„Zerstörung des sozialen Mietengefüges“: Genossenschaften warnen vor Mietendeckel
In Berlin bieten Genossenschaften 90.000 günstige Wohnungen an. Ausgerechnet sie protestieren scharf gegen den geplanten Mietendeckel.
Die „jungen Genossenschaften“ und der Verein der „Wohnungsbaugenossenschaften Berlin“ warnen vor der Einführung des Mietendeckels und einer „Zerstörung des sozialen Mietengefüges“. Die Unternehmen investierten jährlich rund 320 Millionen Euro in Bestand und Neubau. Dennoch lägen die Mitglieder mit ihren „Nettokaltmieten bei durchschnittlich 5,60 Euro je Quadratmeter“ – dies sei nun gefährdet. In der vergangenen Woche war ein Eckpunktepapier aus der Senatsentwicklungsverwaltung bekannt geworden, das vorsieht, die Mieten in Berlin ab 2020 für fünf Jahre einzufrieren.
Die Genossenschaften besitzen rund 90.000 Wohnungen in Berlin. Weil sie nicht gewinnorientiert arbeiten, liegen deren Mieten deutlich unter dem Marktdurchschnitt. Und anders als private Firmen sieht ihr Geschäftsmodell keine Modernisierungen vor mit der Möglichkeit von Umlagen der Kosten auf die Mieter. Stattdessen fließen verfügbare Mittel verstärkt in Instandhaltungen.
Moderate Mieterhöhungen sind erforderlich
Dies sei gefährdet durch eine Deckelung der Mieten, heißt es in einer Erklärung der Genossenschaften. Denn: „Die steigenden Baukosten machen auch uns zu schaffen“. Hinzu kämen „gesetzliche Vorschriften, wie die energetischen Sanierungen für den Klimaschutz und gerade aktuell die Installation der Rauchwarnmelder“.
Regelmäßige moderate Mieterhöhungen seien zum Ausgleich der steigenden Kosten erforderlich. Kurzum: „Die Besonderheit der genossenschaftlichen Unternehmensform, die eine Reinvestition aller erwirtschafteten Überschüsse vorsieht, muss Berücksichtigung finden.“ Sonst seien die „sozialen Mietenstrukturen, unser gesamtes Wirtschaften inklusive der Planungen für die kommenden Jahre gefährdet“.
Berlins größter Wohnungsverband BBU warnte, dass durch den „Mietendeckel eine ganze Branche undifferenziert an den Pranger gestellt wird“. Der BBU vertritt auch die landeseigenen Unternehmen, die zusammen mit den Genossenschaften zu den wenigen Firmen zählen, die günstige Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung bereitstellen.
Auch der BBU ist alarmiert
Der Mietendeckel gefährde die Wirtschaftlichkeit der sechs landeseigenen Unternehmen: „Auch gemeinwohlorientierte Vermieter wie die landeseigenen sind auf moderate Mietanpassungen angewiesen, um ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können.“ Der BBU sei „alarmiert, wie bereitwillig der Senat der Bundeshauptstadt bei diesem Thema wirtschaftliche und rechtliche Kollateralschäden in Kauf zu nehmen bereit ist“.
Der Rechtsanwalt Karlheinz Knauthe rechnet fest damit, dass der Mietendeckel angegriffen wird und das Verfassungsgericht über dessen Rechtmäßigkeit entscheiden muss. Für Knauthe ist trotz unterschiedlicher Gutachten für und gegen die Verfassungsmäßigkeit des Mietendeckels klar: „Mietpreisrecht ist Bundesangelegenheit, denn sie wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, so war es bei der Mietpreisbremse und so müsste es beim Mietendeckel sein.“
Ist der Mietendeckel verfassungswidrig?
Diese Einschätzung teilt der Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jan-Marco Luczak: „Für den Berliner Mietendeckel hat das Land Berlin keine Zuständigkeit, das Gesetz wäre verfassungswidrig.“ Der Bund habe von seiner Kompetenz in Sachen Mietrecht „erschöpfend Gebrauch gemacht“. Vor gerade mal fünf Monaten habe die große Koalition ein „umfassendes Mieterschutzgesetz in Kraft gesetzt“, mit dem CDU/CSU und SPD die Modernisierungskosten gedeckelt und die Mietpreisbremse verschärften. „Für weitere landesgesetzliche Regelungen gibt es keinen Spielraum.“ Statt „verfassungswidriger Scheinlösungen“ müsse „mehr, schneller und kostengünstiger gebaut“ werden.
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus Sebastian Czaja warnte, dass „die aktuelle Diskussion zu Lasten der Mieter in unserer Stadt geführt wird.“ Der Deckel werde ähnlich wie die Mietpreisbremse keine niedrigen Mieten garantieren. Statt dieses „überhasteten Aktionismus“ brauche es wirksame Mittel, um „endlich bezahlbare Mieten zu realisieren“. Czaja zählt dazu „eine mietensenkende Neubau-Offensive“. Diese müsste durch „Instrumente wie einen Mieten-TÜV, schnellere Baugenehmigungen, ein Baulückenkataster, eine Typengenehmigung und die Halbierung der Grundsteuer vorangetrieben“ werden.
Mieterhöhungen sind noch eine Woche möglich
Vor Einführung des Deckels bleiben Vermietern noch rund eine Woche Zeit ein letztes Mal die Mieten zu erhöhen, bevor die Regelung greift. Durch die Veröffentlichung des Mietspiegels 2019 mit wiederum gestiegenen ortsüblichen Mieten im Vergleich zum bisher gültigen Spiegel von vor zwei Jahren ist in vielen Fällen wieder Spielraum vorhanden. Begrenzt werden Mieterhöhungen allerdings unverändert durch das maximal zulässige Anhebung von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren sowie der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent.