Kitarecht: Brandenburg will Finanzierungssystem der Kitas überprüfen
Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) hat am Dienstag eine Reform des Kitarechts angekündigt. Die Kenia-Koalition will die Finanzierung der rund 1900 Kitas klarer regeln und den Bildungsauftrag stärker rechtlich verankern.
Potsdam - Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) plant eine grundlegende Reform des Kitarechts. Spätestens zum 1. Januar 2023 soll ein völlig überarbeitetes Kitagesetz in Kraft treten, sagte die Ministerin am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Potsdam. „Es gibt am Kitagesetz erhebliche Kritik, weil das Gesetz in die Jahre gekommen ist“, sagte Ernst. Dank zahlreicher Veränderungen und Novellen sei es unübersichtlich geworden. „Wir haben teilweise Interpretationsprobleme und Klagen gegen die Auslegung.“
Die Kommunen sind für die Kita-Betreuung zuständig. Die Beiträge, die Eltern zahlen, sind je nach Einrichtung und Ort sehr unterschiedlich. Wegen einer teils unklaren Struktur der Finanzierung kommt es beispielsweise zu Klagen von Eltern. Das Land trägt in diesem Jahr rund 543 Millionen Euro der Kita-Finanzierung - das ist laut Ministerium ein wesentlicher Teil. An der geplanten Reform sollen Kommunen, Träger, Erzieher und Eltern beteiligt werden. Ziel ist, dass Anfang 2023 ein neues Kita-Gesetz in Kraft tritt.
„Wir wollen ein klar strukturiertes, transparentes Kitarecht, bei dem die Verantwortlichkeiten klar sind“, sagte Ernst am Dienstag. Eine besondere Betonung solle dabei auf dem Bildungsauftrag der Kita liegen. „Wir brauchen eine stärkere Verbindlichkeit der Bildungsangebote, vor allem am Übergang zur Schule.“ Zudem sollten Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung stärker in den Blick genommen werden.
Das Ministerium steht unter Druck
Vor allem aber soll die geplante Reform Klarheit bei der Kita-Finanzierung schaffen. „Es ist selbst für Experten derzeit kaum möglich darzulegen, wie das Brandenburger Kitasystem finanziert wird“, sagte Ernst. „Dazu geben wir jetzt ein Gutachten in Auftrag.“
Auf Nachfrage, ob diese Aussagen bedeuteten, dass das Ministerium auch selbst den Überblick verloren habe, stellte Ernst allerdings klar: „Über unsere Aufgaben sind wir uns vollständig klar.“ Dem Ministerium sei sehr klar, was es finanziere. Auf anderen Ebenen gebe es allerdings andere Auffassungen. „Ich merke eine Unwucht, wenn es um die Restbedarfsfinanzierung der gemeindlichen Ebene geht“, sagte Ernst. „Da sind nicht immer alle einer Meinung.“
Tatsächlich hatte erst Ende Januar der Städte- und Gemeindebund klarere Regeln bei der Finanzierung der Elternbeiträge für das Mittagessen in den Kindertagesstätten angemahnt. Zudem hatte sich der kommunale Spitzenverband auch für die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel für Neubauten von Kitas ausgesprochen. „Es bestehen Investitionsbedarfe in Größenordnungen“, sagte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Wittenberges Bürgermeister Oliver Hermann, damals.
An der Reform sollen relevante Akteure aus dem Kitabereich beteiligt werden
Die Kenia-Koalition hatte Qualitätsverbesserungen in den Kindertagesstätten zu einem der Schwerpunkte ihres Koalitionsvertrags gemacht. Um die Reform zusammen mit Kita-Trägern und Verbänden anzugehen, will das Ministerium den Dialog mit allen relevanten Akteuren des Kita-Bereichs suchen. Nach einer Auftaktveranstaltung am 19. Februar will man ein „umfassendes Beteiligungs- und Gesetzgebungsverfahren“ starten. Dazu sollen im März insgesamt sechs Arbeitsgruppen eingerichtet werden, die sich etwa mit den strukturellen Grundlagen und den rechtlichen Grundsätzen des Kitarechts beschäftigen sollen. „Die Arbeitsgruppe Finanzierung wird die sehr anspruchsvolle Aufgabe haben, die Finanzbeziehungen so zu definieren, dass wir uns nicht bei jeder Veränderung darüber streiten, wer zuständig ist und wer was bezahlen soll“, sagte Ernst.
In Brandenburg gibt es derzeit 1941 Kitas, in denen rund 22.000 Erzieherinnen und Erzieher insgesamt 183.000 Kinder betreuen. Dazu kommen rund 1000 Tagesmütter und Tagesväter, die sich um weitere 4000 Kinder kümmern. (mit dpa)
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