Polizei in Brandenburg: Bedenken gegen Kennzeichenspeicherung auf Autobahnen
Die interministerielle Arbeitsgruppe verteidigt das umstrittene System der Kennzeichenspeicherung. Dennoch gibt es Bedenken - aber deutlich milder formuliert als in einem früheren Papier.
Potsdam - Die Arbeitsgruppe, die die umstrittene Kennzeichenspeicherung durch die Brandenburger Polizei untersuchen sollte, hat ihren Prüfbericht vorgelegt. Demnach gibt es in einigen Punkten Bedenken bei der Umsetzung des Kesy-Systems, in Summe wird es aber als wichtiges Instrument der Polizeiarbeit verteidigt. Es „führt regelmäßig zu Fahndungs- und Ermittlungserfolgen bei Straftaten von erheblicher Bedeutung, welche auf andere Art und Weise nur schwer zu erzielen wären“, heißt es in dem Bericht, der den PNN vorliegt.
Nutzungsdauer wird kritisch gesehen
Kritisch gesehen wird dagegen die Dauer der Nutzungsberechtigungen, die den zuständigen Sachbearbeitern aufgrund eines Observationsbeschlusses erteilt werden, um auf die vorliegenden Daten zugreifen zu können. Eine systemseitige Begrenzung der Berechtigungen auf die Daten des Anordnungszeitraumes des jeweiligen richterlichen Beschlusses war bislang nicht möglich, heißt es in dem Bericht. Ferner wurde nur in unregelmäßigen Abständen geprüft, ob die erteilten Berechtigungen noch erforderlich sind, wie das Innenministerium am Montag mitteilte. Diese fehlende zeitliche Begrenzung widerspreche nach Auffassung der Prüfgruppe „dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit“ von personenbezogenen Daten. Dies sei zu beanstanden.
In Summe fällt der Bericht der von Landeskriminaldirektor Michael Scharf geleiteten Gruppe damit aber deutlich milder aus als ein Zwischenfazit, das nach PNN-Informationen bereits am 5. Juni vorgelegen hat - vor der Sitzung des Innenausschusses, während der Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) die Versetzung eines Kritikers in eine andere Abteilung verkündet hat - angeblich aber aus Gründen, die nichts mit dessen Kesy-Kritik zu tun gehabt haben sollen. In diesem Vermerk hieß es: "Im Ergebnis der rechtlichen Bewertung bestehen weiterhin ernsthafte Zweifel daran, dass die derzeitige Anwendungspraxis bezüglich des Aufzeichnungsmodus unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt." Es könne derzeit nicht konstatiert werden, dass der Kesy-Einsatz im Aufzeichnungsmodus auf einer zutreffenden rechtlichen Grundlage beruhe. Die Brandenburger Polizeipraxis war wie berichtet nur durch Zufall im Zuge des Vermisstenfalls Rebecca Reusch in Berlin öffentlich geworden.
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