Corona in Potsdam: Die wichtigsten Antworten zur Coronakrise in Potsdam
Was tun bei Coronaverdacht? Was ist in Potsdam verboten? Wann haben Lebensmittelläden offen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Coronakrise.
Potsdam - Die Coronakrise legt das öffentliche Leben in Potsdam weitgehend lahm: Schulen und Kitas sind bis vorerst 19. April geschlossen. Das Gleiche gilt für Bars und Clubs, Läden, die nicht der Grundversorgung dienen, Sportplätze sowie Fitness- und Freizeiteinrichtungen. Zu dieser Ausnahmesituation erreichen die PNN viele Fragen von Lesern. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
1. Was muss ich tun, wenn ich den Verdacht habe, mich mit Corona infiziert zu haben?
Wer eindeutige Erkältungssymptome und den Verdacht hat, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, sollte sich telefonisch immer zuerst an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden. Wenn die Praxis geschlossen ist, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst bei der Suche nach einer Praxis in der Nähe. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist telefonisch unter 116 117 und im Internet unter www.116117.de zu erreichen. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin-Brandenburg weist darauf hin, dass sowohl über Krankschreibungen als auch über Tests ausschließlich der behandelnde Arzt entscheidet: "Auch Arbeitgeber haben kein Recht, ihre Mitarbeiter zur Krankschreibung oder Testung in eine Arztpraxis zu schicken."
2. Warum wird nicht jeder Potsdamer auf Corona getestet?
Die Zahl der in Deutschland verfügbaren Tests ist nicht unbegrenzt und muss daher überlegt eingesetzt werden, wie Lothar Wieler, der Direktor des Robert-Koch-Instituts (RKI), erklärt. Nach den RKI-Kriterien sollen nur die Personen getestet werden, die Corona-verdächtige Symptome zeigen und entweder Kontakt zu einem nachweislich Infizierten hatten oder ein Corona-Risikogebiet (unter anderem Italien, die französische Region Region Grand Est, Tirol und Madrid) besucht haben. Die Entscheidung darüber, ob der Test durchgeführt wird, trifft der Arzt. Tests von Patienten ohne Symptome sind laut RKI wenig aussagekräftig, da ein negatives Ergebnis nicht bedeutet, dass der Patient nicht später noch erkranken kann.
3. Was ist in Potsdam wegen der Coronakrise verboten?
Um die Ansteckungsgefahr in den Potsdamer Krankenhäusern zu verringern, hat Potsdam ein Besuchsverbot für alle öffentlichen und privaten Kliniken sowie für Pflegeheime erlassen. Diese Vorschrift ist Teil der Allgemeinverfügung, die ab Dienstag gilt. Ausnahmen gelten nur für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie für Schwerstkranke. Sie können täglich eine Stunde lang von einer Person besucht werden.
Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbäder und Fitnessstudios müssen schließen. Diskotheken, Clubs, Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Betriebe dürfen seit dem Dienstag nicht mehr geöffnet werden. Das gleiche gilt für Kinos, Theater, Konzerthäuser und Museen. Kneipen und Bars ohne Speisenangebot müssen ebenso schließen.
Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen und Ansammlungen mit mehr als 50 Teilnehmern dürfen seit Dienstag in Potsdam nicht mehr stattfinden. Auch das regelt die Allgemeinverfügung aus dem Rathaus. Bei kleineren Treffen muss der Veranstalter die Personalien der Teilnehmer erfassen, inklusive Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste muss vier Wochen aufbewahrt werden, um mögliche Kontakte zu Infizierten zurückverfolgen zu können.
Bundesweit sind seit Mittwoch alle Geschäfte geschlossen, die nicht der Grundversorgung dienen. Ausgenommen sind demnach Lebensmittel- und Tierfuttergeschäfte, Apotheken und Drogerien, Sanitätshäuser, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungskioske, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Auch Gottesdienste soll es nicht mehr geben.
Für Fragen zur Umsetzung der Corona-Allgemeinverfügung ist im Rathaus eine Hotline eingerichtet worden: (0331) 2891040.
4. Was ist noch erlaubt?
Die Liste wird kürzer. Noch kann sich jeder frei bewegen, also zur Arbeit fahren oder Freunde und Familie besuchen. Allerdings wird dazu geraten, mit so wenig Menschen wie möglich in direkten Kontakt zu treten und möglichst in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Ein Spaziergang ist aber weiterhin möglich.
