zum Hauptinhalt
Die Fridays for Future-Aktivisten dürfen sich bestätigt fühlen.
© imago images/Christian Spicker

Tempolimit, höherer CO2-Preis, mehr Solarenergie?: Welche Folgen das historische Klimaschutz-Urteil hat

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig: Das Leben auf Kosten zukünftiger Generationen muss aufhören. Die Politik muss nachbessern.

Dieses Urteil ist auch eine Klatsche für die einstige Klimakanzlerin Angela Merkel (CDU). Das Bild im roten Anorak vor grönländischen Eisbergen ist eines der am häufigsten veröffentlichen Motive ihrer Amtszeit. Aber oft klafften zwischen Wort und Tat Umsetzungslücken, die nun deutlich wie nie vom Bundesverfassungsgericht moniert werden.

Klimaschutz darf nicht mehr einseitig den nächsten Generationen aufgebürdet werden. Ein unglaublicher Erfolg der Fridays for Future-Bewegung, der auch den Bundestagswahlkampf stark beeinflussen wird. Und erst recht die Politik danach.

Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser, der auf dutzenden Klimagipfeln dabei war und Merkel oft unzureichendes Handel vorgeworfen hat, nennt das Urteil "sensationell". „Maßnahmen dürfen nicht länger aufgeschoben werden, denn das gefährdet die Freiheitsrechte künftiger Generationen.“

[Wenn Sie die wichtigsten News aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräteherunterladen können.]

Was hat Karlsruhe geurteilt?

Im Grunde sagt das Bundesverfassungsgericht: Das Leben auf Kosten zukünftiger Generationen muss aufhören. Das Gericht argumentiert hierbei mit dem Schutz der Freiheit. Etwa so: Wer seine Grundrechte ausübt, stößt CO2 aus – er shoppt, fliegt und fährt, surft im Internet. Damit nimmt er einerseits Freiheit im Anspruch, die das Grundgesetz garantiert, und andererseits führt das dazu, dass nachfolgende Generationen dann weniger CO2 ausstoßen und somit auch weniger Freiheiten ausleben dürfen.

Denn: „Vorschriften, die jetzt CO2-Emissionen zulassen, begründen eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger Freiheit, weil sich mit jeder CO2-Emissionsmenge, die heute zugelassen wird, die in Einklang mit Art. 20a GG verbleibenden Emissionsmöglichkeiten verringern“, so das Gericht.

Sechs Verfahren waren es, die das oberste deutsche Gericht am 24. März entschied. Das bekannteste davon führte eine Hamburger Kanzlei für „Fridays for Future“-Aktivistin Luisa Neubauer und acht weitere junge Menschen. Die 144 Seiten lange Antragsschrift stützte sich auf „gesetzgeberisches Unterlassen“.

Die neun jungen Menschen wollten festgestellt wissen, dass das Klimaschutzgesetz ihre Grundrechte verletzt, indem es bis 2030 eine Minderung des Treibhausgasausstoßes um nur 55 Prozent vorsieht, da es dann nach 2030 absehbar zu starken Freiheitsbeschränkungen kommen müsse. Anders seien die in Paris 2015 vereinbarten Klimaziele nicht zu erreichen.

Was konkret monieren die Richter?

Das Unterlassen liegt darin, dass das Gesetz nicht weit genug geht. Das Gericht gab ihnen im Hinblick auf Art. 20a GG teilweise Recht. Er enthält den „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ als Staatsziel und wurde 1994 in die Verfassung eingefügt, damals regierte Helmut Kohl (CDU). Auch wenn Art. 20a GG als solcher kein Grundrecht darstellt, so enthält er doch eine elementare Grundentscheidung, an der sich gesetzgeberisches Handeln ausrichten muss.

[Behalten Sie den Überblick: Jeden Morgen ab 6 Uhr berichten Chefredakteur Lorenz Maroldt und sein Team im Tagesspiegel-Newsletter Checkpoint über die aktuellsten Entwicklungen rund um das Coronavirus. Jetzt kostenlos anmelden: checkpoint.tagesspiegel.de.]

Den Richtern zufolge ist „Art. 20a GG  eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die besonders betroffenen künftigen Generationen binden soll.“ Auf 110 Seiten wägen die Richter die betroffenen Belange ab und kommen zu dem Schluss: Die aktuell geltenden Regelungen des Klimaschutzgesetzes sind nicht zu beanstanden, wohl aber die für später, genauer ab 2030, weil danach klare Ziele fehlen, um die Klimaneutralität bis 2050 zu schaffen. Hier muss bis 2022 nachgebessert werden.

Prägte ihr Bild als "Klimakanzlerin": Angela Merkel 2007 am Eqi Gletscher bei Ilulissat in Grönland.
Prägte ihr Bild als "Klimakanzlerin": Angela Merkel 2007 am Eqi Gletscher bei Ilulissat in Grönland.
© picture-alliance/ dpa

Wie reagiert die Politik?

