Mehr Platz für Flüchtlinge: Wohlfahrtsverbände gegen Unterkünfte am Stadtrand
Bald 200 000 Flüchtlinge, womöglich auch mehr, und zu wenig Platz, sie unterzubringen: Die Klagen der Städte und Gemeinden füllen seit langem die Schlagzeilen. In dieser Woche nun will der Bund helfen. Doch was geplant ist geht so eigentlich nicht, meinen Wohlfahrtsverbände.
Am Montag Anhörung von Fachleuten im Bau-Ausschuss des Bundestags, am Mittwoch Beratung und schon am Donnerstag soll das „Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen“ verabschiedet sein.
Wenn die Abgeordneten am Montag den Experten lauschen, Kommunalverantwortlichen und Praktikerinnen der Wohlfahrtspflege – die ebenfalls eingeladenen Industrie- und Handelskammern haben sich noch nicht geäußert – werden sie wohl unisono hören, dass es eigentlich so wie geplant überhaupt nicht geht. Die „Erleichterung“ zielt nämlich in erster Linie darauf, Raum außerhalb der Zentren und in Gewerbegebieten zu schaffen. Und damit für Gemeinschaftsunterkünfte, wo die Flüchtlinge nicht unter die Leute kommen, sondern unter sich bleiben müssen.
Wohnungen sind besser - und billiger
Für die Trennung von Wohnen und Gewerbe gebe es gute Gründe, schreibt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Schon die bisherigen Erfahrungen zeigten, „dass eine Unterbringung an ungeeigneten Standorten zu Desintegration und Ausgrenzung der Bewohnerinnen und Bewohner führen“. Kein Bus, keine Kita, kein Arzt, keine Schule: Die Arbeiterwohlfahrt etwa, die selbst Gemeinschaftsunterkünfte betreibt, stellt fest, dass eine dauerhafte Unterbringung dort mit ihren Grundsätzen, selbstbestimmtes Leben zu fördern, „grundsätzlich unvereinbar“ sei. Da 60 Prozent der Flüchtlinge, die jetzt kämen, wohl in Deutschland bleiben müssten, sollten sie „nach dem Erstaufnahmeverfahren möglichst in eigenen Wohnungen untergebracht werden, da dies die gesellschaftliche Teilhabe von Anfang an ermöglicht". Billiger kämen Wohnungen die Kommunen außerdem.
Kommunen: Zu wenig Raum verfügbar
Das Deutsche Institut für Menschenrechte nennt die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften in seiner Stellungnahme „aus menschenrechtlicher Perspektive grundsätzlich problematisch“: Die Menschen lebten auf engstem Raum, was Konflikte anheize, um Platz am Herd, in den Duschen, Waschräumen, um spielende Kinder. Alleinstehende Frauen seien nicht sicher, Verzweiflung und Zukunftsangst würden in drangvoller Enge stärker.
Mehr einzelne Wohnungen und mehr davon im Zentrum von Stadt oder Dorf statt am Rand, damit die Neuankömmlinge sich rasch einfinden und akzeptiert werden können – das befürworten auch die Städte und Landkreise in ihrer Stellungnahme. Freilich: „Die Verfügbarkeit von Wohnungen im Zugriff der Städte“ habe „in den vergangenen Jahren deutlich abgenommen“. Was bleibe, sei „nicht in einem Zustand (...), der einen Bezug durch Asylbewerber und Flüchtlinge gestattet“. Die Kommunen befürworten folglich trotz ihrer Zweifel das vorgeschlagene „Sofortprogramm mit rasch wirksamen Maßnahmen“.
Das wird wohl kommen: Der Entwurf, der diese Woche Gesetz werden soll, stammt aus dem Bundesrat, die Bundesregierung hat sich angeschlossen.