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Während der Standort für den hochradioaktiven Atommüll bis 2031 gefunden sein soll, ist Schacht Konrad in Niedersachsen bereits in Bau. Dort sollen schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden.
© Silas Stein/dpa

Streit um Atommüll-Lagerung: Wie der Konsens bei der Endlagersuche bröckelt

Für die Atommüll-Endlagersuche ist es ein entscheidendes Jahr. Doch Streit gibt es nicht nur um das Geologiedatengesetz. Verbände fordern ein Moratorium für die Suche.

Jahrelang gab es ein dünnes Band, das die Akteure einte. In der Frage der Atommüll-Endlagersuche suchten Parteien und Verbände stets einen Konsens. Die Erfahrungen der konfliktreichen Vergangenheit um den Standort Gorleben sollten sich bei einer Neuauflage der Endlagersuche nicht wiederholen. So war es etwa bei der Novelle des Standortauswahlgesetzes, welches das Verfahren der Endlagersuche regelt und Grüne zusammen mit Union und SPD im März 2017 beschlossen.

Doch jetzt, wo es um den Beschluss des Geologiedatengesetzes geht, das die Endlagersuche erst transparent machen soll, hakt es. Erst am vergangenen Donnerstag hatte der Bundestag das Gesetz mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Prompt kündigten die Grünen Widerstand im Bundesrat an. Die Koalition wolle „zum Nachteil der Bürger die Daten der Industrie schützen“, sagte Sylvia Kotting-Uhl, Vorsitzende des Umweltausschusses im Bundestag, in der vergangenen Woche.

Union und SPD wiesen die Kritik zurück. Der SPD-Abgeordnete Timon Gremmels sagte, man weiche kein Jota vom Endlager-Kompromiss ab. Man habe einen Ausgleich gefunden zwischen berechtigten Interessen der Firmen und öffentlichem Interesse. Karsten Möring (CDU) betonte, alle Daten, die die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) benötigte, seien öffentlich. Der Zeitpunkt des Streits ist indes heikel: Im Herbst will die BGE erstmals Regionen nennen, die als Endlagerstandort noch infrage kommen. Der Termin könnte in Gefahr geraten.

Grüne bringen Gesetz in den Vermittlungsausschuss

Das grün regierte Baden-Württemberg will das Gesetz nun im Mai in den Vermittlungsausschuss bringen. Die Grünen-Fraktion im Bundestag unterstützt das Vorgehen. „Das Gesetz, wie es von den Regierungsfraktionen beschlossen wurde, stellt nicht genügend Transparenz her“, sagte Kotting-Uhl zu Tagesspiegel Background. „Für die Menschen ist es aber wichtig zu wissen, warum Entscheidungen für oder gegen einen Standort fallen.“

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Das Gesetz soll die Veröffentlichung geologischer Daten regeln. Gerade für die Endlagersuche wird es dringend benötigt. Entscheidungen sollen transparent erklärt werden, so hat es die Politik vereinbart, als sie die Endlagersuche vor Jahren zurück auf null setzte. Im Fokus des Gesetzes stehen Datensätze privater Unternehmen, in vielen Fällen detaillierte Informationen über die Beschaffenheit des Untergrunds. Unternehmen sammeln sie etwa bei der Suche nach Erdgas oder Erdöl. Gerade um jene Daten wurde im vergangenen Jahr zwischen Umwelt- und Wirtschaftsressort massiv gerungen.

Doch aus Sicht der Grünen genügen die geplanten Regelungen der Transparenz nicht. Sie brachten einen Änderungsantrag ein, nach dem alle für die Endlagersuche erforderlichen geologischen Daten, die älter als fünf Jahre sind, veröffentlicht werden können. Das gleiche sollte für staatliche 3D-Modelle des Untergrunds gelten, die Aufschluss über nicht-staatliche Fach- oder Bewertungsdaten geben könnten. Im Wirtschaftsausschuss des Bundestags wurde der Antrag ebenso abgelehnt wie die Anträge der FDP und AfD, die auf den besseren Schutz dieser nicht-staatlichen, privaten Daten abzielten. Sie kritisierten, dass Unternehmen mit dem Gesetz zu viel offenlegen müssten.

„Einen Konsens hat es ja nie gegeben“

Kotting-Uhl kann eine Verzögerung des Inkrafttretens des Datengesetzes nun nicht ausschließen. „Das ist schlecht“, sagt sie. Aber ein schlechtes Gesetz, das nicht die erforderliche Transparenz bei der Endlagersuche herstellt, ist noch schlechter.“

Der bislang geltende Konsens zur Endlagersuche scheint Schaden genommen zu haben: Bisher habe man mit den Regierungsparteien stets zusammen verhandelt und Konsens hergestellt, so sei dies auch bei der Erarbeitung des Geologiedatengesetzes versucht worden. „Aber unsere Vorschläge wurden abgelehnt“, sagte Kotting-Uhl. „Union und SPD haben den Konsens zur Endlagersuche verlassen.“ Es sei nun nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung des Zwischenberichts verschoben wird.

„Eine Platzierung des Berichts im Jahr der Bundestagswahl ist nicht optimal. Aber der Bericht kann erst veröffentlicht werden, wenn die zugrunde liegenden Daten transparent gemacht werden können.“ Anders drückt es die Linke im Bundestag aus: „Einen Konsens hat es ja nie gegeben. Die Linke hat 2017 als einzige Fraktion gegen das Standortauswahlgesetz für die Endlagersuche im Bundestag gestimmt“, sagte der Abgeordnete Hubertus Zdebel.

Verbände fordern Moratorium für Endlagersuche

Längst haben Verbände eine Verschiebung des ersten Zwischenberichts gefordert. Darunter ist etwa das Nationale Begleitgremium (NBG), das die Endlagersuche als Mittler zwischen Politik und Öffentlichkeit begleiten soll. Dem 18-köpfigen Gremium nach, dem seit einigen Wochen der frühere bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein angehört, sollte der Zwischenbericht frühestens im Februar 2021 erfolgen.

„Schon die zahlreichen Verzögerungen im Vorfeld der Krise hätten eine Anpassung des Zeitplans gerechtfertigt“, teilte das NBG in der vergangenen Woche mit. „Dazu gehören die langen Verzögerungen bei der Verabschiedung des Geologiedatengesetzes und infolge dessen die unzureichende Herstellung von Transparenz bezüglich der Grundlagendaten.“ Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland forderte im April mit Blick auf die Coronakrise und das Geologiedatengesetz ein Moratorium.

Die BGE hofft weiter, dass das Gesetz schnell in Kraft tritt. Es hilft, den Transparenzanspruch weitestgehend zu erfüllen, da es Wege zur Veröffentlichung von entscheidungserheblichen Daten eröffnet. Unmöglich sei es nicht, Transparenz auch ohne rechtzeitiges Vorliegen des Gesetzes herzustellen, etwa mit dem Umweltinformationsgesetz. Anfragen zur Veröffentlichung müssten dann allerdings im Einzelfall geprüft werden. Daten könnten erst veröffentlicht werden, wenn mit dem Eigentümer Einigkeit erzielt worden ist oder mögliche Gerichtsverfahren dazu abgeschlossen wären. Das hätte eine aufschiebende Wirkung für die Veröffentlichung, wie die BGE mitteilte.

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