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Friseure dürfen ab Montag, dem 4. Mai, unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen. 
© Britta Pedersen/dpa

Lockerungen ab 4. Mai 2020: Das ist ab Montag wieder möglich

Ab dem 4. Mai, kommt es zu spürbaren Lockerungen der bisherigen Corona-Eindämmungverordnung. Was ist erlaubt, was bleibt verboten? Hier eine Übersicht.

Potsdam - Die strengen Corona-Regeln für das öffentliche Leben in Brandenburg werden weiter gelockert. Ab dem 4. Mai gibt es einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Und auch weitere Öffnungen sind in Planung, andere Bereiche des Lebens und der Freizeit allerdings bleiben noch lange von Einschränkungen betroffen. Die PNN geben einen Überblick:

Welche Lockerungen gibt es ab dem 4. Mai?

Von Montag, dem 4. Mai, dürfen auch in Brandenburg die Friseurbetriebe wieder öffnen. Dabei müssten Beschäftigte und Kunden Schutzmasken tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könne, teilte das Gesundheitsministerium mit. „Mund-Nasen-Bedeckungen können erregerhaltige Tröpfchen zurückhalten“, mahnte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). „So kann man andere Menschen besser schützen.“ Kosmetische Behandlungen wie Make-up, Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege seien weiterhin nicht erlaubt.

Tierparks wie der Zoo Eberswalde sind auch wieder geöffnet.  
Tierparks wie der Zoo Eberswalde sind auch wieder geöffnet.  
© Patrick Pleul/dpa

Gottesdienste und Demonstrationen sind mit bis zu 50 Teilnehmern wieder möglich. Museen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks können ebenfalls wieder besucht werden. Arbeitspendler zwischen Polen und Deutschland dürfen ebenfalls aufatmen. Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat angekündigt, dass ab dem 4. Mai polnische Bürger, die in Deutschland, der Slowakei, Tschechien oder Litauen arbeiten oder studieren, bei einer Rückkehr nach Polen nicht mehr für 14 Tage in Quarantäne müssten.

Wann geht es wieder auf die Spielplätze?

Nachdem Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) eine Öffnung der Spielplätze vergangene Woche mit Verweis auf das hohe Infektionsrisiko noch abgelehnt hatte, zieht Brandenburg nun doch nach und öffnet wie Berlin die Spielplätze wieder. 

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Nächste Woche soll die Eindämmungsverordnung des Landes entsprechend aktualisiert werden, sodass Spielplätze ab dem 9. Mai wieder besucht werden können. „Für viele Eltern ist das eine sehr große Erleichterung“, sagte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD). Schließlich seien die Aktivitäten für Kinder stark eingeschränkt und nicht alle könnten die Notbetreuung in den Kitas in Anspruch nehmen. Für den Besuch der Spielplätze sollen strenge Regeln gelten. Unter anderem soll festgelegt werden, wie viele Kinder gleichzeitig spielen dürfen. Zudem müssen die Kinder von Erwachsenen beaufsichtigt werden. Die Aussage von Potsdams Bildungsdezernentin Noosha Aubel (parteilos) im Jugendhilfeausschuss der Stadt, wonach auch Besuche von Kindern untereinander wieder möglich sein sollen, bestätigte Woidke auf Nachfrage hingegen nicht. Einen entsprechenden Beschluss kenne er nicht.

Ein Regelbetrieb in Kitas bleibt Zukunftsmusik.
Ein Regelbetrieb in Kitas bleibt Zukunftsmusik.
© Andreas Klaer

Gibt es einen Termin für den Kita-Normalbetrieb?

Nein. Wie Bildungsministerin Britta Ernst  im Fachausschuss des Landtags erklärt hatte, gehe man bei der Kitaöffnung von vier Phasen aus: Notbetreuung, erweiterte Notbetreuung, eingeschränkter und schließlich vollständiger Regelbetrieb.  Derzeit befinde sich Brandenburg in Phase 2. Wie berichtet, haben nun mehr Eltern, unter anderem Alleinerziehende, Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder. Bevor kein Impfstoff gegen das Coronavirus vorliege, werde der vollständige Regelbetrieb vermutlich nicht aufgenommen werden können, so Ernst. „Der Schutz der Gesundheit geht vor“, betonte auch Woidke. Derzeit lägen noch zu wenig Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus unter Kindern vor. 

