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Kommentar zu deutschen Baugesetzen: Nachhaken

PNN-Redakteur Henri Kramer über die noch offenen Fragen im Semmelhaack-Fall in Fahrland.

Potsdam - Die komplexen Baugesetze in Deutschland haben einen tieferen Sinn: Sie sollen verhindern, dass Kommunen und Investoren allzu ungestüm die Landschaft zubauen und etwa auf Umweltschutzbestimmungen pfeifen. Im Fall einer – von der in Potsdam schon vielfach aktiven Firma Semmelhaack – geplanten Siedlung in Fahrland meinte die Stadt, aus Zeitgründen auf dieses zweifellos etwas langwierigere Verfahren verzichten zu können und schloss mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag zur Bebauung der laut Landschaftsplan ausgewiesenen Grünfläche. Diesem fragwürdigen Vorgehen, gegen das Anwohner zu Recht Sturm liefen, weil so ihre Mitbestimmungsrechte an der Bauleitplanung übergangen würden, hat nun die Bauaufsicht des Landes glücklicherweise einen Riegel vorgeschoben.

So etwas sei nicht zulässig, lautet das eindeutige Urteil der Behörde im Infrastrukturministerium – die auch wegen der von PNN angeschobenen Berichterstattung in dem Fall aktiv wurde. Nun sind viele Fragen offen, etwa zur Zukunft des Bauprojekts. Auch Baudezernent Bernd Rubelt (parteilos) muss sich fragen, ob er nicht eher hätte umsteuern müssen – angesichts der sachlich fundierten Anwohnerkritik an dem Projekt. So ist es nun auch Rubelts Niederlage. Und noch etwas ist unklar: So hatte Stadtplanungschef Andreas Goetzmann erklärt, wie in Fahrland sei man auch schon an anderen Stellen der Stadt vorgegangen, das sei üblich. Genaue Beispiele hatte er freilich nicht genannt. Auch hier sollte die Stadtpolitik dringend nachhaken.

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Bericht: Baubescheid für Semmelhaack-Siedlung unzulässig

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