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Inmitten ihrer Unterstützer. Kristina Hänel vor der Gerichtsverhandlung am 24. November.
© Boris Roessler/dpa

Gießener Ärztin: Kristina Hänels Kampf gegen das Tabu der Abtreibung

Auch 6000 Euro Geldstrafe halten die Gießener Ärztin nicht auf. Sie will über Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen - und könnte den Paragrafen 219a zu Fall bringen. Wer ist diese Frau?

Wieder ein Wunschkind. Als Kristina Hänel 1981 zum zweiten Mal schwanger wird, steht sie kurz vor ihrem Staatsexamen als Ärztin in Gießen. Schwanger stellt sie sich der Prüfungskommission, kurz nach der Geburt ihrer Tochter beginnt sie, bei der Sexualberatungsstelle Pro Familia zu arbeiten – der familienfreundlicheren Arbeitszeiten wegen.

Zur Abtreibungsärztin, könnte man rückblickend sagen, wurde Kristina Hänel also ihrer Kinder wegen.

Jetzt, mehr als drei Jahrzehnte später, wird deswegen über sie in allen Zeitungen berichtet, im Fernsehen und Social Media. Am 24. November 2017 wurde Kristina Hänel, Allgemeinmedizinerin in Gießen, zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Weil sie sachlich über die Möglichkeit informiert hat, eine Schwangerschaft legal abzubrechen, sagt sie. Weil sie Werbung dafür gemacht hat, entschied das Gericht.

Verurteilt wurde Hänel wegen Verstoßes gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs: „Wer öffentlich (...) eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Zeit ist noch knapper geworden im sowieso gut gefüllten Leben von Kristina Hänel. Eine Petition zu ihrer Unterstützung und zur Abschaffung des Paragrafen 219a haben knapp 138.000 Menschen unterschrieben. Im Bundestag formiert sich ein überparteiliches Bündnis, um ihn womöglich abzuschaffen, bevor eine neue Regierung die politischen Lager wieder befestigt. SPD, Grüne, Linke und FDP wollen das Werbeverbot kippen. Wie die „taz“ am Montag berichtete, bereiten zudem Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg eine entsprechende Bundesratsinitiative vor. Am heutigen Dienstag übergibt Hänel die Unterschriften an Bundestagsabgeordnete.

Ein Treffen am Montag vergangener Woche, Berliner Hauptbahnhof. Sie ist früh auf. Die schmale sportliche Frau mit den Wuschellocken ist auf dem Sprung nach Gießen, in ihre Praxis. Bis zum nächsten Zug ist bei einem Kaffee aber Zeit für die ganze Geschichte.

Keiner wollte Abtreibungen durchführen

Naiv sei sie gewesen, sagt Kristina Hänel über ihre ersten Arbeitstage damals bei Pro Familia. „Ich stand Abtreibung genauso naiv gegenüber wie die meisten Menschen. Ich hätte auch gefragt: Können die denn nicht verhüten?“ Das änderte sich, sagt sie, „als ich anfing, den Frauen zuzuhören“. Sie erfuhr von Männern, die weggelaufen waren, sobald die Freundin schwanger wurde; von Gewalt in Beziehungen. Und davon, dass es niemanden in Gießen gab, der diesen Frauen half. Keiner der niedergelassenen Gynäkologen der Stadt wollte Abtreibungen durchführen. „Ich habe sie alle abgeklappert“, sagt Hänel.

Sie würden ja, habe sie zu hören bekommen, aber sie hätten Angst vor dem Stigma „Abtreibungsarzt“. Hänel besuchte die wenigen Ärzte, von denen, in Hessen und weiter weg, bekannt war, dass sie Abbrüche vornahmen. Sie wollte mehr wissen über den Eingriff – und kehrte ernüchtert zurück. Einen Kollegen sah sie zum Abbruchtermin mit Schmutz unter den Fingernägeln erscheinen. Von einem anderen Arzt war bekannt, dass er Frauen an die Brüste griff. „Alle waren Männer. Und ich fand sie alle nicht frauenfreundlich, um mich vorsichtig auszudrücken. Sie nutzten die Not der Frauen aus.“

Hänel und Kolleginnen zogen die Konsequenz und gründeten ein Familienplanungszentrum – das jahrelang auf die Zulassung warten musste und durch den Druck von außen erst einmal die wenigen Frauenärztinnen und -ärzte verlor, die eigentlich mithelfen wollten: „Vor der Tür standen Lebensschützer, die Frauen kamen unter Polizeischutz zu uns und Bischof Dyba ließ in Fulda die Kirchenglocken läuten.“ Hinzu kam die juristische Seite, weil Paragraf 219a das Angebot von Informationen, auf die das Zentrum angewiesen war, als Werbung verbot. „Den Paragrafen kenne ich seit damals.“