Zu oft wurde Klimapolitik in Deutschland nach dem Sankt-Florians-Prinzip gemacht. Die Probleme wurden nicht gelöst, sondern hinter fernen Zielen verpackt, die nicht mit Maßnahmen hinterlegt waren. Also wurde weiter zu viel CO2 ausgestoßen, nur dank Corona wurde das Klimaziel 2020 geschafft. Vor allem für Union und SPD ist das Urteil der Beweis, dass sie keine gerichtsfeste Klimapolitik gemacht haben. Was früher die Atomkraft ist heute die Klimapolitik: Ein Thema mit Spaltungspotenzial.

Daher bringt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) schon länger einen überparteilichen Konsens ins Spiel, auch um den Grünen ihr neues Mobilisierungsthema zu nehmen.

Was wäre die Lösung?

Um dem Urteil gerecht zu werden, müssten nicht nur bis 2030, sondern auch feste Klimaziele bis 2040 und 2050 vereinbart werden. Bis dahin lautet das Ziel Klimaneutralität. Das ist im Prinzip eine Art Rechenaufgabe. Es darf bis dahin noch eine Menge X ausgestoßen werden - und diese muss gleichmäßig auf jedes Jahr von 2022 bis 2050 heruntergerechnet werden, also wie viel Treibhausgasemissionen jedes Jahr noch ausgestoßen werden dürfen; Altmaier hatte das schon vergangenes Jahr unter Punkt 2 eines Klimaplans vorgeschlagen. Immer wenn Verfehlungen drohen, muss dann über Instrumente wie einen steigenden CO2-Preis versucht werden, Einsparungen zu erzwingen, ein Verschieben der Lasten wäre kaum noch möglich.

[Jeden Morgen informieren wir Sie, liebe Leserinnen und Leser, in unserer Morgenlage über die politischen Entscheidungen, Nachrichten und Hintergründe. Zur kostenlosen Anmeldung geht es hier.]

Das Urteil dürfte sie weniger erfreuen: Vizekanzler Olaf Scholz und Kanzlerin Angela Merkel.
Das Urteil dürfte sie weniger erfreuen: Vizekanzler Olaf Scholz und Kanzlerin Angela Merkel.
© imago/Jens Schicke

Ist das noch vor der Bundestagswahl möglich?

Da Ende Juni die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Wahl am 26. September ist, wird es zeitlich eng. Aber Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) will rasch einen Vorschlag für eine Umsetzung des Urteils im Klimaschutzgesetz vorlegen. Nachdem sich Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zunächst beharkten, wer denn verantwortlich sei für das Urteil, von dem vor allem die Grünen profitieren könnten, verkündete Scholz am Freitag: er habe mit Merkel vereinbart, dass das reformierte Klimaschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode kommen soll.

Das Bundesverfassungsgericht lässt Zeit bis 2022, so dass - bei keiner Entscheidung vor der Wahl - dürfte die Umsetzung des Urteils mit Folgewirkungen bis 2050 die Koalitionsverhandlungen stark prägen.

Ein klarer Pfad, der Lasten gleichmäßig verteilt, hätte auch Vorteile für die Wirtschaft: Mehr Planungssicherheit. Die Stahlindustrie verursacht rund sieben Prozent der CO2-Emissionen - in großen Werken wie Eisenhüttenstadt laufen längst Überlegungen, auf grünen Wasserstoff zu setzen. Wenn klar ist, dass neue politische Vorgaben drohen, kann das bei Millioneninvestitionen in neue Hochhöfen gleich berücksichtigt werden.

Auch dank der hohen Kaufprämien und forciert von Tesla ist bei der E-Mobilität längst der Durchbruch gelungen. Der Zwang mehr zu tun, wird auch die Debatte um ein Tempolimit von 130 auf deutschen Autobahnen neu befeuern, gegen das die Union sich bisher sperrt. Die FDP pocht auf einen technologieoffenen Ansatz, statt einen mit Verboten, etwa auch durch eine Förderung synthetischer Kraftstoffe, die dem Verbrennungsmotor noch eine Zukunft geben können.

Und der FDP-Klimapolitiker Lukas Köhler fordert schon lange, ein gleichmäßig und verlässlich bis zur Klimaneutralität 2050 sinkendes CO2-Limit – das kann auch höhere CO2-Preise bedeuten, wenn die Ziele nicht geschafft werden.

Die ungelöste soziale Frage

Das führt zum Dilemma: Wie können sozial schwächere Bürger davor geschützt werden, dass Klimaschutz für sie unbezahlbar wird?

Sie sind es, die oft in schlecht gedämmten Wohnungen mit alten Heizungen wohnen, auf das Auto angewiesen sind und auch beim Sprit jeden Euro umdrehen. Das führte bei den Mammutverhandlungen über ein Klimapaket zunächst zu einem CO2-Preis von 10 Euro, was scharfen Protest der Klimaschützer hervorrief.

Gerade die AfD nutzt das Thema als Angstthema und es wird den Wahlkampf prägen – durch das Wort aus Karlsruhe werden nun aber alle gezwungen, das politische Handeln anzupassen, um nicht verfassungswidrig zu handeln. Zumal Karlsruhe einem zentralen Argument der Kritiker den Boden entzieht.

