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In die Jahre gekommen. An diesem Freitag entscheidet der Bundestag über eine Grundsanierung des Pflegesystems.
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Update

Pflegereform: Bundestag beschließt Revolution des Pflegesystems

Der Bundestag hat eine Pflegereform abgesegnet, die den Namen wirklich verdient. An Kleinreparaturen hatten sich schon etliche Minister versucht. Hermann Gröhe vollendet nun einen Kraftakt.

Erinnert sich noch einer? Schon eine gewisse Ulla Schmidt hatte sich an einer besseren Versorgung von Pflegebedürftigen versucht, ohne dabei entscheidend weiterzukommen. Der jung-dynamische Philipp Rösler rief 2011 zum „Jahr der Pflege“ aus – ohne seinen „Pflegedialogen“ irgendwelche Taten folgen zu lassen. Sein Nachfolger Daniel Bahr (FDP) machte sich wenigstens ein bisschen ans Reformieren, wurde aber von der CDU ausgebremst.

An eine wirkliche Grundsanierung des Systems wagten sich die Regierenden erst, als schon keiner mehr dran glaubte: Heute hat der Bundestag das entsprechende Gesetz beschlossen. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vollendet damit einen Kraftakt in zwei Anläufen, den er für diese Legislatur versprochen hatte. Widerstand ist nicht zu erwarten, trotz neuerlicher Milliardenaufwendungen. Stattdessen herrscht großflächig Erleichterung.

Was macht die Reform so bedeutend und was hat es mit dem neuen Pflegebegriff auf sich?

Mit Gröhes zweitem Pflegestärkungsgesetz wird Pflegebedürftigkeit komplett neu definiert. Experten wie der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang sehen darin „eine Art Revolution“ . Das bisherige System orientierte sich fast ausschließlich an den körperlichen Gebrechen der Pflegebedürftigen. Danach wurden sie eingestuft und entsprechend sahen die Leistungen aus („Satt-Sauber-Pflege“).

Nun rücken auch Alltagskompetenz und kognitive Fähigkeiten in den Fokus, die soziale und psychische Situation wird gleichwertig berücksichtigt. Dadurch bleiben etwa Demenzkranke, die körperlich fit sind, aber dennoch aufwendige Betreuung benötigen, nicht länger außen vor. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade.

Das Hauptkriterium für die Gutachter des Medizinischen Dienstes wird der Grad der noch möglichen Selbstständigkeit. Beurteilt werden die Menschen künftig nach ihrer Fähigkeit zu Mobilität, Orientierung, Kommunikation, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung und sozialen Kontakten. An den daraus erwachsenden Bedürfnissen sollen sich künftig die zugestandenen Leistungen bemessen. Die Verrichtungspflege nach Minuten wird abgeschafft.

Wer profitiert von der Reform?

Vor allem Demenzkranke und ihre Angehörigen. Bis zu 500 000 Menschen kämen dadurch zusätzlich an Leistungen der Pflegeversicherung, behauptet Gröhe. Angehörige erhalten außerdem einen Anspruch auf bessere Beratung. Und für die Heime gibt es zusätzliche Betreuungskräfte. Allerdings: Rund ein Viertel der künftigen Pflegebedürftigen erhält durch Gröhes Reform auch weniger Leistungen als nach jetzigem Stand.

Müssen sich jetzt alle Pflegebedürftigen neu eingruppieren lassen?

Wer bereits eine Pflegestufe hat, wird automatisch und ohne neuerliche Prüfung in einen der neuen Pflegegrade übergeleitet. In der Regel bedeutet das für ausschließlich körperlich Beeinträchtigte einen „Aufstieg“ in den nächst höheren Pflegegrad, also beispielsweise von der Pflegestufe eins in den Pflegegrad zwei. Menschen mit geistiger Einschränkung wandern automatisch in den übernächsten Pflegegrad. Gleichzeitig wird keiner, der bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält – momentan sind es 2,8 Millionen Menschen – schlechter gestellt. Das gilt sogar dann, wenn sich ein Pflegebedürftiger in der Hoffnung, höher eingruppiert zu werden, erneut begutachten lässt und bescheinigt bekommt, dass er eigentlich in einen niedrigeren Pflegegrad gehören würde.

