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Gesperrter Uferweg am Griebnitzsee.
© Henri Kramer (Archiv: 2017)

Uferweg in Potsdam: Ein Durchbruch am Griebnitzsee

Ein 600 Meter langes Uferwegstück am Griebnitzsee soll komplett öffentlich werden. Auch eine neue Kita ist geplant.

Potsdam - Am seit mehr als zehn Jahren größtenteils gesperrten Uferweg am Griebnitzsee bahnt sich buchstäblich ein erster Durchbruch an. Ein rund 600 Meter langes Teilstück des insgesamt knapp drei Kilometer langen einstigen Kolonnenweges der DDR-Grenzer soll in absehbarer Zeit komplett öffentlich begehbar sein. Der betreffende Abschnitt liegt im Nordwesten des Uferbereichs, zwischen der Straße Wasserstraße und einem bereits existierenden Stichweg zwischen den Grundstücken Karl-Marx-Straße 26 und 27. In der nächsten Woche sollen die Stadtverordneten über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beraten.

Im betreffenden Bereich gehören der Stadt bereits zwei Drittel der für die Herstellung des Uferwegs benötigten Flächen. Auf einem dieser Grundstücke will das Rathaus zudem perspektivisch eine zweigeschossige Kita mit etwa 90 Plätzen bauen (siehe Grafik).

Da ein weiterer Teil der Flächen dem Land gehört, muss sich die Stadt im B-Plan-Bereich mit zwei privaten Grundstückseigentümern einigen – mit jenen der Nummern Karl-Marx-Straße 28 und 32. Beides sind Seegrundstücke, beide sind mit historischen Villen (Nummer 28 Villa Mosler und Nummer 32 Villa Berglas) bebaut. Diese bislang gesperrten Privatgrundstücke rahmen zudem ein städtisches Ufergrundstück, das aus diesem Grund ebenfalls unzugänglich ist. Mit dem Besitzer der Nummer 28 hat das Rathaus offenbar bereits eine Übereinkunft erzielt: Der Ankauf der benötigten Flächen stehe kurz vor der notariellen Beurkundung, heißt es im B-Plan-Entwurf.

Weg soll an die Böschung heranrücken

Auch mit dem Eigentümer des Grundstücks der Villa Berglas hat sich die Stadt geeinigt – zumindest auf den Verlauf des Weges. Dieser weicht nämlich von dem Verlauf im B-Plan Nummer 125 ab, der bislang für die gesamte Potsdamer Griebnitzsee-Uferzone gilt. Der neue B-Plan soll daher das alte Papier an dieser Stelle ersetzen. Um den „privaten Interessen“ des Eigentümers entgegenzukommen, soll der Weg ein Stück vom Ufer weg und nahe an die bestehende Böschung heranrücken. Grund ist die geplante Wiederherstellung des historischen Gartens, dessen wenige noch vorhandene Reste ebenso wie die Villa Berglas unter Denkmalschutz stehen. Auch die Villa soll denkmalgerecht saniert werden.

Mit 19.110 Euro kalkuliert die Stadt für den Kauf der Uferwegsfläche bei diesem Grundstück – bei einem Quadratmeterpreis von 130 Euro. Dieser Wert sei auf der Basis von Vergleichswerten ermittelt worden, die sich „im Rahmen der Ausübung von Vorkaufsrechten am Griebnitzsee“ ergeben hätten, heißt es in der Vorlage. Darüber hinaus geht die Stadt aber davon aus, noch eine Entschädigung zahlen zu müssen. Wie hoch diese ausfällt, ist noch unklar. Für sämtliche Grundstücksankäufe entlang der Uferzone am Griebnitzsee hat die Stadt knapp 6,77 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Darin enthalten seien drei Millionen Euro für mögliche Entschädigungszahlungen.

Zeitlicher Ablauf unklar

Für den Bau des Uferwegteilstücks rechnet die Stadt mit Kosten in Höhe von 650.000 Euro. Die Herstellung des gesamten Uferwegs würde nach Rathausschätzungen mit vier Millionen Euro zu Buche schlagen.

Wann dieses erste Teilstück komplett öffentlich zugänglich sein könnte, ist allerdings offen. Zu einer möglichen Zeitschiene konnte eine Rathaussprecherin auf PNN-Anfrage am Dienstag keine Angaben machen. Auch bei der geplanten Kita gibt es bislang weder Kostenschätzungen noch einen Zeitplan.

Zumindest bei der juristischen Auseinandersetzung um den Uferweg ist aber ein Ende in Sicht. Voraussichtlich zum Ende des dritten oder Anfang des vierten Quartals 2019 werde ein mündlicher Verhandlungstermin beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) anberaumt, wie das Gericht mitteilte. Insgesamt 21 sogenannte Normenkontrollklagen sind beim OVG gegen den B-Plan Nummer 125 anhängig, der perspektivisch für einen öffentlichen Weg am gesamten Potsdamer Griebnitzseeufer sorgen soll. Die Entscheidung über diese Klagen von sperrenden Seeanrainern waren bekanntlich ausgesetzt worden, weil die Stadt im Rahmen eines Mediationsverfahrens eine gütliche Einigung mit den Sperrern erreichen wollte. Diese ohnehin vage Hoffnung hatte sich im vergangenen Sommer jedoch wie berichtet zerschlagen. Die Stadtverordneten hatten das Verfahren daraufhin beendet und den Streit damit wieder ans OVG verwiesen.

Einst ein beliebter Spazierweg

Der 2,8 Kilometer lange einstige Kolonnenweg der DDR-Grenzer war nach dem Mauerfall zu einem beliebten Spazier- und Radweg geworden und bis Mitte der 2000er-Jahre öffentlich. 2009 kippte das OVG dann den ersten, von der Stadt aufgestellten B-Plan für das Gebiet, weil das Papier nach Ansicht der Richter das Privateigentum der Grundstücksbesitzer nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Die Stadt erarbeitete daraufhin einen neuen B-Plan, der seit 2012 in Kraft ist. Sollte das Gericht die Klagen der Sperrer abweisen und der B-Plan damit endgültig Rechtskraft erlangen, könnte die Stadt Enteignungsverfahren gegen die sperrenden Anrainer einleiten.

Dieses Prozedere findet bekanntlich bereits am Ufer des Groß Glienicker Sees statt, wo ebenfalls Seeanrainer Teile des einstmals öffentlichen Wegs gesperrt halten. Im Gegensatz zum Griebnitzsee gibt es dort jedoch einen gerichtsfesten B-Plan. Die Stadt hatte daher nach vergeblichen Verhandlungen über einen Weg auf freiwilliger Basis beim zuständigen Innenministerium des Landes in 18 Fällen Enteignungsanträge gestellt. In diesem Jahr soll es eine Entscheidung geben.

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