Kristina Hänel übernahm selbst Schwangerschaftsabbrüche im Zentrum. Irgendwann habe sie sich gesagt: „Du bist Ärztin. Wenn sich niemand findet, dann musst du das machen.“

Lang umkämpfte Fristenlösung

Frauen, die keine ärztliche Hilfe finden oder unter entwürdigenden Umständen abtreiben, Ärztinnen, die mit einem Fuß im Gefängnis stehen – das sollte längst beendet sein. Nach einem Jahrhundert Widerstand gegen das Abtreibungsverbot, das 1872 im Paragraf 218 ins Strafgesetzbuch des Kaiserreichs verankert wurde, brachten die 1970er Jahre erstmals Reformen auf Dauer. Die wenigen der Weimarer Republik hatte das NS-Regime schnell zurückgedreht oder altes Recht noch verschärft. Den Paragrafen 219a schrieben die Nazis gleich 1933 ins Strafgesetz.

In West-Deutschland galt seit 1976 die sogenannte Indikationslösung, die den Abbruch bei Gefahr für das Leben von Frau oder Kind erlaubte, bei einer Notlage der Schwangeren und dann, wenn die Schwangerschaft Ergebnis einer Vergewaltigung war. In der DDR gab es seit 1972 jene Fristenlösung – straffreier Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten –, die im Westen 1974 nur drei Wochen nach ihrem Inkrafttreten vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde.

Die Fristenregelung kam 1993 zurück, als Ost-West-Kompromiss, bekannt als „Beratungslösung“. Demnach wird eine Abtreibung in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft nicht bestraft. Voraussetzung ist, dass eine staatlich anerkannte Stelle der Schwangeren bescheinigt hat, dass sie sich dort hat beraten lassen. Die Beratung muss dabei dem Ziel dienen, „die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen“. Rechtens ist der Abbruch seit 1995 zudem, wenn die Schwangerschaft Ergebnis einer Vergewaltigung ist oder die Gesundheit der Schwangeren bedroht.

Trotz aller Debatten um Embryonenschutz in der Präimplantationsdiagnostik, trotz einer Verschärfung der Regeln für Spätabbrüche 2010: Seit der gesamtdeutschen Reform des 218 herrschte relative Ruhe. Hatte man nicht die lange umkämpfte Fristenlösung, das Recht auf Abbruch in den ersten drei Monaten?

„Es gibt tatsächlich einen pragmatischen Umgang damit“, sagt die Berliner Frauenärztin Jutta Pliefke. „Aber es gibt eben auch diese große andere Seite.“ Noch immer ist Schwangerschaftsabbruch eine Straftat. „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, ist nach wie vor der erste Satz des Paragrafen 218. „Und damit“, sagt Pliefke, die in einer gynäkologischen Praxis und in der Berliner Beratungsstelle von Pro Familia arbeitet, „dürfen wir uns nicht abfinden.“

Die moralischen Fragen bleiben

Die Rechtslage hat praktische und drastische Folgen. „Was strafbar ist, kann nicht Teil der ärztlichen Ausbildung sein. Es kommt nicht in der Ausbildung vor und so gut wie nie in der Weiterbildung“, sagt Pliefke. „Forschungsgelder bekommt man auch nicht für etwas, was strafbar ist.“ Selbst der Informationsaustausch untereinander sei schwierig, Lehrmaterial erstellen oder auch: wie verbreiten? „Wir Ärzte wissen ja oft selbst nicht, welche Information erlaubt und welche verboten ist.“ Am Tabu, das den Abbruch umgebe, habe sich bis heute „nichts geändert, eher im Gegenteil“, sagt Pliefke, selbst Ärztin seit 20 Jahren. „Von allem, was Ärztinnen und Ärzte tun, ist Schwangerschaftsabbruch das Einzige, das strafbar ist, eine absolute Ausnahme.“

Das Tabu schlage auch auf den Umgang der Betroffenen mit dem Thema durch. Eine ungewollte Schwangerschaft werde, anders als noch in den 70er Jahren, als Abtreibung politisch debattiert wurde, wieder als ein persönliches Versagen erlebt. „In der Beratung spreche ich mit Frauen und Männern, die mir sagen: Nie hätte ich gedacht, dass ich einmal hier vor Ihnen sitze“, sagt Pliefke.

