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Alte Miete, neue Miete: Derartige Steigerungen soll der Mietendeckel in den kommenden Jahren verhindern.
© imago images / photothek

Wohnungspolitik des Senats: Zweifel bei SPD und Grünen am Mietendeckel

Berlins rot-rot-grüner Senat will am 18. Juni den Mietendeckel beschließen. Doch in der Koalition sind nicht alle von dem Vorhaben überzeugt.

Fachpolitiker von SPD und Grünen äußern erhebliche Zweifel am geplanten Mietendeckel. Mit dem Vorhaben des Senats würden „die sechs landeseigenen Unternehmen geschwächt und der Neubau bezahlbarer Mietwohnungen erschwert“, warnte der Vorsitzende des SPD-Fachausschusses Soziale Stadt Volker Härtig. So seien die landeseigenen Wohnungsunternehmen schon jetzt auf den Einsatz ihrer Überschüsse aus Vermietungen angewiesen, um auf dem freien Markt Wohnhäuser dazuzukaufen. Zuletzt hatte die landeseigene Gewobag von einer privaten Firma mehrere hundert Wohnungen in der Friedrichstraße gekauft.

Der Sozialdemokrat fordert nun Nachbesserungen bei den Eckpunkten des Gesetzes, die der Senat in seiner Sitzung am 18. Juni beschließen will.

Auch der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, der Grünen-Politiker Florian Schmidt, warnte vor unerwünschten Folgen des Mietendeckels. Das Gesetz könne gemeinnützige Hausprojekte gefährden, die geringfügige Mieterhöhungen für die Instandhaltungen benötigten.

Lompscher verteidigt den Plan

Berlins Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (Linke), verteidigte dagegen die geplante Deckelung aller Mieten in der Stadt. Und sie reagierte abermals auf die Aufforderung der Vermieter, noch rechtzeitig vor dem fünfjährigen Mietenmoratorium ab dem 17. Juni die Mieten anzuheben: „Ich sage allen MieterInnen, die jetzt durch die Kampagne des Vereins Haus und Grund verunsichert sind: Lassen Sie die Zulässigkeit der Mieterhöhung überprüfen. Nutzen Sie Ihre Rechte: Stimmen Sie so spät wie möglich und nur unter Vorbehalt zu.“

Nach Auffassung von Rechtsexperten aus Lompschers Verwaltung würden Mieterhöhungen nur dann wirksam, wenn auch die Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsbegehren vor dem 18.Juni vorliege. Da jedem Mieter aber eine weitaus längere gesetzliche „Überlegungsfrist“ zustehe, werde die „Kampagne“ der Vermieter ins Leere laufen.

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