Schwangerschaftsabbruch: Zuversicht nach erstem Gespräch über Abtreibungsparagraf 219a
Information über Abtreibungsmöglichkeiten ist derzeit ebenso verboten wie Werbung. Die Politik will das ändern, es gab ein erstes Treffen.
Union, SPD, Grüne, Linke und FDP wollen ihre Gespräche über eine Änderung des Abtreibungsrechts fortsetzen. Nach einem ersten Treffen von Fachpolitikerinnen ihrer Fraktionen soll es im Januar einen neuen Termin geben. Die Grünen-Frauenpolitikerin Ulle Schauws zeigte sich am Mittwoch erfreut von einem "guten Gespräch" in "konstruktiver Atmosphäre". Auch über die Streichung des § 219a habe man "intensiv diskutiert". Sie sei zuversichtlich für eine Einigung.
Der Paragraf verbietet es aktuell Ärztinnen und Ärzten, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Strafandrohung richtet sich gegen jeden und jede, der oder die Mittel und Dienstleistungen dafür öffentlich "anbietet, ankündigt, anpreist". Der 219a ist im Strafgesetzbuch zwar mit "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" überschrieben, macht es aber auch unmöglich, Frauen sachlich zu informieren, wie und über welche Ärzte sie zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch kommen. Der Prozess gegen die Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel, die wegen einer solchen Information am 24. November zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde, löste ein starkes öffentliches Echo aus - am Mittwoch standen mehr als 154.000 Unterschriften unter ihrer Petition - und führte auch zur Initiative der Bundestagsabgeordneten. Die Fraktionen von Grünen, Linken und SPD haben dazu bereits Beschlüsse gefasst. Die FDP bewegt sich inzwischen auch in Richtung Streichung. Ihre stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Suding sagte dem Tagesspiegel, sie sei dafür, weil der Paragraf sachliche Aufklärung unnötig erschwere. Am Freitag wollen zudem Hamburg, Bremen, Berlin und Brandenburg versuchen, den Paragrafen über den Bundesrat zu kippen.
Das allerdings will die Union nicht. Ihre rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker, äußerte sich nach dem Treffen zwar ebenfalls positiv. Interfraktionelle Zusammenarbeit schätze sie, noch aus der Erfahrung im letzten Bundestag. Man habe aber dieses Treffen "aber genutzt, um klar zu machen, dass wir am Werbeverbot festhalten." Der Paragraf 219a gehöre "für uns unverzichtbar zum Schutzkonzept, mit dem die Grundrechte des Ungeborenen gewahrt werden". Für eine Trennung zwischen Werbung und Information hatte sich die Union allerdings offen gezeigt.
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