Was ändert sich für die Heimbewohner?

Sie bekommen garantiert, dass sich ihr Eigenanteil an den Kosten auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht erhöht. Bisher droht ihnen bei jeder Einstufung in eine höhere Pflegestufe auch eine höhere Zuzahlung. Das führt dazu, dass sich viele Pflegebedürftige aus Furcht vor höheren Kosten gegen eine Neubegutachtung stemmen, obwohl sie eigentlich mehr Pflege benötigten. Damit soll nun Schluss sein.

Laut Ministerium soll der heimindividuelle Eigenanteil in den Pflegegraden zwei bis fünf künftig für alle im Schnitt bei 580 Euro liegen. Bisher sind es, je nach Pflegestufe, 460 bis 900 Euro im Monat. Hinzu kommt der übliche Kostenanteil für Unterbringung und Verpflegung. Zudem haben künftig alle Heimbewohner Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote. Bisher war das davon abhängig, was die jeweilige Einrichtung mit der Pflegekasse ausgehandelt hatte.

Gibt es auch Verbesserungen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden?

Ja, auch sie bekommen ihren Anspruch auf körperliche Pflege um frei wählbare Betreuungsleistungen ergänzt. Dazu können Behördengänge oder einfaches Vorlesen ebenso gehören wie Hilfe im Haushalt. Dabei können Pflegedienste auch mit anderen Anbietern kooperieren.

Welche Vorgaben gibt es für die Kassen zur Beratung von Pflegebedürftigen?

Die Versicherer haben jedem Pflegebedürftigen einen persönlichen Berater zu nennen. Länger als zwei Wochen braucht künftig keiner mehr auf einen Beratungstermin zu warten. Auch Angehörige erhalten einen eigenständigen Anspruch auf Beratung, wenn die Pflegebedürftigen zustimmen – und auf kostenlose Pflegekurse.

Was verbessert sich für pflegende Angehörige?

Sie werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert. So zahlt die Pflegeversicherung künftig für alle Pflegenden Rentenbeiträge, die einen Pflegebedürftigen im Pflegegrad zwei bis fünf pro Woche mindestens zehn Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage, zu Hause pflegen. Und wer seinen Job aufgibt, um sich der Pflege eines Angehörigen zu widmen, erhält künftig auch seine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aus dem Topf der Pflegeversicherung – für die gesamte Dauer seiner Pflegetätigkeit.

Was kostet die Reform und wer bezahlt sie?

Natürlich die Versicherten und ihre Arbeitgeber. Für Gröhes erstes Pflegestärkungsgesetz stiegen die Beiträge schon mal zu Beginn dieses Jahres um 0,3 Prozentpunkte. Verbessert wurden damit vor allem die Leistungen und Angebote für Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden. Nun steigen die Abgaben um weitere 0,2 Prozentpunkte – allerdings erst zum Jahr 2017, wenn die Vorbereitungsphase abgeschlossen ist und die Neuerungen greifen. Für die Pflegeversicherung sind ab 2017 folglich 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens fällig, für Kinderlose 2,8 Prozent. Daran soll dann aber, so das Versprechen, bis 2022 nicht mehr geschraubt werden. Durch beide Erhöhungen stehen der Pflegeversicherung insgesamt jährlich gut fünf Milliarden Euro mehr zur Verfügung, rund 1,4 Milliarden fließen zusätzlich in einen Vorsorgefonds.