Der Paragraf 218 ist, anders als damals, auch nicht mehr das große gemeinsame Thema einer Frauenbewegung. Eine Studie der Hochschule Merseburg förderte 2013 sogar zutage, dass junge Leute Abtreibung wieder stärker ablehnen und für Einschränkungen sind. Dabei wird immer weniger abgetrieben: Vor 20 Jahren zählte das Statistische Bundesamt noch mehr als 130.000 Abbrüche pro Jahr. Seit 2003 ist die Zahl jedes Jahr gesunken; 2016 waren es noch 98.721.

Die moralischen Fragen hat ohnehin keine Reform gelöst. Wird beim Abbruch bloß ein Zellklumpen entfernt oder werdendes Leben getötet? Pliefke antwortet mit ihrer Erfahrung als Gynäkologin – sie hilft Frauen bei der Geburt und sagt von sich, sie sei „superglücklich im Kreißsaal“ gewesen. Sie hat aber auch Abtreibungen durchgeführt. „Ich weiß nicht, wie ich das trennen soll.“ Jede dritte bis vierte Frau werde in ihrer langen fruchtbaren Phase, den drei Jahrzehnten zwischen 15 und 45, einmal ungewollt schwanger. „Es gibt keine hundertprozentig sichere Verhütung. Außerdem können sich Lebenslagen schnell und drastisch ändern. Das gehört zum Leben dazu.“

Auch Kristina Hänel sagt: „Ich kann das eine vom anderen nicht trennen.“ Und meint damit nicht nur ihre sexualtherapeutische Arbeit, in der es oft um ungewollte Kinderlosigkeit geht, sondern auch das, was sie ihr „anderes Lebensthema“ nennt, die Hilfe für missbrauchte Kinder, die sie auf ihrem Reiterhof in der Nähe von Gießen therapiert, und ihre Arbeit mit behinderten Kindern. Beides, wie sie betont, „Zuschussgeschäfte, betriebswirtschaftlich gesehen“.

Eine Chance zu sagen: Jetzt reicht's!

Ihr Auskommen hat sie als Notfallärztin und seit 2001 durch ihre hausärztliche Praxis. Die Schwangerschaftsabbrüche, die sie dort auch macht, gelten zu 70 bis 80 Prozent bedürftigen Frauen. „Ich bin aus tiefster Seele Ärztin“, sagt sie, „ich rette im Rettungsdienst Leben, ich arbeite mit Menschen, die als Kinder an Heizkörper gefesselt wurden. Und da reden die davon, ich würde ungeborene Kinder töten? Wissen die überhaupt, was das mit mir macht?"

Kristina Hänel hat Tränen in den Augen, als sie das sagt. Gegen „die“, die sich selbst als Lebensschützer verstehen und jetzt ihre Verurteilung erwirkt haben, und gegen den Paragrafen 219a ist sie bereit, bis vors Verfassungsgericht zu ziehen. Eine Kampagne? Nein, die führe sie nicht. „Den Feldzug führt die andere Seite.“ Aber sie stellt sich ihm. Jetzt, da sie 61 ist, Sohn und Tochter alt genug, damit sie sie nicht mehr schützen muss, und die fünf Enkel „noch zu klein, um unter meiner öffentlichen Rolle zu leiden“. Ein schwerer Reitunfall vor drei Jahren, den sie knapp überlebte, habe vielleicht auch eine Rolle gespielt bei der Entscheidung, ein weiteres Mal zu kämpfen.

Dass sie es tut, entstand offenbar, wie schon der Beginn ihrer Geschichte, aus einem Zufall. Ein Freund, so erzählt sie es, habe ihre Website überarbeitet und dabei einen entscheidenden Fehler gemacht. Wer sich über die Möglichkeit eines Abbruchs informieren wollte, bekam jetzt nicht mehr Antwort per Mail, sondern konnte die Informationen direkt als PDF-Datei herunterladen. Hänel sagt, das habe sie lange nicht bemerkt. Bis zur Anzeige wegen Bewerbung des Schwangerschaftsabbruchs. Sie glaubte erst an einen weiteren aussichtslosen Angriff ihrer Gegner; begriffen habe sie erst, als sie die Vorladung vor Gericht erhielt. „Aber dann wurde mir schnell klar: Dieser Fehler ist ein Glück. Das ist eine Chance zu sagen: Jetzt reicht’s.“

Dass sie darüber zu einer öffentlichen Person geworden ist, ist einengend und befreiend zugleich. Als sie nämlich 1994 ein Buch über ihre Erfahrungen veröffentlichte – „Die Höhle der Löwin. Geschichte einer Abtreibungsärztin“ –, tat sie das noch unter einem Pseudonym, Andrea Vogelsang. In dieser Angelegenheit ist sie endlich Kristina Hänel: „Jetzt habe ich angefangen zu reden.“

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