Pflegereform: Mehr Aufmerksamkeit für Demenzkranke
Die Pflegereform wurde am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Vor allem Demenzkranke sollen davon profitieren. Fragen und Antworten zum Thema.
Die zweite Stufe der von der Bundesregierung geplanten Pflegereform ist auf dem Weg. Der Bundestag beriet am Freitag in erster Lesung über das Gesetz, das vor allem Demenzkranke im Pflegesystem besser stellen soll. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bezeichnete die Änderungen als "großen Schritt nach vorne".
Welchen Zweck verfolgt die neue Pflegereform?
Hauptanliegen ist es, Demenzkranke besser in die Leistungen der Pflegeversicherung einzubeziehen. Im bisherigen System fallen sie häufig durchs Raster.
Was wird aus den bisherigen Pflegestufen?
Die drei bisherigen Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Pflegegrade eins bis drei gelten für geringe, erhebliche beziehungsweise schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Der Grad vier umfasst schwerste Beeinträchtigungen, bei Grad fünf kommen "besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung" hinzu.
Bei der Einordnung in einen Pflegegrad wird darauf geachtet, inwiefern sich der Pflegebedürftige noch selbst versorgen kann und wie mobil er ist. Zu den Kriterien, die unterschiedlich gewichtet werden, gehören zudem die kognitiven Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.
Müssen bisherige Pflegebedürftige mit einer Schlechterstellung rechnen?
Nach Aussage von Gröhe nicht. Es soll einen Bestandsschutz geben, der gewährleisten soll, dass den bisherigen Pflegebedürftigen keine Nachteile erwachsen. Das gilt auch für Pflegebedürftige, die sich in der Hoffnung auf eine höhere Einstufung neu begutachten lassen. Ergibt die Untersuchung, dass sie eigentlich herabgestuft werden müssten, bleibt es bei der vorherigen Einstufung. Für Menschen, die nach Einführung des neuen Systems pflegebedürftig werden, kann sich aber - verglichen mit dem alten System - durchaus eine Verschlechterung ergeben.
Können für die Versicherten neue Kosten entstehen?
Auch zusätzliche Kosten sollen für die Betroffenen vermieden werden. Durch die Einstufung in einen höheren Grad soll sich der zu entrichtende Eigenanteil nicht erhöhen. Anders sieht es aus, wenn dem Anbieter der Pflegeleistung durch andere Faktoren Mehrkosten entstehen - etwa durch Gehaltserhöhungen beim Personal.
Was ändert sich für pflegende Angehörige?
Künftig soll die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für Angehörige zahlen, die ein Familienmitglied pflegen. Wer dafür aus dem Beruf aussteigt, soll von den Pflegekassen dauerhaft Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt bekommen. Bisher war dies nur für sechs Monate der Fall.
Was kostet die Reform insgesamt?
Durch die Umstellung entstehen bei der Pflegeversicherung Mehrausgaben von 3,7 Milliarden Euro im Jahr 2017 und 2,4 bis 2,5 Milliarden Euro in den Folgejahren. Die Überleitung vom alten ins neue System wird wegen des Bestandsschutzes mit insgesamt gut vier Milliarden Euro zu Buche schlagen - verteilt auf mehrere Jahre. Diese einmaligen Kosten sollen aus der Rücklage der Pflegekasse erbracht werden. Die gesamte Pflegereform, zu der auch die angehobenen Pflegesätze gehören, kostet fünf Milliarden Euro.
Wie wird die Reform finanziert?
Durch die Erhöhung des Beitrages in der Pflegeversicherung. Die erneute Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Beitragssatzpunkte zum 1. Januar 2017 führt 2017 zu Mehreinnahmen von rund 2,5 Milliarden Euro. Bis 2020 steigen die Mehreinnahmen voraussichtlich auf rund 2,7 Milliarden Euro. Bereits zu Beginn dieses Jahres war der Beitragssatz um 0,3 Punkte gestiegen.
Wie wirkt sich die Reform auf die Zahl der anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen aus?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich durch die Umstellung die Zahl der Anspruchsberechtigten um 500.000 erhöht. Die Gesamtzahl steigt damit von 2,7 Millionen auf 3,2 Millionen. (AFP)