Der Staat dürfe sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die höheren Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen. Sondern es gebe vielmehr „die verfassungsrechtliche Notwendigkeit, eigene Maßnahmen zum Klimaschutz tatsächlich zu ergreifen und für andere Staaten keine Anreize zu setzen, das erforderliche Zusammenwirken zu unterlaufen“. So wird die Ausrede, andere tun weniger, beerdigt.

Wie kann das Urteil konkret umgesetzt werden?

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil kein festes CO2-Budget genannt. Trotzdem steht fest: Will sich Deutschland an das vom Weltklimarat errechnete Treibhausgasbudget halten, muss das Klimagesetz von 2019 spürbar verschärft werden. In der Theorie ist das relativ einfach, denn das erlaubte CO2-Restbudget lässt sich rechnerisch auf die Jahre 2022 bis 2050 aufteilen.

In der Praxis gibt es dafür zwei Hebel im Gesetz: Zum einen müssten wohl die Sektorziele für die Energiewirtschaft, die Industrie,  den Verkehr, den Wärmesektor und die Landwirtschaft verschärft und neue Ziele über 2030 hinaus gesetzt werden. Ursprünglich war das auch in  früheren Entwürfen des Klimagesetzes vorgesehen.

Doch ein Zwischenziel für  2040 war auf Drängen der Union wieder herausgestrichen worden, wie Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) auf Twitter in Erinnerung rief. Genau dieses „Wegducken vor der Zukunft“ habe das Bundesverfassungsgericht jetzt kritisiert. „Ein bisschen peinlich“ sei das, befindet ihr Staatssekretär Jochen Flasbarth. Zum anderen könnte die Bundesregierung auf die Macht des Marktes setzen und den CO2-Preis, der seit Jahresanfang für alle Heiz- und Kraftstoffe gilt, anheben.

Pocht auf einen schnelleren Kohleausstieg und eine Verschärfung der Maßnahmen: Klimaaktivistin Luisa Neubauer.
Pocht auf einen schnelleren Kohleausstieg und eine Verschärfung der Maßnahmen: Klimaaktivistin Luisa Neubauer.
© imago images/epd

Macht ein höherer CO2-Preis dann das Autofahren und Heizen teurer?

Bislang sieht das Klimagesetz bis 2026 einen Fixpreis auf jede ausgestoßene Tonne CO2 vor, dieser liegt derzeit bei 25 Euro und steigt jährlich an. Ab dem Folgejahr soll dann eine Versteigerung der Emissions-Zertifikate erfolgen, allerdings nur in einem vorgegebenen Korridor zwischen 35 und 60 Euro.

Unabhängig vom CO2-Preis, der auf EU-Ebene gilt – und der höchstwahrscheinlich in den kommenden Jahren deutlich ansteigen wird – könnte die Regierung also schon bis 2026 das

CO2 in Deutschland verteuern und für die Folgejahre einen höheren Mindestpreis setzen, damit die Sektoren insgesamt weniger Treibhausgase ausstoßen. Konkret würde das für Autofahrer und Besitzer von Ölheizungen schon in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten bedeuten. Noch schlägt sich der CO2-Preis mit knapp acht Cent mehr für einen Liter Diesel oder Heizöl moderat aus, bei einer Preisverdopplung bis 2026 wäre der Effekt aber deutlich spürbarer.

Am unmittelbarsten davon betroffen wären allerdings die Kohlekraftwerke. Dass der letzte Kohlemeiler bei steigendem CO2-Preis vermutlich schon mehrere Jahre vor dem geplanten Kohleausstieg 2038 abgeschaltet werden wird, davon geht inzwischen sogar Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aus.

Eine Neuauflage des Kohleausstiegsgesetzes wäre damit gar nicht nötig, der Markt könnte den Kohleausstieg schon bis spätestens 2030 forcieren, schätzen Experten.

Klimaschützer auf hoher See: Ein Windpark in der Ostsee.
Klimaschützer auf hoher See: Ein Windpark in der Ostsee.
© dpa

Wo liegen weitere Möglichkeiten?

Mit einem schnelleren Kohleausstieg gilt es auch, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Politisch keine leichte Aufgabe, seit Dezember stagnierten die Verhandlungen dazu zwischen Union und SPD, erst diese Woche passierte der mühsam errungene Minimalkompromiss das Bundeskabinett. Das Ziel ist bisher ein Erneuerbare-Energien-Anteil von 65 Prozent bis 2030, zudem könnte es mehr Importe von Ökostrom geben.

Gerade der Solarausbau und der von Windkraft auf See könnte aber noch beschleunigt werden, zugleich aber soll die im Strompreis enthaltene Ökostrom-Umlage nicht weiter steigen. Die seit Jahren die Klimapolitik bremsenden Zielkonflikte müssen nun gelöst werden – und könnten nicht mehr nach dem Sankt-Florians-Prinzip auf die nächsten Regierungen und Generationen vertagt werden.

Zur Startseite