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Diskussionsstoff. Für das Gesetz gibt es auch Lob von Praktikern - zum Beispiel für sogenannte Bodycams bei der Polizei.
© Matthias Balk/dpa

Anhörung im Landtag Brandenburg: Experten kritisieren das neue Polizeigesetz

Experten kritisieren das rot-rote Polizeigesetz: Den einen geht es zu weit, den anderen nicht weit genug. Juristen geben zu bedenken, dass insbesondere die Online-Überwachung schnell aus dem Ruder laufen kann.

Potsdam - In Brandenburg sorgt die geplante Verschärfung des Polizeigesetzes weiter für Streit. In einer Anhörung im Innenausschuss des Landtages hagelte es am gestrigen Mittwoch von allen Experten deutliche Kritik am rot-roten Gesetzentwurf, mit dem die Polizei mehr Befugnisse bekommen soll, etwa mit einer Ausweitung der „Schleierfahndung“ und der Videoüberwachung. Praktiker wie Klaus Kandt, zuletzt Polizeipräsident in Berlin, zuvor auf diesem Posten auch bei der Bundespolizei und in Brandenburg, sowie der Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) halten die Pläne für nicht ausreichend. Dagegen warnten Rechtswissenschaftler und Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge vor zu weitgehenden Ermächtigungen.

Der Kriminalbeamte empfindet die bisherigen Befugnisse als zu eng

Wie der GdP-Vertreter nannte Thomas Bode von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, der als Experte für den Bund der Kriminalbeamten auftrat, die bisherige Begrenzung der Befugnisse für Terrorgefahr zu eng. Nötig seien sie auch zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, zumal das eher der Realität im Land entspreche. „Ich sehe keinen Unterschied in der Gefährdung des Bürgers, ob er durch einen Terroristen oder einen Rocker erschossen wird“, so Bode.

Auf der anderen Seite übte etwa der Jurist Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte scharfe Kritik, dass der Polizei der Einsatz eines Staatstrojaners erlaubt werden soll – einer Spionagesoftware, um Mobiltelefone von Terrorverdächtigen zu durchsuchen. „Ich würde dringend davon abraten“, sagte Buermeyer. Mit dieser sogenannten „Quellen-Telekommunikations-Überwachung“ (Quellen-TKÜ) solle die Polizei nach dem Gesetzentwurf allein die „laufende Kommunikation“ auf Messengerdiensten überwachen dürfen. Aber diese Begrenzung auf laufende Kommunikation sei technisch gar nicht umsetzbar, so der Experte. „Die Polizei sollte es gar nicht erst dürfen.“ Sonst könne das Gleiche passieren wie vor ein paar Jahren in Bayern, wo der Polizei eine Quellen-TKÜ erlaubt wurde, in der Praxis daraus eine „Online-Durchsuchung“ wurde, mit der auch auf Computern gespeicherte Daten ausgelesen wurden.

Kritiker warnen: Quellen-TKÜ kann nicht auf "laufende Kommunikation" begrenzt werden

Die weitergehende „Online-Durchsuchung“ wollte Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) eigentlich auch. Auf Druck der Linken war diese und auch die elektronische Fußfessel für Terror-Gefährder gestrichen worden. Es sei technisch nicht möglich, die Quellen-TKÜ auf die laufende Kommunikation zu beschränken, warnte auch Clemens Arzt von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht. „Ich würde dringend davon abraten, es ins Gesetz zu schreiben.“

Dagegen verwies Berlins Ex-Polizeipräsident Klaus Kandt darauf, dass nur über den Zugriff auf die heute üblichen Kommunikationswege Anschlagspläne erkannt werden könnten. Deshalb sei auch die Online-Durchsuchung erforderlich, die ein Gesetzentwurf der CDU-Opposition im Landtag vorsieht. Man könne auf Rechnern so etwa Anleitungen zum Bombenbau finden, sagte Kandt. Er räumte ein, dass die Umsetzung technisch schwierig sei, zog aber genau den entgegengesetzten Schluss. Schon deshalb würden die Quellen-TKÜ und die Online–Durchsuchung stets aufwendige Einzelmaßnahmen sein, könne es gar keinen Masseneinsatz geben, so der Ex-Polizeipräsident. Kandt begrüßte auch den geplanten Einsatz von Bodycams bei Brandenburger Polizisten, um kritische Situationen aufzuzeichnen. Dies könne deeskalierend wirken – einerseits als Abschreckung von Straftätern, in Einzelfällen auch zur Mäßigung bei Polizeibeamten. Zur Frage, ob es auch für Bürger möglich sein soll, den Einsatz dieser Kameras verlangen zu können, sagte Kandt. „Ich finde diese Anregung positiv.“

Nachbesserungen sind nicht ausgeschlossen

Nach der Anhörung sah sich das „Bündnis gegen das Polizeigesetz“, in dem Grüne, FDP und auch Linke mitmachen, in seiner Ablehnung bestätigt. Die SPD-Vizefraktionschefin und Innenpolitikerin Inka Gossmann-Reetz schloss Nachbesserungen nicht aus. „Insgesamt wurde der Entwurf der Landesregierung als ausgewogen und verhältnismäßig bewertet“, sagte Gossmann-Retz. Gleichwohl seien wichtige Anregungen geliefert, was sich in Detailregelungen noch verbessern lasse. „Damit geht unsere parlamentarische Arbeit jetzt erst richtig los.“

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