädigung für enteignetes Schlösser-Inventar zahlen. Er beruft sich auf die Rolle der Familie zur NS-Zeit.
Potsdam - Brandenburgs Finanzministerium will weitere Vermögensforderungen von Georg Friedrich Prinz von Preußen an die öffentliche Hand ablehnen. Es geht um vom Haus Hohenzollern beanspruchte Entschädigungszahlungen für Enteignungen von Inventar aus Schlössern, aber auch von Wertpapieren und Geldvermögen während der sowjetischen Besatzungszeit. Das vom Linken Christian Görke geführte Ministerium bestätigte am Donnerstag auf PNN-Anfrage, dass zu den beantragten Entschädigungen für Mobilien und Inventar der „Entwurf eines ablehnenden Bescheides des Finanzministers“ existiert, zu dem derzeit die übliche Anhörung im Verwaltungsverfahren läuft. Danach werde ein endgültiger Bescheid erlassen. „Wir nehmen die Gelegenheit selbstverständlich wahr. Unsere Stellungnahme ist in Vorbereitung“, sagte dazu Markus Hennig, der Anwalt der Hohenzollern, auf Anfrage.
Die Richter müssen über die Rolle der Hohenzollern zur NS-Zeit befinden
Es geht damit erneut um die Rolle der Hohenzollern während der NS-Diktatur. In Enteignungsfällen, wo eine Rückgabe ausgeschlossen ist, wird normalerweise eine Entschädigung von der öffentlichen Hand gezahlt. Nach geltender Rechtslage kann diese nur dann verweigert werden, wenn die damaligen Eigentümer der NS-Diktatur „in erheblichem Maße“ Vorschub geleistet haben. Und genau mit dieser Begründung, die sich auf ausführliche Gutachten der Historiker Stephan Malinowski und Peter Brandt stützte, hatte das Ministerium 2015 bereits eine 1,2-Millionen-Entschädigungsforderung für enteignete Schlösser und Immobilien abgelehnt. Nachdem die Hohenzollern dagegen Klage eingereicht haben, muss nun das Potsdamer Verwaltungsgericht in erster Instanz darüber entscheiden. Die Rolle der Hohenzollern während der NS-Diktatur wird im Mittelpunkt dieses Prozesses stehen.
Nun folgt eine ähnliche Auseinandersetzung um das, was sich einst in den Schlössern und Immobilien befand und um weitere frühere Vermögenswerte der Hohenzollern. Auch in diesem Fall kann das Ministerium die Forderungen nur mit der Begründung ablehnen, dass die Hohenzollern dem NS-Regime „in erheblichem Maße Vorschub geleistet“ haben. „Sämtliche vorhandenen Erkenntnisse und Gutachten mehrerer Historiker sowie das Ergebnis der Anhörung werden in die zu fertigende Entscheidung einbezogen“, heißt es. Das Ausmaß ist immens. „Das Ministerium der Finanzen geht nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass über 3700 Positionen zu befinden ist“, so die Aussage des Ministeriums. „Der finanzielle Gesamtumfang ist nicht unerheblich.“ Verwiesen wird auch darauf, dass eine Wertermittlung schwierig wäre. „Bei Kunstgegenständen stellen verschiedene Gutachter zu demselben Stück unterschiedliche Wertangaben fest.“ Eine Auskunft zu Einzelheiten, etwa zu Bankkonten, Wertpapieren oder früheren Hypothekenforderungen der Hohenzollern, lehnte das Ministerium unter Verweis auf das laufende Verfahren und die Verschwiegenheitspflicht ab.
Wie berichtet haben die Hohenzollern zudem direkte Eigentumsansprüche auf Tausende Kunstschätze in Museen Berlins und Brandenburgs angemeldet. Dazu laufen Vergleichsverhandlungen mit der öffentlichen Hand.
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