Corona-Lockerungen in Brandenburg: Die Nächsten bitte!
Brandenburgs Regierung lässt nach dem Corona-Shutdown das Land hoch fahren. Das von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) geführte Kenia-Kabinett hat seinen Fahrplan vorgelegt. Wer darf wann in Betrieb gehen? Was bleibt verboten? Ein Überblick.
Lässt Brandenburg die Masken fallen?
Nein. Es bleibt bei der Maskenpflicht in Bussen, Bahnen, Zügen und Geschäften. Auch die Vorgabe, dass Menschen einen Mindestabstand von 1,50 Metern halten sollen, wird nicht aufgehoben. Doch ab Donnerstag, dem 28. Mai, nun dürfen sich bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum aufhalten, ohne dass das auf zwei Familien oder Haushalte begrenzt ist. Das alles gilt zunächst erst einmal bis zum 15. Juni.
Was ist mit Gottesdiensten, Demos, Festen und Feiern?
Immerhin, 50 Gäste sind ab 28. Mai erlaubt, bei Zusammenkünften oder Feiern im privaten und familiären Bereich, aus "gewichtigem Anlass", wie es heißt. Als Beispiel sind Hochzeitsfeiern genannt. Für Gottesdienste, Versammlungen, Demonstrationen gilt, dass unter freiem Himmel bis zu 150 Menschen und in Räumen bis zu 75 Menschen teilnehmen dürfen. Diese Maximal-Teilnehmerzahlen gelten auch für Feste an Schulen. Ob das auch für die Abi-Bälle gilt, wird sich in den nächsten Tagen klären. In den Kitas sind nur Veranstaltungen unter freiem Himmel in dieser Dimension erlaubt, drinnen bleiben sie verboten. Für Fahrschulen, Musikunterricht und Nachhilfe endet dann die Begrenzung auf fünf Leute.
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Der Sommer naht. Wie geht es mit dem Sport- und Freizeitbetrieb weiter?
Es geht Schlag auf Schlag. Die Liste ist lang: Fitnessstudios, Tanzschulen, öffentliche und private Indoor-Sportanlagen wie Turn-, Gymnastik- und Sporthallen dürfen ab 28. Mai wieder öffnen, ebenso Freibäder und Freizeitparks. Voraussetzung sind aber Hygienekonzepte, die das Abstandsgebot und mindestens ein stündliches Lüften sichern und auch, dass der Sport - außer im Familienkreis - kontaktfrei stattfindet. Ab 13. Juni dürfen Spaß- und Freizeitbäder, Trockensaunen ohne Aufgüsse, Thermen und Thermalbäder wieder aufmachen.
Und die Kultur?
Geschäfte, Gaststätten, Pensionen und Hotels haben ja schon offen. Nun sind auch auch die Kinos und Theater dran, ab 6. Juni. Allerdings dürfen nicht mehr als 75 Zuschauer in eine Vorstellung, maximal 150 Menschen in ein Open-Air-Konzert oder andere Veranstaltungen unter freiem Himmel. Diskotheken und Clubs fallen nicht darunter, sie bleiben weiter geschlossen.
Wer darf noch öffnen?
Ab 28. Mai dürfen Spielbanken, Spielhallen, Spezialmärkte und Wettannahmestellen wieder öffnen, mit Abstands- und Hygieneregeln. "Soweit dabei ein Kundenkontakt stattfindet, gilt auch hier die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung." Roulette also nur mit Maske.
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Ändert sich bei den Schulen und Kitas etwas?
Nein, obwohl diese Nachricht für viele Familien frustrierend sein dürfte: Es bleibt bei den letzte Woche verkündeten Entscheidungen, dass die Schulen nur eingeschränkt öffnen, mit ein paar Tagen Direktunterricht in den Schulen bis zu den Sommerferien ab 24. Juni. Bei den Kitas kann inzwischen jeder Landkreis, jede kreisfreie Stadt selbst entscheiden, wie und für wen die Einrichtungen öffnen. So öffnet der Landkreis Havelland ab 2. Juni seine Kitas für Kinder berufstätiger Eltern, ab 8. Juni für alle Vorschulkinder. Auch andere Kreise starten wieder mit den früheren Gruppengrößen.
Was ist mit dem bundesweiten Fest zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit am 3. Oktober in Potsdam, für das Brandenburg der Ausrichter ist?
Großveranstaltungen sind weiter tabu. Aber das am 3. und 4. Oktober geplante Einheitsfest ist nicht abgesagt. Es soll nach aktuellem Stand in angepasster, veränderter Form stattfinden, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), der auch amtierender Bundesratspräsident ist. Wegen der unsicheren Pandemie-Entwicklung müsse man "sehr flexibel" planen. „Wir müssen auch relativ kurzfristig eventuell in bessere oder, was keiner hofft, schlechtere Situationen umschalten können“, betonte Woidke. „Das macht das Ganze zu einem doch sehr schwierigen Planungsunterfangen.“ Das Konzept wolle die Staatskanzlei demnächst vorstellen.
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