Privatstand und Betonterrasse: Neue Konflikte am Groß Glienicker See
Anrainer empört: Eine mehrstufige Terrasse entsteht derzeit auf einem Grundstück am Ufer des Groß Glienicker Sees. Auch ein neuer Privatstrand ist entstanden.
Potsdam - Das Laub der Bäume rauscht im Wind, auf dem Wasser kräuseln sich kleine Wellen und das Ufer ist von Schilf gesäumt: Der Groß Glienicker See ist eigentlich ein wahres Idyll. Doch harmonisch geht es am Seeufer in Groß Glienicke nicht überall zu. Während die Enteignungsverfahren für einen Uferweg am Groß Glienicker See weiterlaufen, tun sich neue Konflikte auf.
Wer mit einem Boot auf dem See in der vergangenen Woche unterwegs war, staunte zum Beispiel nicht schlecht: Auf einem Grundstück in der Seepromenade hatte der der Eigentümer offenbar das Bedürfnis, sich einen privaten Sandstrand zu schaffen. Augenscheinlich mehrere Tonnen Sand waren mit Hilfe eines Baggers in die Uferzone gekippt worden. Die stellenweise rund einen Meter hohe Aufschüttung reicht fast bis ans Wasser heran.
Zäune, Sitzecken oder Pflanzungen untersagt
Problematisch ist, dass das Ufergrundstück zwar in Privatbesitz ist, aber auch Teil des Landschaftsschutzgebiets Königswald mit Havelseen. Dort sind eigentlich selbst Zäune, Sitzecken oder Pflanzungen untersagt – und Sandaufschüttungen damit erst recht. Der Stadtverwaltung ist der Fall bekannt, wie Stadtsprecherin Christine Homann auf PNN-Anfrage bestätigte. Es sei bereits veranlasst worden, dass die Bauherren die Aufschüttung im Uferbereich wieder beseitigen, sagte Homann.
Ohnehin beschäftigt sich die Stadtverwaltung mit diesem Grundstück. Denn es gehört zu den 19 Grundstücken, deren Besitzer den im Bebauungsplan vorgesehenen Uferweg seit Jahren blockieren. In diesem Fall ist allerdings Bewegung in die Sache gekommen. Wie berichtet hatte der bisherige Eigentümer das Grundstück kürzlich verkauft. In solchen Fällen besitzt die Stadt ein Vorkaufsrecht, um den Uferweg umsetzen zu können. Passiert ist das noch nicht: „Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen“, so Homann. Man stehe allerdings zu den Plänen: „Die Stadt nimmt das Vorkaufsrecht wahr.“
Anrainer haben Uferweg gesperrt
Auch einige Meter weiter gibt es Ärger: Das Grundstück ist vom Uferweg her zurzeit nicht zugänglich, weil Anrainer nördlich und südlich dieses Grundstücks den Uferweg gesperrt haben. Wie berichtet sind dort sind am Hang große Erdaufschüttungen zu sehen. Offenbar wird eine mehrstufige Terrassenlandschaft errichtet. Mehrere Bäume sind zugeschüttet. Anwohner berichten von Baumfällungen. In der Sache läuft nach Rathausangaben „ein ordnungsbehördliches Verfahren“. Deshalb seien dazu keine weiteren Aussagen möglich, hieß es auf Nachfrage.
Laut der Brandenburgischen Bauordnung dürften die Terrassen als bauliche Anlage gelten. Darunter werden „mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen“ verstanden. Bekanntlich nimmt die Potsdamer Bauverwaltung diese Formulierung sehr ernst: Seit Jahren tobt wie berichtet ein Rechtsstreit um einen Holzstapel im Garten des Inselhotels Hermannswerder, den Behörde für genehmigungspflichtig hielt. Gemessen daran, dürfte es sich bei den Betonterrassen am Groß Glienicker See um eine gigantische Baumaßnahme handeln.
Anwohner enttäuscht von den Behörden
Möglicherweise werden sich mit der Frage demnächst Juristen beschäftigen. Anwohner hatten die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben bereits vor Monaten auf die Bauarbeiten aufmerksam gemacht. Doch passiert ist erst einmal nichts. Die Untätigkeit der Behörden habe sie enttäuscht, sagte eine Anwohnerin den PNN. Nach PNN-Informationen wurde mittlerweile in der Sache Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt beantragt. Der hatte auch darum gebeten, den Fall an die Antikorruptionsbeauftragte des Rathauses weiterzuleiten. Das wurde ihm nach PNN-Informationen bereits Anfang der Woche zugesagt.
Offiziell sieht das Rathaus die Sache aber anders: „Die Antikorruptionsstelle ist nicht mit dem Fall befasst“, hieß es am Freitag von Seiten der Pressestelle auf Anfrage. Ein entsprechender Hinweis liege nicht vor.
Juristische Auseinandersetzungen laufen bereits
Unterdessen treibt das Land die Enteignungsverfahren für die gesperrten Uferwegsgrundstücke voran. Wie berichtet hatte das Innenministerium zuletzt in zwei Fällen entschieden, dass Grundstückseigentümer den Bau eines öffentlichen Uferwegs zulassen müssen. Einer der beiden Anrainer geht bereits gegen die Entscheidung vor Gericht. Im zweiten Fall ist die Rechtsbehelfsfrist nach Auskunft des Innenministeriums noch nicht abgelaufen. In einem dritten Enteignungsverfahren aus dem Jahr 2017 hatte das Landgericht Neuruppin im vergangenen Jahr zugunsten der Stadt entschieden. Die Klägerin hatte jedoch Berufung eingelegt.
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