Kennzeichenspeicherung in Brandenburg: Piratenpartei erhebt Verfassungsbeschwerde
Die Kennzeichenspeicherung auf Brandenburgs Autobahnen beschäftigt weiter die Justiz. Die Piratenpartei hat nun Verfassungsbeschwerde gegen die Brandenburger Polizeipraxis eingelegt, nachdem sie auf anderer gerichtlicher Ebene gescheitert war.
Potsdam - Da das Landgericht Frankfurt (Oder) die Klage eines Parteimitglieds nicht zuließ, wendet sich die Piratenpartei im Streit um die automatische Kennzeichenspeicherung (Kesy) auf Brandenburgs Autobahnen nun an das Landesverfassungsgericht. "Sämtliche Fahrzeuge, die an den Scannern vorbei fahren, werden von Kesy aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert", sagt der Vorsitzende der Brandenburger Piratenpartei, Guido Körber. Das sei ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, für den es keine Rechtsgrundlage gebe. Für die Piratenpartei sei eine "verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer" inakzeptabel, deswegen wende sich die Partei nun an das höchste Brandenburger Gericht.
Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt (Oder) die Klage des Piratenparteimitglieds Marko Tittel nicht zugelassen, weil er nicht direkt von der Kennzeichenerfassung betroffen sei.
Der Streit um die Anwendung des Kesy-Systems in Brandenburg schwelt schon seit mehreren Monaten. Eine Arbeitsgruppe des Innenministeriums kam aber in einem Prüfbericht zu dem Schluss, dass der Einsatz der Kennzeichenscanner für die Polizeiarbeit unerlässlich sei.
Marion Kaufmann
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