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Das kommunale Bergmann-Klinikum.
© Sebastian Gabsch

Antrag von Die Andere: Bergmann-Klinikum soll Überlastungsanzeigen offenlegen

Das Bergmann-Klinikum soll benennen, welche Bereiche besonders von Stress betroffen sind. Das fordert die Fraktion Die Andere. Der Antrag hängt auch mit Oberbürgermeister Mike Schubert zusammen.

Potsdam - Mit einem Antrag will die Fraktion Die Andere im Stadtparlament erreichen, dass das kommunale Bergmann-Klinikum seine Zahl der Überlastungsanzeigen offenlegt. So soll Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) für das Unternehmen die Zahlen bis ins Jahr 2017 veröffentlichen und benennen, welche Bereiche besonders von massivem Stress betroffen sind. Das fordert die alternative Fraktion in einem Antrag für die Stadtverordnetenversammlung Ende Januar. 

Ferner soll das Rathaus darstellen, welche Maßnahmen jeweils gegen Arbeitsüberlastung ergriffen wurden, heißt es in dem Antrag. Damit wolle man eine "fundierte Bewertung" der Situation im Klinikum erreichen, auch mit Blick auf das Doppel-Bürgerbegehren für besseren Lohn- und Arbeitsbedingungen in dem Haus, mit dem sich die Stadtverordneten in der ersten Jahreshälfte befassen müssen.

Reaktion auf Schuberts Nicht-Antwort

Der Antrag ist auch eine Reaktion darauf, dass Schubert eine Anfrage der Fraktion zum Thema nicht beantwortete - weil eben in solchen Fällen, weil ein städtisches Unternehmen betroffen sei, kein Auskunftsrecht bestehe. Daher müssten nun die Stadtverordneten ihrer Fürsorgepflicht nachkommen, so Die Andere - zumal dauerhafte Überlastung in Krankenhäusern auch zu schweren Gesundheitsschäden führen könne.

Das Klinikum selbst nennt aktuell keine absoluten Zahlen zu Überlastungsanzeigen. Auf PNN-Anfrage bekräftigte Sprecherin Damaris Hunsmann allerdings vergangene Aussagen: "Die Meldungen bewegen sich im Schnitt im Jahr bei ein Prozent - bezogen auf die insgesamt geleisteten Dienste." Das sei über die letzten Jahre "konstant geblieben", man bewege sich "hier unter den Werten vergleichbarer Großkrankenhäuser in Deutschland". 

Überlastungsanzeigen könnten Arbeitnehmer stellen, wenn die  erwartete ordnungsgemäße Erfüllung von Aufgaben aus sachlichem Grund nicht mehr gewährleistet sei. Sprecherin Hunsmann sagte: "Alle eingehenden Meldungen werden durch den Betriebsrat und die Pflegedirektion erfasst, die jeweilig aufgetretene Belastungssituation analysiert und Vorbeugemaßnahmen überprüft beziehungsweise gegebenenfalls abgeleitet."

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