Kennzeichenerfassung: Piratenpartei scheitert vor Gericht
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat einen Antrag der Piraten zur Prüfung der umstrittenen Kennzeichenspeicherung abgelehnt.
Frankfurt (Oder) - Die Piratenpartei ist erneut mit ihrem Antrag, die umstrittene Kennzeichenspeicherung auf Brandenburgs Autobahnen zu überprüfen, vor einem Gericht gescheitert. Das Landgericht Frankfurt (Oder) lehnte den Antrag eines Parteimitglieds ab, wie das Gericht am Montag bestätigte. Für den Rechtsschutz bereits erfolgter wie auch künftiger Einsätze der Kennzeichenscanner sei allein der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen, hieß es.
Der Mann hat nach eigenen Angaben bereits Rechtsmittel sowohl gegen die Entscheidung des Landgerichts, als auch gegen eine ablehnende Entscheidung des Amtsgerichtes eingelegt.
Täglich werden Kennzeichen erfasst
Das Erfassungssystem der Brandenburger Polizei (Kesy) registriert Nummernschilder vorbeifahrender Autos – allerdings nur auf Anordnung der Justizbehörden, wie das Innenministerium im Mai erklärte. In diesem Jahr war jedoch in Zusammenhang mit den Ermittlungen im Vermisstenfall Rebecca Reusch bekannt geworden, dass in Brandenburg seit 2017 täglich Kennzeichen erfasst wurden.
In der Landesregierung nimmt man daran keinen Anstoß: Anfang Juli hatte das Innenministerium erklärt, die Speicherung sei nicht zu beanstanden. Auf Grund zahlreicher Gerichtsbeschlüsse zu Ermittlungszwecken auf Brandenburger Autobahnen wurden die Kennzeichen erfasst. Das Justizministerium hatte die Anordnung der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) für die Aufnahmen ebenfalls nicht beanstandet.
Datenschutzbeauftragter prüft Kennzeichenerfassung
Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, teilte dazu mit: „Ich kenne keinen Rechtswissenschaftler, der die Brandenburg'sche Kfz-Massenspeicherung jedes Autofahrers für zulässig hält.“ Derzeit prüft Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge die Erfassung. Sie hatte bereits vor zwei Jahren im Rahmen eines Tätigkeitsberichts zum Polizeigesetz Bedenken an dem Verfahren geäußert. Für eine Bewertung wolle man das Prüfungsergebnis abwarten. (mit dpa)
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