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2017 wird die Pflegereform konkret umgesetzt und erreicht die Betroffenen.
© Patrick Pleul/dpa

Mehr Geld für Pflegereform: Zwei Stellen mehr pro Pflegeheim

Die Pflegereform bringt im kommenden Jahr mehr Personal, neue Pflegestufen und eine bessere Betreuung von Demenzkranken. Seinen Heimplatz soll niemand verlieren.

Im kommenden Jahr wird es pro Pflegeeinrichtung im Schnitt zwei Vollzeitstellen mehr geben als bisher. Zu dieser Prognose kommt das Gesundheitsministerium mit Blick auf Verhandlungen in den Bundesländern über neue Vergütungszuschläge. Das seien „immerhin 80 Stunden mehr für die Pflegebedürftigen pro Woche“, hieß es im Ministerium.

Den Angaben zufolge müssen die Zusatzstellen nicht nur mit Pflegefachkräften besetzt werden. Denkbar sei genauso gut eine Aufstockung durch Pflegeassistenten oder Ergo- und Physiotherapeuten. Es gehe um „passgenaue Angebote“ in der jeweiligen Einrichtung. Bis Ende September sollen die Verhandlungen in allen Ländern abgeschlossen sein.

Dass für die Pflegereform nun vier bis fünf Milliarden Euro zusätzlich ausgegeben werden, müsse sich auch beim Personal niederschlagen, hieß es. Im kommenden Jahr werden die bisherigen drei Pflegestufen abgeschafft und in fünf neue Pflegegrade umgewandelt. Das Ziel dahinter ist vor allem, Menschen mit Demenz künftig besser zu berücksichtigen.

Neue Regeln nur für neue Fälle

Wer in einem Heim lebt, soll im November erfahren, in welchem neuen Pflegegrad er landet. In der Regel werden die anerkannten Fälle nicht neu begutachtet. Anstelle ihrer bisherigen Pflegestufe wird ihnen einfach der nächsthöhere Pflegegrad zugeteilt, demente Pflegebedürftige werden um zwei Stufen höher eingestuft.

Neue Fälle müssen ein geändertes Begutachtungssystem durchlaufen, bei dem vor allem die verbliebenen Möglichkeiten zur Selbstständigkeit unter die Lupe genommen werden. Das Ministerium versichert, dass kein Pflegebedürftiger durch die Änderungen schlechter gestellt werde als bisher. Das Ministerium reagierte damit auf Warnungen des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, wonach bis zu 80.000 Heimbewohner durch die Reform ihren Heimplatz verlieren könnten, weil im Gesetz für sie kein Anspruch auf Sozialhilfe mehr verankert sei. Konkret geht es dabei um Heimbewohner der Pflegestufe 0, die künftig in den Pflegegrad 1 kämen – also um Menschen mit nur geringem Pflegebedarf, die dennoch nicht mehr allein zu Hause leben können.

Das Ministerium räumte ein, dass dieses Problem bestehe – jedoch nur für 12.000 bis 14.500 Pflegebedürftige. Man suche mit dem Sozialministerium nach einer Lösung. Wenn nötig, werde es, um Verschlechterungen zu vermeiden, noch Änderungen am Gesetzestext geben.

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