Wer hat wieder Schulunterricht?

Brandenburg öffnet seine Schulen  nach einem Stufenplan wieder. Die 10. Klassen besuchen bereits seit dem 27. April den Unterricht wieder. Am 4. Mai folgen die 6., 9., 11. und 12. Klassen. Ziel laut Beschluss der Kultusministerkonferenz sei es, vor den Sommerferien alle Schüler wenigstens zeitweise einmal in die Schule zu lassen, um direkten Kontakt zu den Lehrern zu ermöglichen, so Ministerin Ernst. Einen Normalbetrieb werde es aber in absehbarer Zeit nicht geben. Präsenzunterricht und Homeschooling werden weiter parallel laufen. Leistungen, die während der unterrichtsfreien Zeit zu Hause erbracht wurden, sollen grundsätzlich nicht bewertet werden. Das geht aus einem Bericht des Bildungsministeriums hervor, der den PNN vorliegt. „Eine Leistungsbewertung würde einen Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit gemäß Artikel 3 Absatz 1 GG bedeuten“, heißt es in dem Bericht. Brandenburg und die meisten anderen Bundesländer seien dieser Auffassung.  Deswegen sollen die Bewertungen zum Ende des Schuljahres auf der Grundlage der bis zum 18. März, also vor der coronabedingten Schulschließung erbrachten Leistungen, erfolgen. 

Schulen werden in mehreren Phasen wieder geöffnet.
Schulen werden in mehreren Phasen wieder geöffnet.
© Patrick Pleul/dpa

Zudem soll in diesem Schuljahr kein Kind sitzenbleiben. Alle Schüler sollen in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt werden, „auch wenn die notwendigen Leistungen nicht erbracht wurden“, heißt es in dem Bericht.  Schüler können aber auf Wunsch der Eltern freiwillig eine Klasse wiederholen. In diesem Fall werde das Wiederholungsjahr aber nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet.

Ist Vereinssport wieder möglich?

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke erklärte seine Sicht so: „Wer den Profifußball zulässt, kann den Amateursport nicht verbieten. Für mich gilt dabei die Regel: Erst das Virus in die Defensive bringen, dann kann auf dem Platz gestürmt werden.“ Noch bleibt Vereinssport aber verboten. Eine Entscheidung darüber wird  frühestens am 6. Mai bekanntgegeben. 

Was bedeutet das für den Schulsport?

Dieser soll nach Aussage von Bildungs- und Sportministerin Britta Ernst eingeschränkt wieder möglich sein, „damit Kinder Stress abbauen können“. Einmal pro Woche sollen die Schüler alternative Bewegungsangebote erhalten. Möglich seien etwa Ausdauersport im Freien oder Krafttraining ohne Geräte, nur mit Einsatz des eigenen Körpers. Auch Hallen sollen genutzt werden können, von maximal 15 Schülern gleichzeitig. 

Wann Gaststätten und touristische Einrichtungen wieder öffnen dürfen, ist noch offen.
Wann Gaststätten und touristische Einrichtungen wieder öffnen dürfen, ist noch offen.
© Uwe Anspach/dpa

Was ist für den Tourismus geplant?

Noch nichts konkretes. Auch wenn Woidke einräumte, dass der Tourismus für Brandenburg ein wichtiger Wirtschaftsbereich sei. Deswegen warteten viele dringend auf Lockerungen, so Woidke. „Wir müssen den Unternehmen eine Perspektive bieten“, sagte er. Wie diese für Hotels und Gaststätten aussehen könnte, wollen soll am 6. Mai von Bund und Ländern gemeinsam besprochen werden. 

Sind Großveranstaltungen wieder erlaubt?

Nein. Da Großveranstaltungen als besonders kritisch gelten, sollen sie bis 31. August verboten bleiben. Auch größere Sportveranstaltungen mit Publikum fallen unter dieses Verbot.

Wie ist der weitere Fahrplan?

Am 6. Mai wollen sich Bund und Länder wieder zusammenschalten und über weitere Lockerungen beraten. Am 8. Mai will das Brandenburger Kabinett endgültig über die Öffnung von Spielplätzen entscheiden und Regeln für Spielplatzbesuche verkünden. Auch ein Fahrplan für die weitere Belegung der Kitas ist in Planung.

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