Soweit es um den täglichen Bedarf geht, kann man auch weiterhin einkaufen. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und weitere Geschäfte können weiterhin öffnen. Eine Alternative sind Lieferdienste - sie dürfen weiterhin uneingeschränkt arbeiten.
5. Wer hat Anspruch auf eine Notbetreuung für Kinder? Wie und bis wann kann man sie beantragen?
Schulen und Kindertagesstätten sind seit 18. März geschlossen. Ausnahmen gibt es für Kinder von Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen. Gemeint sind damit beispielsweise Ärzte, Pfleger, Polizisten und Feuerwehrleute. Eine Liste der Berufsgruppen gibt es hier. Allerdings wird auch hier die Betreuung nur im Notfall übernommen - also wenn es nicht anders geht. Einen Betreuungsplatz können deshalb nur Alleinerziehende erhalten sowie Familien, in denen beide Eltern im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Sie können für ihre Kinder eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, die beim Rathaus beantragt werden kann. Den Antrag gibt es auf der Website der Stadtverwaltung. Er kann nach wie vor gestellt werden. Zudem muss der Antrag vom Arbeitgeber bescheinigt werden. Es soll keine zentralen Notkitas geben. Jede Kita an den 134 Standorten sowie jeder der 26 Grundschulhorte, in denen Kinder betreut werden müssen, wird geöffnet.
6. Was sollen Eltern tun, die wegen der Kinderbetreuung nicht zur Arbeit gehen können?
Es gibt keine einheitliche Regelung dafür. Die Unternehmen sind aufgerufen, Homeoffice und flexible Arbeitszeiten zu ermöglichen sowie Arbeitszeitkonten zu schaffen, die es zulassen, dass Mitarbeiter zeitweise weniger arbeiten können. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums müssen Eltern bei Schließung von Kita und Schule zunächst „alle zumutbaren Anstrengungen“unternehmen, die Kinderbetreuung anderweitig sicherzustellen. Wenn dies nicht möglich ist, können Arbeitnehmer ihre Leistung verweigern – also nicht arbeiten gehen, weil die Leistungserfüllung unzumutbar ist (Paragraf 275 Abs. 3 BGB). Dann sei es nicht zwingend erforderlich, Urlaub zu nehmen. Allerdings besteht dann in den meisten Fällen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nimmt der Arbeitnehmer Urlaub, erhält er Urlaubsentgelt. Das Bundesarbeitsministerium appelliert an alle Arbeitgeber, zusammen mit den betroffenen Arbeitnehmern pragmatische Lösungen zu vereinbaren. Auf Bundesebene gibt es von verschiedenen Parteien Vorstöße, Lohnfortzahlung für Eltern während der Schließzeit von Kitas und Schulen zu sichern. Beschlossen ist jedoch derzeit noch nichts. Weitere Fragen rund um die Themen Kita und Schule in der Coronakrise beantwortet das Brandenburgische Bildungsministerium >>>hier.
7. An wen wenden sich Menschen, die die Arbeit verloren haben?
Arbeitslosmeldungen beim Potsdamer Arbeitsamt sind derzeit nur telefonisch möglich. Die Mitarbeiter sind unter der (0331) 880 200 erreichbar. Persönliche Vorsprachen sind nicht möglich.
8. Wohin können sich Unternehmen wenden, wenn sie wegen der Coronakrise in Probleme geraten?
Die Stadt hat für betroffene Unternehmen eine Hotline unter der Telefonnummer 289 28 88 eingerichtet. Sie können sich auch per Mail an wirtschaft@rathaus.potsdam.de wenden. Auch die Industrie- und Handelskammer Potsdam (IHK) hat eine Corona-Hotline eingerichtet und berät Unternehmen von 8 bis 17 Uhr unter (0331) 27 86 115 oder per Mail an corona@ihk-potsdam.de.
9. Wo erhalten Kultureinrichtungen und Sportvereine Hilfe?
Die Stadt hat einen ersten Notfallfonds für Kultureinrichtungen und Sportverereine in Höhe von insgesamt 200.000 Euro eingerichtet. Weitere Details stehen noch nicht fest.
10. Wann haben Lebensmittelgeschäfte geöffnet?
Der Bund hat das Sonntagsverkaufsverbot bis auf Weiteres aufgehoben. Geschäfte, die an einem Wochentag noch geöffnet haben dürfen, können auch am Sonntag verkaufen. Wann sie genau öffnen, entscheidet der jeweilige Betreiber. Die Supermarktkette Kaufland hat angekündigt, deutschlandweit alle Märkte weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten zu öffnen. Edeka erklärte auf PNN-Anfrage, dass alle Märkte geöffnet bleiben, es aber zu Änderungen der Spätöffnungszeiten kommen könne, "um unsere Mitarbeiter zu entlasten und das Verräumen der Ware zu vereinfachen".
