Kita-Gebühren: Bald gibt es Geld für tausende Eltern zurück
Ab 3. Juni können tausende Eltern in Potsdam die Anträge zur Erstattung zu hoch angesetzter Kita-Gebühren stellen.
Potsdam - Nun ist es soweit: Ab Anfang Juni finden Potsdamer Eltern auf der Internetseite der Stadt die Anträge zur Rückzahlung zu hoch angesetzter Kitabeiträge. Das kündigten Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) und Familiendezernentin Noosha Aubel (parteilos) am Donnerstagabend in einer offiziellen Mitteilung aus dem Rathaus an. Demnach soll die Operation Rückzahlung am 3. Juni beginnen. Profitieren können tausende Eltern.
Eine DIN-A4-Seite
Der Antrag auf Rückzahlung befindet sich den Angaben zufolge auf einer Din-A4-Seite und muss für jedes Kind, das zwischen 2015 und Mitte 2018 eine Krippe, eine Kita oder einen Hort besucht hat, separat ausgefüllt werden. Auf einer weiteren Seite befindet sich laut Rathaus eine sogenannte Abtretungserklärung, in der die Eltern erklären, nach der Auszahlung keine weiteren Ansprüche für den Zeitraum geltend zu machen. Wie berichtet soll mit dem bis zu 45 Millionen Euro teuren Verfahren eine unkalkulierbare Klagewelle gegen die privaten Potsdamer Kitaträger vermieden werden. Auf weiteren zwei Seiten geht es laut Rathaus um den Datenschutz und die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Dezernentin Aubel sagte: „Wir haben die Anträge in Abstimmung mit den Trägern und dem Kitaelternbeirat so einfach wie möglich gestaltet.“ Demnach müssen Name und Anschrift der Sorgeberechtigten, der Name des Kindes, die Kita und der Zeitraum der Betreuung angegeben werden, ferner die Anzahl weiterer unterhaltsberechtigter Kinder im Haushalt sowie die Kontonummer für die Rückerstattung. „Abgegeben werden die Anträge beim Träger der jeweiligen Betreuungseinrichtung, in der das Kind betreut wurde oder noch wird“, hieß es in der Mitteilung.
Komplexe Rechenaufgabe
Dann muss gerechnet werden – und an dieser Stelle wird es etwas komplex: Der Träger der Einrichtung prüft laut Stadt zunächst die Unterlagen und wie viele Beiträge die Eltern zwischen 2015 und Mitte 2018 gezahlt haben. Mit diesen Angaben steht dann auch fest, wie viel die Eltern eigentlich hätten zahlen müssen – dafür hatten die Stadtverordneten bereits neue und rückwirkend geltende Beitragstabellen beschlossen. Die Differenz zwischen den alten, zu hoch angesetzten Beiträgen und den neuen niedrigeren Gebühren erhalten die Eltern dann zurück. Wie berichtet können gerade besserverdienende Familien mit mehreren Kindern in den Einrichtungen mit mittleren vierstelligen Summe rechnen. Die Tabellen sind laut Stadt bereits einsehbar – im Internet unter www.potsdam.de/elternbeitrag. Auf der Seite sollen ab dem 3. Juni auch der Antrag als Download sowie weitere Informationen zur Verfügung stehen, hieß es. Ferner wird eine Hotline unter Tel.: (0331) 289 2020 eingerichtet. Fragen könnten auch per E-Mail an elternbeitraege@rathaus.potsdam.de gesendet werden.
Wie berichtet hatte die Stadt Potsdam über Jahre hinweg Personalkostenzuschüsse des Landes bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt und somit die Eltern stärker belastet. So musste die Stadt aus ihrem Haushalt auch weniger Geld an die privaten Kitaträger zahlen. Der Kitaelternbeirat hatte das Vorgehen im Herbst 2017 entdeckt und seitdem auf eine schnelle Rückzahlung gepocht. Nach längeren Debatten hatte sich dem auch die Stadtpolitik angeschlossen. Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, dass Klagen von Eltern aus kleineren Gemeinden wegen aus ihrer Sicht zu hoch angesetzter Kitagebühren abgelehnt hat, sei für die Rückzahlung in Potsdam aber nicht relevant, hieß es von Aubel auf Nachfrage.
Oberbürgermeister erleichtert
Erleichtert äußerte sich Rathauschef Schubert, der sich schon in seiner Zeit als Sozialdezernent für die Rückzahlung eingesetzt hatte: „Ich bin sehr froh, dass wir nach den Abstimmungen mit den zuständigen Landesministerien nun soweit sind, die Kitabeiträge im Sinne der Eltern regulieren zu können.“ Zuletzt hatte wie berichtet auch die Kommunalaufsicht des Landes erklärt, man habe keine Einwände gegen die freiwillige Rückzahlung. Ähnlich zustimmend habe sich das Bildungsministerium geäußert, hieß es aus dem Rathaus. Damit sei der Weg für die Erstattung nun frei.
Allerdings gibt es noch einige letzte bürokratische Verfahren: So sind laut Rathaus Vereinbarungen mit den einzelnen Kitaträgern zur Regulierung der Beiträge abzuschließen. „Dann können wir mit dem Antragsverfahren und nach Prüfung der Anträge sofort mit der Auszahlung beginnen“, sagte Aubel. So sollen die Kitaträger von der Stadt Pauschalsummen erhalten, die sie dann weiterreichen. Für die bürokratische Abwicklung des Verfahrens rechnet die Stadt mit einer mittleren einstelligen Millionensumme.
Das Thema Kitabeiträge ist damit aber noch nicht abgeschlossen. So arbeitet die Stadt bereits an einem neuen Regelwerk – denn sie muss das Gute-Kita-Gesetz der Bundesregierung umsetzen, was etwa eine Beitragsbefreiung für Wohngeldempfänger vorsieht. Zudem ist offen, wie die Stadt mit der Weisung des Bildungsministeriums umgeht, dass bei der Bemessung der Elternbeiträge nicht von den durchschnittlichen Betriebskosten aller Potsdamer Kitas ausgegangen werden darf. Deswegen drohen unterschiedlich hohe Elternbeiträge bei verschiedenen Trägern. Aubel sagte auf PNN-Anfrage, das weitere Prozedere in der Frage werde noch abgestimmt. Mitte Juni wolle sie im Jugendhilfeausschuss einen Vorschlag machen.
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