Alles streng "vertraulich": Wie Hans-Georg Maaßen die öffentliche Meinung macht
Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen nimmt auf Medien Einfluss – mit drohenden Anwaltsschreiben und heimlich gestreuten Informationen.
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) hat einiges auszuhalten in diesen Tagen. In der Öffentlichkeit wird Hans-Georg Maaßen heftig für Treffen mit AfD-Politikern kritisiert. Und Oppositionspolitiker werfen ihm vor, dem Bundestag bei der Aufklärung des Weihnachtsmarkt-Attentats einen V-Mann im Umfeld des Terroristen Anis Amri verschwiegen zu haben. Allerdings hat Maaßen nach Tagesspiegel-Informationen hier mehr getan, als nur zu schweigen. Medienberichte über „vermeintliche V-Leute im Umfeld des Attentäters“ ließ er frühzeitig unterdrücken – oder, wie er es formuliert: korrigieren.
Dazu bediente sich der Behördenchef eines probaten, für staatliche Akteure angesichts der im Grundgesetz geschützten Pressefreiheit allerdings eher ungewöhnlichen Mittels. Er ließ Anwälte Schreiben aufsetzen und warf den Medien „Falschberichterstattung“ vor – eine indirekte Drohung mit der Justiz. Möglich auch, dass ihm die Berichte schlicht nicht passten. Zu einer gerichtlichen Klärung ist es nicht gekommen. Die Medien haben sich dem Druck gebeugt. Um welche Fälle es im Einzelnen ging, soll unbekannt bleiben. „Dem BfV ist nicht daran gelegen, die betroffenen Medien einer Prangerwirkung auszusetzen“, heißt es mitfühlend.
Der Behördenchef soll für manche Medien einen besonderen Service parat haben
Ungeklärt sind darüber hinaus Maaßens Kontakte mit AfD-Politikern. AfD-Chef Alexander Gauland behauptet, Maaßen habe auf seine Bitte hin einen Spionageverdacht gegen ein Fraktionsmitglied überprüft. Ein Vorgang, den das Bundesinnenministerium als „keine gängige Praxis“ einstuft. Zu alldem soll Maaßen sich jetzt erklären. Nach Tagesspiegel-Informationen will ihn der Bundestags-Innenausschuss zu seiner Sitzung am 26. September laden. Maaßen hat zu den AfD-Kontakten bisher geschwiegen. Mit den Gesprächspartnern sei „Vertraulichkeit“ verabredet worden, sagt er. Kürzlich meldete sich die Ex-AfD-Politikerin Frauke Petry zu Wort. Maaßen habe ihr jetzt ein weiteres Mal versichert, dass ihre beiden Treffen im Jahr 2015 weiter „vertraulich“ blieben.
Maaßen ist ein Freund des „vertraulichen“, also vor der Öffentlichkeit verborgenen Austauschs. Er pflegt ihn nicht nur mit Politikern, sondern, soweit sie nicht Adressat von „Korrekturbitten“ sind, auch mit manchen Journalisten. Dazu gehören Hintergrundgespräche, bei denen ausgesuchte Medienvertreter mit amtlichen Informationen und Einschätzungen versorgt werden, ohne dass diese verbreitet werden dürfen. Darüber hinaus soll Maaßen noch einen besonderen Service im Angebot haben: Nach Tagesspiegel-Informationen soll der Behördenchef in Einzelfällen als Verschlusssachen eingestufte Dokumente herausgegeben haben. Mutmaßliches Ziel: eine Berichterstattung, ohne dass das BfV oder er selbst als Quelle erscheint. Eine Art geheime Öffentlichkeitsarbeit des Geheimdienstes.
Das Bundesamt sagt Allgemeingültiges, aber beantwortet die Fragen nicht
Das BfV verhält sich dazu wortkarg: „Treffen mit Journalisten haben grundsätzlich das Ziel, ihr Informationsbedürfnis zu befriedigen. Zugang zu Unterlagen des BfV wird auf presserechtlicher Grundlage nicht gewährt.“ Ob das ein Dementi sein kann, darf bezweifelt werden. Denn das Presserecht gibt grundsätzlich keinen Zugang zu Dokumenten, sondern nur zu Auskünften. Also kann das BfV auch keinen Aktenzugang auf dieser Grundlage gewähren. Es handelt sich um eine – zutreffende – juristische Pauschalaussage. Ob Maaßen Verschlusssachen herausgegeben hat oder nicht, dazu sagt das Amt mit dieser Antwort: nichts.
Erlaubt wäre es ihm wohl, jedenfalls nach Darstellung des BfV: „Der Präsident ist befugt, Verschlusssachen aus eigener Kompetenz herabzustufen.“ Ob er von dieser Kompetenz dann gegenüber Medienleuten Gebrauch macht, um indirekt den Informationsfluss zu steuern, dazu wird die Auskunft verweigert. Der Umgang mit Verschlusssachen gehöre zu einem „Funktionsbereich des Bundesamtes, der geheimhaltungsbedürftig ist“.
"Vertraulichkeit" ist auch bei den Presserunden der Kanzlerin ein Problem
„Geheim“ und „vertraulich“ – man wird sehen, wie weit Maaßen damit im Innenausschuss kommt. „Vertraulichkeit“ ist in Behörden keine Kategorie, um Öffentlichkeit oder Dienstvorgesetzten Informationen vorzuenthalten. So hatte Maaßen auch, trotz der nicht nur mit Petry verabredeten „Vertraulichkeit“, Vermerke über die Politikertreffen angefertigt, um im Bundesinnenministerium darüber zu berichten. Nur nach außen soll nichts dringen. Maaßen vertritt mit seiner Argumentation dieselbe Linie, die das Bundeskanzleramt in einem Rechtsstreit mit dem Verfasser dieses Artikels vor dem Verwaltungsgericht Berlin vertritt (Az.: VG 27 K 34.17). Es geht um die Frage, ob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre als „vertraulich“ deklarierten Treffen mit Medienleuten künftig transparenter machen muss oder nicht. Die Möglichkeit eines „vertraulichen“, also dauerhaft geheim gehaltenen Austauschs sei „unverzichtbar“, behaupten Merkels Anwälte, weder Teilnehmer noch Themen dürften genannt werden.
Die Haltung des Kanzleramts zur Bedeutung von „Vertraulichkeit“ im Kontakt mit Dritten haben die Bundesministerien bisher übernommen. Doch wie es aussieht, schert das Innenministerium von Horst Seehofer (CSU) jetzt aus. Anders als das BfV hat es die „vertraulichen“ Termine von Maaßen mit Petry bestätigt und sich indirekt auch zum Gauland-Kontakt geäußert. Maaßen wird darüber wenig glücklich gewesen sein. Petry empörte sich: „Es ist ein Zeichen von Unprofessionalität, dass Vertraulichkeit in Seehofers Ministerium offenbar keine Relevanz hat“, sagte sie der „Welt“. Die Regierung scheint uneinig, was „Vertraulichkeit“ für ihr Personal künftig bedeuten soll – ob im Umgang mit Politikern, mit Journalisten oder anderen Dritten.