Kommentar zur Räumung des Kleingartens Angergrund: Am Ende gibt es nur Verlierer
Nach geltendem Recht kann die Immobilienfirma Tamax die Kleingärten der Sparte Angergrund in Babelsberg zwar räumen, aber damit tut sich das Unternehmen keinen Gefallen. Am Ende wird es nur Verlierer geben. Ein Kommentar.
Potsdam - Mit seinem Vorgehen gegen die Gartensparte „Angergrund“ tut sich der Berliner Wohnungsbauinvestor Tamax keinen Gefallen. Es mag zwar sein, dass er nach der geltenden Rechtslage nun die Kleingärten räumen kann – schließlich geht es um sein Eigentum. Doch schon im Grundgesetz heißt es auch: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Nicht nur aus diesem Grund ist die erste zwangsweise Räumung einer Kleingartensparte in Potsdam seit der Wende auch ein Politikum – und der Investor ist eben auf das Wohlwollen der Stadtverordneten angewiesen, die ein erhofftes Baurecht auf dem Gartenland genehmigen müssten. Doch erst im September haben die Stadtverordneten dafür gestimmt, dass das Gartenland eine Grünfläche bleiben soll. Das konfrontative Auftreten der Tamax wird daran nichts ändern – im Gegenteil dürften einige Kommunalpolitiker noch entschiedener gegen das Unternehmen vorgehen wollen. Am Ende, so sieht es jetzt leider aus, werden vermutlich (fast) alle Beteiligten verlieren, die Tamax ohne Baurecht genau wie die Kleingärtner, deren geräumte Gartensparte in den kommenden Jahren verwildern dürfte. Nur die Juristen, die werden sich mit dem Angergrund wohl noch längere Zeit beschäftigen können.
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