Cross-Schau im Museum Barberini: Entscheidung über Raubkunst erwartet
Handelt es sich beim Gemälde "Regatta in Venedig", das bis vor Kurzem noch im Museum Barberini zu sehen war, um Raubkunst? Das Landgericht Potsdam will darüber Ende der Woche entscheiden.
Potsdam - Im juristischen Streit um ein angebliches Raubkunst-Gemälde des Malers Henri-Edmond Cross (1856-1910) im Museum Barberini wird Ende der Woche eine Entscheidung des Potsdamer Landgerichts erwartet. Nach dem Houston Museum of Fine Arts als Beklagten hätten nun auch die Erben eines französischen Sammlers als Kläger eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, sagte Gerichtssprecher Sascha Beck am Montag. Damit sei eine Entscheidung der Zivilkammer bis zum Ende der Woche zu erwarten.
Erben: Das Werk sei im 2. Weltkrieg beschlagnahmt worden
Das Gemälde "Regatta in Venedig" war im Rahmen einer Retrospektive zu dem französischen Neoimpressionisten bis zum 17. Februar im Barberini gezeigt worden.
Die Erben sind der Ansicht, dass das Gemälde im Zweiten Weltkrieg beschlagnahmt wurde. Sie fordern vor dem Landgericht Potsdam seine Herausgabe. Die Werke von Cross waren von den Nationalsozialisten als "entartet" verfemt worden.
Sind die Kläger die rechtmäßigen Erben?
Das Museum in Houston hatte dagegen als Eigentümer erklärt, es gebe keinen Beweis, dass die Kläger die rechtmäßigen Erben des Sammlers seien. Das Gemälde war nach Darstellung des Museums 1949 von der zuständigen französischen Kommission an die Sammlerin Natasha Flieglers zurückgegeben worden, die in New York lebte. Später habe die damalige US-Gesundheitsministerin Oveta Culp Hobby das Gemälde gekauft und es 1958 dem Museum in Houston geschenkt. (dpa)
Klaus Peters