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Das Schloss Cecilienhof im Neuen Garten in Potsdam.
© Ralf Hirschberger/dpa

Gesprächsbereitschaft signalisiert: Brandenburg für Hohenzollern-Gipfel

Ministerin Manja Schüle (SPD) fordert Treffen von Bund, Berlin und Brandenburg, um weiteres Vorgehen abzustimmen.

Potsdam - Brandenburgs Regierung besteht auf einem Treffen mit dem Bund und Berlin, um das weitere Vorgehen in der Vermögensauseinandersetzung mit dem von Georg Friedrich von Preußen geführten Haus Hohenzollern abzustimmen. Das erklärte die zuständige Wissenschafts- und Kulturministerin Manja Schüle (SPD) am Donnerstag im Landtag. Schüle, die eine Anfrage der Linken zur Linie der neuen Kenia-Regierung im Hohenzollern-Streit beantwortete, reagierte damit auf ein Schreiben aus dem Haus von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU).

Darin forderte jüngst deren Amtschef Günter Winands, Verhandlungsführer der öffentlichen Hand, von Brandenburgs neuer Regierung Auskunft, ob sie auf eine rechtliche Klärung oder eine gütliche Einigung mit den Nachfahren des letzten deutschen Kaiser Wilhelm II. setzt. Sie sei zwar „eine große Freundin der Brieffreundschaft“, erklärte Schüle. „Aber der Brief, den ich vom Bund erhalten habe, der ist für mich keine Grundlage.“ Nötig sei vielmehr ein Treffen des Bundes mit den beiden Ländern, um sich zu verabreden, wie man weiter vorgehe. Es sei wichtig, „dass die öffentliche Hand sich einig ist.“ Gleichzeitig signalisierte Schüle Gesprächsbereitschaft. „Die Königsdisziplin der Politik ist es, Konflikte zu lösen. Das ist unsere Hauptaufgabe.“ Und: „Die Landesregierung wird dem auch nachkommen.“ Mit Blick auf juristische Auseinandersetzungen zwischen dem Haus Hohenzollern, Medien und Historikern, erklärte Schüle: Es gehe nicht um Privatangelegenheiten, „sondern um Teile unserer Geschichte“, um einen offenen Diskurs. „Es ist für mich selbstverständlich, dass sich Wissenschaftler und Journalisten an dieser Debatte beteiligen können müssen, ohne Angst vor Anwälten oder Klagen zu haben.“

Foto: S. Stache/dpa
Gesprächsbereit. Die neue Kulturministerin Manja Schüle (SPD).
© dpa

Wie berichtet, reklamiert Georg Friedrich von Preußen, Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. Eigentumsansprüche auf einige tausend Kunst- und Sammlungsgegenstände aus Schlossmuseen der Hauptstadtregion. Dazu hatte es seit 2014 vertrauliche Vergleichsverhandlungen mit dem Bund, Brandenburg und Berlin gegeben, was im Sommer 2019 auch von dieser Zeitung publik gemacht worden ist. Das Haus Hohenzollern hat dabei unter anderem auch ein unentgeltliches Dauerwohnrecht im Potsdamer Schloss Cecilienhof gefordert. „Meine Phantasie reicht nicht so weit, um mir vorzustellen, dass unser Schloss Cecilienhof jemals wieder privater Wohnsitz einer Familie wird“, sagte Schüle dazu.

Georg Friedrich Prinz von Preußen.
Georg Friedrich Prinz von Preußen.
© Foto: Ralf Hirschberger/dpa

Im Zuge der allgemeinen Entrüstung über die Forderungen der Hohenzollern hatte im Sommer der damalige Finanzminister Christian Görke (Linke) ein paralleles, wegen der Vergleichsverhandlungen zu Mobilien mit Zustimmung Brandenburgs ruhendes Verfahren am Potsdamer Verwaltungsgericht wieder aufleben lassen. Bei diesem geht es um eine 1,4-Millionen-Entschädigung für das Haus Hohenzollern für in der Sowjetischen Besatzungszone enteignete Immobilien. Diese wird grundsätzlich gezahlt, es sei denn, dass die damaligen Immobilienbesitzer dem NS-Regime (oder der SED-Diktatur) „in erheblichem Maße Vorschub“ geleistet haben. Unter Verweis auf Verstrickungen der Hohenzollern mit dem NS-Regime hat Brandenburgs frühere rot-rote Regierung diese Zahlung abgelehnt, wogegen Georg Friedrich von Preußen klagt. Bestandteil des Verfahren sind vier Historiker-Gutachten, zwei im Auftrag des Landes und zwei für die Hohenzollern, die vertraulich waren, und erst jüngst durch den Satiriker Jan Böhmermann öffentlich zugänglich geworden sind.

Brandenburgs ehemaliger Finanzminister Christian Görke.
Brandenburgs ehemaliger Finanzminister Christian Görke.
© Bernd Settnik/dpa

Der Bund macht Druck, dass Brandenburg das Entschädigungsverfahren am Gericht wieder ruhend stellt, um eine gütliche Einigung zu ermöglichen. Bei einer Entscheidung auf dem Rechtsweg gebe es, so der Winands-Brief, das „Risiko, dass die Stiftungen im absoluten ,Worst Case’ tausende Objekte an das Haus Hohenzollern herausgeben müssten“. Es gehe „letztlich um weniger als 0,1 Prozent des Sammlungsbestandes“. Aus Sicht des Bundes liegen die Positionen der außergerichtlichen Verhandlungen „immer noch sehr weit auseinander“. Das Haus Hohenzollern ist dem Vernehmen nach weiterhin an einer einvernehmlichen Gesamtlösung interessiert. Die von den Linken kurz vor der Landtagswahl gestartete Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“, die einen Vergleich verhindern will, hat inzwischen 14.000 Unterschriften beisammen.

(mit dpa)

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