Nach den Rechnungen des Ministeriums verursacht der jetzt zu beschließende Gesetzespart im Einführungsjahr 2017 Zusatzausgaben von rund 3,7 Milliarden Euro. In den Folgejahren seien es nur noch bis zu 2,5 Milliarden. Und die Kommunen sparten durch die Reform pro Jahr dauerhaft eine halbe Milliarde Euro an Sozialhilfekosten. Hinzu kommen allerdings noch weitere 4,4 Milliarden für die „Überleitung“ und den Bestandsschutz von bereits eingruppierten Pflegebedürftigen. Um diesen einmaligen Posten zu finanzieren, werden die Rücklagen der Pflegeversicherung angezapft. Zuletzt lagen die bei knapp 6,8 Milliarden Euro, vorgeschrieben sind nur 3,8 Milliarden.

Was wird aus dem gescheiterten Pflege-Tüv?

Es gibt einen Neuanlauf. Ab 2018 soll es für die Heime und ab 2019 auch für die ambulanten Pflegedienste ein völlig neues Bewertungssystem geben. Damit habe „die Irreführung der Bürger ein Ende“, sagte der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU). Danach werde es bei der Beurteilung eines Heims beispielsweise nicht mehr möglich sein, „dass schwere Pflegefehler bei der Medikamentenausgabe durch eine schön gedruckte Speisekarte ausgeglichen werden können“. Bis dahin dürfen die Betreiber allerdings weiter mit ihren offensichtlich geschönten Noten werben. Der sogenannte Pflege-Tüv war in die Kritik geraten, weil bei dem bisherigen Prüfverfahren selbst Heime mit offensichtlichen Mängel Bestnoten erreichten.

Was ist mit der geplanten Reform der Pflegeausbildung?

Damit lassen sich die Regierenden noch Zeit, sie ist – auch weil hier das Familienministerium mit im Boot ist – nicht Bestandteil von Gröhes Pflegestärkungsgesetz. Geplant ist die Zusammenführung der bislang getrennten Ausbildungsrichtungen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer einheitlichen Pflege-Basisausbildung. Erst nach drei Jahren soll dann eine Spezialisierung möglich sein. Damit reagiere man auf die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft und erweitere auch die beruflichen Perspektiven der Beschäftigten, sagen die Befürworter. Allerdings gibt es gegen eine solche Generalistik auch erheblichen Widerstand.

Experten befürchten, dass der ohnehin wenig attraktiven Altenpflege dadurch endgültig der Nachwuchs ausgehen könnte. Dass ein Job im Krankenhaus für viele Auszubildende attraktiver wäre, ist naheliegend, denn dort wird den Beschäftigten deutlich mehr bezahlt als im Pflegeheim. Zu den Kritikern des Generalistik-Vorhabens gehört auch der pflegepolitische Sprecher der Unionsfraktion, Erwin Rüddel (CDU) Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) allerdings kündigte an, bei den bisherigen Plänen zu bleiben und ihren Gesetzentwurf dazu in Kürze vorzulegen.

Welche Probleme müssen noch gelöst werden?

Ungeklärt ist vor allem die Frage, woher die zusätzlichen Pflegekräfte für die ambitionierte Reform kommen sollen. Die zunehmend prekäre Versorgungsrealität in deutschen Pflegeheimen werde sich dadurch „weiter zuspitzen“, warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband. Bei den Personalschlüsseln werde zu wenig berücksichtigt, dass in den Heimen immer mehr Menschen mit höherem Betreuungsbedarf lebten, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider und verwies auf eine Studie der Universität Witten-Herdecke, wonach schon jetzt in deutschen Pflegeheimen im Schnitt eine Einzelkraft für 52 Personen pro Nacht zuständig ist. Seinen Schätzungen zufolge bräuchte es 30 000 zusätzliche Pflegekräfte, um die Vorgaben der Reform „angemessen umzusetzen“.

In Gröhes Gesetz ist dazu lediglich eine kleine Passage zu finden. Die Selbstverwaltung werde verpflichtet, heißt es, „ bis Mitte 2020 ein wissenschaftlich abgesichertes Verfahren zur Personalbedarfsbemessung zu entwickeln“. Damit soll dann zumindest irgendwo stehen, wie viele Pflegekräfte theoretisch für gute Pflege benötigt werden. Ob und wie das in den Heimen umgesetzt werden kann, bleibt offen.

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