Dokument zu Frauen im "Islamischen Staat": Wie der IS Frauenrechte versteht
Auch Terroristinnen machen sich Gedanken über Frauenrechte. Ihre Interpretation kann man nun in einem Dokument nachlesen: Neunjährige Mädchen seien heiratsfähig, Frauen dürften nicht das Haus verlassen. Für eine besondere Aufgabe seien Frauen aber doch gut.
Im letzten Jahr gründete der "Islamische Staat" seine Frauensektion, die "al Khansaa"-Brigade. Doch wie gehen die Terroristen mit Frauen eigentlich um? Ein Dokument der weiblichen Brigade gibt Einblick in das Leben der Frauen im IS.
Nach theologischen Auslegungen von Koran-Suren und islamischen Texten, wird das Dokument sehr konkret. "Mädchen sind ab dem neunten Lebensjahr heiratsfähig", steht im Kapitel Heirat. Die meisten Mädchen würden aber zwischen 16 und 17 Jahre alt sein, das sei akzeptabel. Die Ehemänner sollten dabei jünger als 20 Jahre alt sein. So könnte eine "neue, goldene Generation" entstehen. Vor der Ehe sollten die Mädchen den Koran auswendig lernen, doch auch basale Kenntnisse in Mathematik würden nicht schaden. Frauen seien nämlich für die Reproduktion und die Erziehung der Kinder geschaffen, so die Frauen der "al Khansaa"-Brigade.
Im Sittenkapitel schreiben die Dschihadistinnen, wie sie sich die ideale Gesellschaft vorstellen: "Frauen sollten sich verschleiern, nicht in der Öffentlichkeit auftreten." Sie geben auch Tipps für die Verschleierung und schreiben, dass "alle Frauen im 'Islamischen Staat' sich gerne an diese Tipps halten". "Fraueneinrichtungen" wie Modeläden oder Schönheitssalons seien "ein Teufelswerk" und zu verdammen. Frauen sollen sich - für ihre Ehemänner - durchaus schön machen, dies solle aber im Privaten geschehen.
Der "Gesetzentwurf" der Brigade versteht sich explizit als Gegenentwurf zum "Materialismus und Sexismus im Westen": "Das Frauenbild der Ungläubigen in Europa ist gescheitert", schreiben die IS-Kämpferinnen. Einige von ihnen könnten selbst auch aus Europa stammen.
Dschihad ist aber erlaubt
Doch die IS-Frauen von der "al Khansaa"-Brigade, die zum Beispiel in der besetzten syrischen Stadt Raqqa für Recht und Ordnung sorgen, kümmern sich nicht nur um Frauenpolitik im selbsternannten Kalifat. Es geht hierbei auch um die Manifestierung eines Staatsverständnisses bei den Terroristen. Das Dokument ist ein Versuch der Institutionalisierung der Rolle der Frau im "Islamischen Staat".
Die Verfasserinnen weisen explizit darauf hin, dass die Schrift lediglich als eine erste Vorlage, nur als Entwurf angesehen werden kann: "Dies ist keine Verfassung", schreiben sie. Das Oberthema sei aber "Frauenrechte". Das Dokument wurde vom in London ansässigen Think-Thank "Quilliam Foundation" im Internet gefunden und ins Englische übersetzt. Der Link zum Originaldokument funktioniert mittlerweile nicht mehr, das ursprüngliche arabische PDF-Dokument liegt dem Tagesspiegel aber vor.
Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen Frauen im "Islamischen Staat" aber dann doch aus dem Haus: Als Lehrerinnen oder Ärztinnen (wenn die Sittenregeln eingehalten werden und weil damit die Geschlechtertrennung aufrecht erhalten wird), als Studentinnen (der Scharia) und vor allem als Dschihadistinnen.