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Auch an einer Brücke über der Autobahn 12 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) ist das System KESY angebracht.
© Patrick Pleul/dpa

Kennzeichenspeicherung in Brandenburg: Das Amtsgericht hat den Antrag der Piraten abgelehnt

Die Piratenpartei hatte gegen die Brandenburger Polizeipraxis geklagt - ihr Antrag wurde nun abgelehnt. Der Antragsteller hat Beschwerde eingelegt.

Frankfurt (Oder) - Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) wird sich nicht mit der umstrittenen Speicherung von Autokennzeichen auf Brandenburgs Autobahnen befassen. Den Antrag eines Mitglieds der Piratenpartei lehnte das Gericht ab, wie es am Donnerstag mitteilte. Der Antragssteller sei nicht Betroffener im Sinne des Gesetzes wie etwa ein Verdächtiger oder der Halter eines gesuchten Autos, sagte eine Gerichtssprecherin.

Der Mann hat nach eigenen Angaben bereits Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Die Piratenpartei will gegen die Speicherung klagen, wie eine Sprecherin sagte.

Tägliche wurden Kennzeichen erfasst

Das Erfassungssystem der Brandenburger Polizei (KESY) registriert Nummernschilder vorbeifahrender Autos - allerdings nur auf Anordnung der Justizbehörden, wie das Innenministerium im Mai erklärte. In diesem Jahr war jedoch bekannt geworden, dass in Brandenburg 2018 täglich Kennzeichen erfasst wurden.

Die Zahl kam im Zusammenhang mit der Suche nach der vermissten Rebecca aus Berlin ans Licht: Die Geräte registrierten das Auto ihres Schwagers. Die Polizei erklärte, die Aufzeichnung sei wegen eines Ermittlungsverfahren wegen schweren Bandendiebstahls und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgt.

Kritiker soll versetzt werden

Das Verwaltungsgericht Potsdam beschäftigt sich derzeit mit der Versetzung des ehemaligen Leiters der Polizeiabteilung im Brandenburger Innenministerium, der als Kritiker der permanenten Kfz-Kennzeichenerfassung gilt. Der Beamte hatte diese im Rahmen der Prüfung zur Rechtmäßigkeit kritisiert. "Wir müssen annehmen, dass die Versetzung aus unfachlichen Motiven heraus ergangen ist und eine Sanktionierung darstellt", sagte dessen Anwalt, Rudolf Zeeb. Das Innenministerium hatte die Versetzung mit einer Vakanz begründet.

Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) lässt aktuell untersuchen, ob die massenhafte Speicherung von Autokennzeichen für Ermittlungszwecke gerechtfertigt ist. Wann ein Ergebnis vorliegen wird, ist noch offen.

(dpa)

Anna Kristina Bückmann

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