Landgericht Potsdam hat entschieden: Cross-Bild "Regatta in Venedig" kann zurück nach Houston
Kläger scheitern vor Gericht: Das Bild „Regatta in Venedig“ kommt von Potsdam zurück nach Houston.
Potsdam - Das Gemälde des französischen Neoimpressionisten Henri Edmond-Cross (1856-1910) „Regatta in Venedig“ kann an das Museum of Fine Arts im US-amerikanischen Houston zurückgegeben werden. Eine einstweilige Verfügung gegen das Museum Barberini auf Herausgabe des Gemäldes wurde als unbegründet zurückgewiesen. Zu dieser Entscheidung gelangte das Landgericht Potsdam am Donnerstagnachmittag.
Das Bild war von dem Museum in Houston dem Potsdamer Museum zur Verfügung gestellt worden und war bis zum 17. Februar im Rahmen einer Retrospektive zu dem französischen Maler im Museum Barberini am Alten Markt zu sehen. Nach Beendigung der Ausstellung wurde das Werk jedoch nicht nach Houston zurückgeschickt. Ende Januar hatte der Anwalt Christoph Partsch überraschend erklärt, dass es sich bei dem Bild um NS-Raubgut handeln würde. Demnach sei das Gemälde 1940 in Frankreich von der Wehrmacht aus der Sammlung von Gaston Lévy geraubt worden. Seine Mandanten seien die Erben jenes Sammlers, somit die rechtmäßigen Eigentümer und fordern daher die Herausgabe des Bildes, so Partsch. Das Bild solle an einen Treuhänder übergeben werden.
Museum in Houston widerspricht Anschuldigungen
Das Museum in Houston widersprach der Darstellung des Anwalts: Das Bild sei 1949 von der zuständigen französischen Kommission an die Sammlerin Natasha Flieglers zurückgegeben worden, die in New York lebte. Später habe die damalige US-Gesundheitsministerin Oveta Culp Hobby das Gemälde gekauft und es 1958 dem Museum in Houston geschenkt. Man sei der rechtmäßige Eigentümer.
Die Kläger befürchten jedoch, dass das Bild eventuell beiseite geschafft werden, die Gefahr des „Verschwindens“ bestehen würde. Eine Argumentation, der das Landgericht nicht folgte. Diese Gefahr hätten die Antragsteller „nicht glaubhaft“ gemacht, heißt es in der Begründung. Das „Museum of Fine Arts in Houston, sei bekannt und institutionalisiert und rühme sich öffentlich des Eigentums an dem Gemälde“, ein plötzliches Verschwinden nicht wahrscheinlich.
Frage nach NS-Raubkunst nicht beantwortet
Über die Frage, ob es sich bei dem Gemälde um NS-Raubkunst handelt, urteilte das Gericht explizit nicht. Die Antragsteller könnten sich mit einer Eigentumsklage gegen denjenigen wenden, der sich hier als Eigentümer geriere - also das Museum in Houston -, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. „Auch die Tatsache, dass die Verleiherin ihren Sitz in den USA habe, ändere daran nichts.“ Selbst eine Rückführung des Gemäldes in die USA würde nicht zu einer Vereitelung der von den Antragstellern behaupteten Rechten führen, da auch für Urteile der US-Justiz die Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland im Sinne einer Gegenseitigkeit gewährt sei.
Partsch, der den Stein ins Rollen gebracht hat, wollte die Entscheidung des Gerichts am Donnerstagabend gegenüber den PNN nicht kommentieren. Er vertrete die Antragsteller nicht mehr. Zu den Gründen machte er keine Angaben.
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