Baustreit in Fahrland: Baubescheid für Semmelhaack-Siedlung unzulässig
Nach Klagedrohungen von Anwohnern gegen die Bebauung einer Grünfläche, hat die obere Bauaufsicht das umstrittene Vorgehen der Stadtverwaltung in Fahrland gestoppt.
Fahrland - Klatsche für die Potsdamer Bauverwaltung unter ihrem Dezernenten Bernd Rubelt (parteilos): Das Infrastrukturministerium als oberste Bauaufsicht des Landes hat Vorgehen der städtischen Behörde bei einer geplanten Semmelhaack-Siedlung im Ortsteil Fahrland als unzulässig und damit rechtswidrig eingestuft. Ein entsprechendes Schreiben an Anwohner, die gegen das Projekt mobil gemacht hatten, liegt den PNN vor.
Demnach wurde die Ablehnung der Bauverwaltung bereits schriftlich am 9. Mai mitgeteilt. Damit sei auch ein bereits im vergangenen Oktober erteilter Bauvorbescheid an die Firma Semmelhaack nichtig, so das Ministerium. Es geht um 26 Doppelhaushälften und acht Einfamilienhäuser, die auf einer 1,5 Hektar großen und laut Anwohnern bereits umgepflügten Grünfläche an der Ketziner Straße 22 entstehen sollen. Dafür hatte die Stadt statt eines langwierigen Bebauungsplanverfahrens einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor geschlossen.
„Wir nehmen den Brief sehr ernst"
Anwohner hatten wegen des Vorgehens bereits mit Klage gedroht und das Land als Aufsichtsbehörde eingeschaltet. Ihr Argument: Unter anderem sei die strittige Fläche im städtischen Landschaftsplan als Grünfläche ausgewiesen, was eine Bebauungsplanung laut Gesetz zwingend notwendig mache, damit die sogenannten öffentlichen Belange wie Umweltschutz abgewogen werden können. Die Bauverwaltung hatte dagegen unter anderem auf den aus ihrer Sicht übergeordneten Flächennutzungsplan verwiesen, in dem das Areal eine gemischte Baufläche sei. Das Ministerium schlägt sich nun auf die Seite der Anwohner: Es bestehe ein „Planerfordernis“, die „Instrumente der Bauleitplanung“ sollten genutzt werden, um das Projekt genehmigungsfähig zu machen, heißt es in dem Schreiben. Zudem gibt das Ministerium der Stadt auf, „alle anhängigen Bauantragsverfahren“ in dem Fall auszusetzen und bis Ende Mai über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.
Das Rathaus teilte auf Anfrage am Montag mit, man werde nun die Fraktionen und den Ortsbeirat über das weitere Vorgehen informieren. „Wir nehmen den Brief sehr ernst und werden dazu sowohl gegenüber dem Land als auch der Kommunalpolitik Stellung nehmen“, ließ Dezernent Rubelt mitteilen. Auch mit dem Investor habe man bereits einen Termin zur Zukunft des Projekts vereinbart.
Der erteilte Bauvorbescheid für Semmelhaack ist unzulässsig
Ohnehin sind nun noch einige Fragen offen. So hatte Rubelt noch am 21. April im PNN-Interview das Vorgehen der Verwaltung verteidigt und erklärt, dass auch die Obere Baubehörde des Landes „unsere Auffassung bestätigt“ – was ausweislich des vorliegenden Schreibens nun nicht mehr der Fall ist. Darin erklärt der zuständige Ministerialrat Jan-Dirk Förster vielmehr, die oberste Baubehörde habe den Vorgang „wegen der öffentlichen Berichterstattung“ geprüft – mit dem Ergebnis, dass der erteilte Bauvorbescheid für Semmelhaack unzulässsig sei. In einer ersten Stellungnahme an die Anwohner hatte sich das Ministerium im Januar zurückhaltender geäußert und erklärt, dass vielleicht auch ein städtebaulicher Vertrag ein gangbarer Weg sei.
Gegen das bisherige Vorgehen der Potsdamer Bauverwaltung gab es auch in anderer Hinsicht Einwände. So hatte sich die Fraktion Die Andere bei der Kommunalaufsicht des Landes darüber beschwert, dass die Stadtverordneten nicht über den Vertrag mit Semmelhaack abstimmen konnten. Die Stadt hatte erklärt, es handele sich nur um ein „einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung“, das damit nicht im Stadtparlament behandelt werden müsse. Mit dem Vertrag hatte sich Semmelhaack unter anderem zur Zahlung von 200 000 Euro für die Schaffung von Kita- und Schulplätzen verpflichtet.
Das Thema wird auch den Ortsbeirat Fahrland am Mittwoch beschäftigen. Hier will der Semmelhaack-Kritiker Stefan Matz, der über die Linke in dem Gremium sitzt, eine Klage des Ortsbeirats gegen die Stadt Potsdam beschließen lassen. Dabei soll durchgesetzt werden, dass der städtebauliche Vertrag unwirksam ist. Ob diese Klage nach dem Schreiben der Landesbauaufsicht noch nötig wäre, ist unklar.
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Kommentar: Über die noch offenen Fragen im Semmelhaack-Fall in Fahrland schreibt PNN-Redakteur Henri Kramer
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