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An mehren Stellen haben Anwohner Teile des Uferwegs gesperrt.
© Sebastian Gabsch PNN

Groß Glienicker See: Land hinkt bei Uferweg eigenem Zeitplan hinterher

Eigentlich wollte die Enteignungsbehörde im vergangenen Jahr alles zum Uferweg von Groß Glienicke entschieden haben. Auf PNN-Anfrage räumt sie jetzt aber ein: Noch immer sind 18 Verfahren offen.

Potsdam - Potsdams Bemühungen für einen freien Uferweg am Groß Glienicker See kommen derzeit nicht voran. Anders als zuletzt angekündigt hat die zuständige Enteignungsbehörde des Landes in 18 anhängigen Verfahren im Jahr 2018 keine Entscheidung getroffen. Einen neuen genauen Termin dafür gibt es nicht. Wie das Innenministerium auf PNN-Anfrage mitteilte, seien die Verfahren komplex und weiter in Bearbeitung. „Mit Entscheidungen wird in diesem Jahr gerechnet“, sagte ein Sprecher. Gemeint ist diesmal 2019.

Die Auseinandersetzungen dauern seit vielen Jahren an

Unterdessen geht der Rechtsstreit um das erste Enteignungsverfahren weiter. Wie berichtet haben die Eigentümer eines Grundstücks gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin Berufung eingelegt. Das bestätigen sowohl das Innenministerium als auch der Klägeranwalt Christoph Partsch den PNN. Die auf Enteignungsrecht spezialisierte Kammer am Landgericht Neuruppin hatte wie berichtet im Oktober entschieden, dass eine Anrainerin den Bau eines drei Meter breiten Uferwegs über ihr Grundstück erlauben muss. Über die Höhe der Entschädigung hatte das Gericht noch nicht befunden. Einen Termin beim Oberlandesgericht gibt es noch nicht.

Die Auseinandersetzungen dauern schon seit vielen Jahren an. An mehreren Stellen haben Anrainer das Ufer abgesperrt. Die Enteignungsbehörde hatte im Dezember 2017 auf Antrag der Stadt entschieden, dass eine Anrainerin den Bau eines drei Meter breiten Uferwegs über ihr Grundstück erlauben muss – so wie es auch im Bebauungsplan vorgesehen ist. Außerdem muss das öffentliche Wegerecht auch als Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen werden. Ähnlich hätte es auch in den anderen Fällen laufen können. Sowohl die Stadt als auch die Anrainer hatten auf Nachfrage darauf verzichtet, auf eine endgültige Entscheidung in dem ersten Klageverfahren zu warten.

Warum die Entscheidungen über die Enteignungen nun länger dauern, lässt auch den Petitionsausschuss des Brandenburger Landtages rätseln. Dieser hatte sich nach einer Zuschrift der Bürgerinitiative Freies Groß Glienicker Seeufer mit dem Thema befasst. In der Antwort heißt es nun, es sei ohne Zweifel bedauerlich, dass entgegen der ursprünglichen Planung eine Entscheidung in allen Verfahren im Jahr 2018 nicht möglich war. Man könne jedoch keine Anhaltspunkte für eine willkürliche Verfahrensverzögerung erkennen. Der Petitionsausschuss sehe keine erfolgversprechende Möglichkeit, auf ein beschleunigtes Vorgehen hinzuwirken. Außerdem rechne man mit weiteren Klagen, sodass „eine zeitnahe Realisierung des Uferwegs am Groß Glienicker See ohnehin nicht zu erwarten“ sei. 

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