11. Bürgerservice, KfZ-Behörde und Standesamt: Welche Einschränkungen gibt es im Rathaus?
Die KfZ-Zulassungsstelle bleibt ab 19. März für den Kundenverkehr geschlossen. Das Standesamt ist nur noch per E-Mail standesamt@rathaus.potsdam.de oder telefonisch unter (0331) 289 1112 erreichbar. Im Bürgerservice-Center bleiben die bereits vereinbarten Termine bestehen. Weitere Infos zu Anliegen im Bürgerservice-Center beantwortet die Stadt unter Tel. (0331) 289 1111.
12. Wann dürfen Restaurants öffnen?
Der Betrieb von Gaststätten ist seit Mittwoch bundesweit auf die Zeit zwischen 6 und 18 Uhr begrenzt. Die Potsdamer Allgemeinverfügung schreibt zudem vor, dass die Tische mindestens 1,5 Meter auseinander stehen müssen. Stehplätze sind nicht gestattet. Ob und wann genau die einzelnen Gaststätten innerhalb der gesetzten Regeln öffnen, entscheiden natürlich die Betreiber selbst.
13. Wie wird das Verbot der Spielplatznutzung kontrolliert und geahndet?
Noch setzt die Stadt dabei auf die Vernunft der Bürger. Mitarbeiter des Grünflächenamts stellen an den Spielplätzen sukzessive Schilder auf, die auf das Verbot und die Hintergründe aufklären, sagte eine Stadtsprecherin auf PNN-Anfrage. Zudem sind Hausmeister im Einsatz, die auf Familien auf den Spielplätzen zugehen und sie entsprechend belehren. Sollten sich das als nicht ausreichend erweisen, werde man über weitere Maßnahmen nachdenken, so die Sprecherin. Welche das sein könnten, ließ sie noch offen.
14. Was tut die Stadt gegen Outdoorpartys?
Auch hier setzt die Stadt auf Aufklärungsarbeit und Einsicht bei Feierwütigen. Man habe dafür Streetworker um Hilfe gebeten, weil diese die einschlägigen Treffpunkte von Jugendlichen kennen, so eine Stadtsprecherin auf PNN-Anfrage. Sollte dieser Ansatz nicht erfolgreich sein, werde man über weitere Maßnahmen nachdenken müssen. Welche sein das sein könnten, ließ die Sprecherin offen.
15. Kann ich noch reisen?
Jein, aus triftigem Grund ist das schon möglich - also beispielsweise als Pendler. Touristische Reisen sind aber vorerst nicht mehr möglich. Das ist Teil der von von Bund und Ländern am Montag getroffenen Regelungen. Bürger sollen auf Urlaubsreisen ins In- und Ausland verzichten. Reisen mit Reisebussen werden verboten. Die großen Fernbusanbieter haben inzwischen den Betrieb eingestellt. Hotels und Pensionen dürfen ihre Zimmer nicht mehr zu touristischen Zwecken vermieten.
16. Wieso gilt an den Schulen Anwesenheitspflicht für Lehrer?
Lehrerinnen und Lehrer, die zu den Risikogruppen gehören die das Robert-Koch-Institut benannt hat, verrichten ihren Dienst von zu Hause aus. Für alle anderen Lehrkräfte entscheiden die Schulleitungen, ob und in welchem Umfang deren Anwesenheit in der Schule erforderlich ist oder ob die Dienstpflichten auch von zu Hause aus wahrgenommen werden können. Die Lehrkräfte sollen den Schülern nach Möglichkeit Lernangebote machen, die ohne direkten körperlichen Kontakt umsetzbar sind.[/GRUNDTEXT][AUTOR_KURZ] (mit SCH)
- bbbbbb
- Brandenburg neu entdecken
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Content Management Systeme
- Das wird ein ganz heißes Eisen
- Deutscher Filmpreis
- Die schönsten Radtouren in Berlin und Brandenburg
- Diversity
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg
- Nachhaltigkeit
- Neukölln
- Pankow
- Reinickendorf
- Schweden
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- VERERBEN & STIFTEN 2022
- Zukunft der Mobilität