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Es reicht! Viele Berliner sind es leid, immer mehr Miete für ihre Wohnung zahlen zu müssen.
© picture alliance / dpa

Entwurf für „Mietendeckel“: Lompscher will die Obergrenze

Kommt der „Mietendeckel“? Und wenn ja: Ab welchem Preis greift er? Aus dem Hause von Stadtentwicklungs-Senatorin Lompscher kommt nun ein erster Entwurf.

Von Laura Hofmann

Kaum ist der Mietspiegel erschienen, da legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nach. Aus dem Hause von Senatorin Katrin Lompscher (Linke) kursiert ein Entwurf für den umkämpften „Mietendeckel“. Dieser sieht eine Obergrenze für die Mieten von freien Wohnungen ebenso vor wie für bestehende Mietverhältnisse. So soll der Anstieg der Mieten gestoppt werden. Damit ist die Diskussion zur Ausgestaltung des von der SPD Anfang des Jahres ins Spiel gebrachten Vorschlags eröffnet.

Denn auch wenn sich die Mieten in der Stadt durch staatliche Regulierungen zuletzt weniger stark als zuvor erhöhten, werden weiterhin viele Mieterinnen und Mieter, gerade aus Altbauten, aus ihren Kiezen verdrängt. Das Papier vom 6. Mai, das dem Tagesspiegel exklusiv vorliegt, sieht eine Höchstmiete vor, deren Überschreitung genehmigungspflichtig ist. Doch anders als von der SPD gefordert sollen die Mieten nicht „eingefroren“ werden. Die Begründung: „Die gegenwärtige Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt rechtfertigt ein generelles Aussetzen von Mieterhöhungen nicht.“

Stattdessen sollen Mieterhöhungen weiterhin möglich sein – allerdings nur bis zu einer Mietobergrenze. Ob diese bei neun, zehn oder elf Euro liegt, ist allerdings noch völlig offen. Die Höhe müsse „noch abschließend ermittelt und bestimmt werden“, heißt es vage im Entwurf. Die Regelung soll für fünf Jahre gelten. Ausgenommen sind Sozialwohnungen und Neubau.

Doch noch ist nichts entschieden. Das betont auch Lompschers Sprecherin Katrin Dietl. Über das „Wie“ des Mietendeckels werde in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Senatsverwaltungen und Mietrechtsexperten aktuell noch diskutiert. Es gibt auch noch viele offene Fragen. Um nur zwei zu nennen: Wie soll die ohnehin schon überlastete Berliner Verwaltung die zu erwartende Flut an Anträgen für Ausnahmegenehmigungen stemmen? Und ist es überhaupt rechtlich zulässig, eine Höchstmiete für alle Wohnungen egal welchen Standards oder welcher Lage festzulegen? Darauf gibt das Papier keine Antworten.

Die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin Katrin Lompscher (Die Linke).
Die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin Katrin Lompscher (Die Linke).
© Tsp/Mike Wolff

Iris Spranger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD, ist mit dem Vorschlag aus Lompschers Haus noch nicht zufrieden. „Ich bin dafür, dass wir die Mieten einfrieren“, sagte sie dem Tagesspiegel. Ihre Sorge: Vermieter, die weniger als die Höchstmiete verlangen, könnten angespornt werden, die Miete bis zur Obergrenze zu erhöhen.

Der Sprecherin für Wohnen der Grünen, Katrin Schmidberger, geht der Entwurf aus der Verwaltung noch nicht weit genug. „Wir wollen den Mietendeckel möglichst scharf stellen“, sagt sie. Die Grünen plädieren daher für einen Mietenstopp über fünf Jahre in Kombination mit einer Deckelung der Miete bei Wiedervermietungen. Die zulässige Höchstmiete für eine Wohnung solle eine Preistabelle festlegen. Der Mieterverein dagegen begrüßt das Papier aus der Stadtentwicklungsverwaltung: „Wir präferieren im Moment das Modell der Mietobergrenze“, sagt Geschäftsführer Reiner Wild. Gegen einen generellen Mietenstopp spreche, dass Vermieter, die bisher geringe Mieten berechnen, bestraft würden.

Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr kommen

Lange war rechtlich umstritten, ob das Land Berlin überhaupt die Kompetenz hat, einen Mietendeckel einzuführen. Denn Mietrecht ist weitgehend Bundesrecht. Am Rande des Linken-Parteitags am Wochenende hatte Lompscher gesagt, die landesrechtliche Kompetenz sei nun geklärt. Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz wolle sie bis Mitte Juni im Senat vorlegen.

Ein Gesetzentwurf solle noch in diesem Jahr erarbeitet werden. Der nun vorliegende interne Entwurf aus ihrem Haus schließt Mietsenkungen bei Verträgen, die oberhalb der neu zu schaffenden Obergrenze liegen, aus. Dafür darf es in diesen Fällen aber keine Mieterhöhungen geben. Und kommt es zur Neuvermietung einer teuren, also über der Obergrenze liegenden Wohnung, wäre die neue Miete günstiger als die alte, weil dann die Deckelung greift. Umziehen würde sich also für einige Mieter wieder lohnen.

Generell gilt: Die Miete darf die Obergrenze nur dann überschreiten, wenn entweder die Wirtschaftlichkeit für die Vermieter nicht mehr gegeben oder die Mieterhöhung Folge einer Modernisierung ist, die zuvor von der Investitionsbank Berlin gestattet wurde. Zur Genehmigung von Härtefällen und zur Verfolgung von Verstößen sollen Mietpreisstellen in den Bezirksämtern eingerichtet werden. Mieterhöhungen über die Obergrenze hinaus, die keine Genehmigung haben, sollen als Ordnungswidrigkeit definiert und mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Auswirkungen hätte das Gesetz auch für den Mietspiegel, denn preisgebundener Wohnraum ist von der Erhebung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgenommen. Weil der Deckel für alle Wohnungen gelten würde, „dürfte eine Erstellung eines neuen Mietspiegels nach Inkrafttreten der landesrechtlichen Regelungen ausscheiden“.

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