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Uferweg: Erste Enteignungen am Groß Glienicker See

Sechs Enteignungen wurden inzwischen am Groß Glienicker See verfügt. Trotzdem dauert es noch, bis der Uferweg frei ist.

Potsdam - Die Bemühungen für einen freien Uferweg am Groß Glienicker See sind einen Schritt vorangekommen. Die zuständige Behörde des Landes Brandenburg hat inzwischen die Enteignung von sechs der 18 Seeanrainer entschieden, die den Uferweg sperren. Enteignung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Wegerecht im Grundbuch eingetragen wird.

Die Angaben gehen aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Kleine Anfrage des Stadtverordneten Andreas Menzel (BvB/Freie Wähler) hervor. Allerdings haben die Betroffenen gegen sämtliche Bescheide bereits geklagt. Somit sind die Enteignungen noch nicht rechtskräftig. Das Brandenburger Innenministerium, dem die Enteignungsbehörde untersteht, bestätigte die Angaben am Donnerstag auf PNN-Anfrage.

Andreas Menzel. 
Andreas Menzel. 
© Privat

Ursprünglich waren 19 Verfahren eingeleitet worden

Ob und wann der Uferweg tatsächlich realisiert werden kann, ist dementsprechend offen. Die juristische Auseinandersetzung kann noch dauern. „In einem Verfahren hat das Oberlandesgericht Brandenburg eine Verhandlung im April 2020 angekündigt“, heißt es in der Antwort der Stadtverwaltung weiter. „Die übrigen gerichtlichen Verfahren wurden noch nicht terminiert, da die Entscheidung des Oberlandesgerichts auch in diesen Verfahren Relevanz hat.“ Im Rathaus übt man sich in Geduld: „Es bestehen nur geringe Möglichkeiten, auf den Zeitpunkt der Entscheidung Einfluss zu nehmen“, teilte die Verwaltung Menzel mit.

Ursprünglich waren sogar 19 Verfahren eingeleitet worden. Doch in einem davon gab es im vergangenen Jahr Bewegung. Wie die PNN im Juli berichteten, hatte einer der Sperrer sein Grundstück in der Seepromenade verkauft. Für diesen Fall besaß die Stadtverwaltung ein Vorkaufsrecht. In diesem Fall habe man sich „auf die Eintragung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts verständigt“, wie Stadtsprecher Markus Klier den PNN sagte. „Dieses ist inzwischen im Grundbuch eingetragen.“

Beschlüsse sollen bis Mitte des Jahres erfolgen, fordert der Verein

Bei der Bürgerinitiative Freies Groß Glienicker Seeufer kommen die Neuigkeiten gut an. „Endlich sind weitere Beschlüsse erfolgt“, sagte der Vorsitzende Matthias Frey. „Aus Sicht des Vereines ist der bisherige Bearbeitungszeitraum von über zwei Jahren aber entschieden zu lang.“ Der Verein erwarte, dass die weiteren Beschlüsse bis spätestens Mitte des Jahres erfolgen.

Der Uferweg ist seit mehr als zehn Jahren an mehreren Stellen gesperrt. Die Stadt Potsdam hält an der Durchsetzung eines freien Wegs am Groß Glienicker Seeufer fest. Nachdem Versuche einer gütlichen Einigung mit den Sperrern gescheitert waren, setzt die Stadt seit mehreren Jahren auf den juristischen Weg. In allen Fällen, in denen Potsdam weder Eigentum noch sonstige eigentumsähnlichen Rechte am Uferweg hat oder keine gütlichen Möglichkeiten des Erwerbs bestehen, seien die Enteignungsverfahren anhängig, so der Standpunkt der Stadt.

Ärger um Terrassenlandschaft

Die erste Entscheidung hatte die Landesbehörde im Dezember 2017 getroffen. Auf Antrag der Stadt wurde entschieden, dass eine Anrainerin den Bau eines drei Meter breiten Uferwegs über ihr Grundstück erlauben muss – so wie es auch im Bebauungsplan vorgesehen ist. Außerdem muss das öffentliche Wegerecht auch als Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen werden.

Im Fall eines anderen Grundstücks an der Seepromenade gibt es weiter Ärger. Das Grundstück ist vom Uferweg her zurzeit nicht zugänglich, weil Anrainer nördlich und südlich den Weg gesperrt haben. Im vergangenen Jahr hatten die Grundstückseigentümer begonnen, am Hang eine mehrstufige Terrassenlandschaft anzulegen. Anwohner berichteten von Baumfällungen. Zunächst nahm die Stadtverwaltung keinen Anstoß. Nach weiteren Hinweisen schlug der Fall nach PNN-Informationen rathausintern hohe Wellen. Von einem Kommunikationsdesaster war die Rede.

Im Sommer dann wurde ein Baustopp verhängt. Zum laufenden bauordnungsrechtlichen Verfahren gegen die Eigentümer wollte die Stadt in dieser Woche keine Angaben machen. Zudem sei nachträglich ein Baugenehmigungsverfahren eingeleitet worden. Die umfangreichen Bauarbeiten dürften allerdings im Widerspruch zum geltenden Bebauungsplan stehen, der den Erhalt des Status quo vorsieht – also einen Hang mit Bäumen. Außerdem liegt ein Teil der Fläche im Landschaftsschutzgebiet.

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