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Ein Mann wird am Flughafen Dresden auf das Coronavirus getestet.
© imago images/Max Stein

Testpflicht vor Flugreisen nach Deutschland: Was Urlaubsrückkehrer jetzt wissen müssen

Wer in den Urlaub will, muss sich vor der Heimreise mit dem Flugzeug auf das Coronavirus testen lassen. Dafür gelten einige Vorgaben. Ein Überblick.

Der Wunsch nach Sonne, Strand und Meer ist bei vielen Menschen groß. Nach monatelangem Lockdown ist Deutschland urlaubsreif. Doch eine drohende Reisewellen zu Ostern macht der Bundesregierung Sorgen. Vor allem weil Tausende deutsche Urlauber auf die spanische Insel Mallorca fliegen, für die Testpflichten wegen gesunkener Infektionszahlen zunächst weggefallen waren.

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Doch ansteckendere Virusvarianten und ihre weltweite Verbreitung machen Reisen zum Risiko. Zu groß ist die Gefahr, dass gefährlichere Mutanten eingeschleppt werden. Bund und Länder haben deshalb eine generelle Testpflicht vor Flugreisen nach Deutschland eingeführt.

Für wen die neue Regel gilt und was Reisende beachten müssen, hat das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite erklärt. Ein Überblick:

Wer muss sich testen lassen?

Grundsätzlich gilt die Testpflicht für alle Menschen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen wollen. Sie müssen sich verpflichtend vor der Abreise testen lassen. Crews sind ausgenommen. Das gilt für Einreisen aus allen Ländern, auch wenn diese nicht als Risikogebiete ausgewiesen sind.

Reisende mit Auto, Bus oder anderen Verkehrsmitteln müssen nur dann einen Test vorzeigen, wenn sie aus einem Risikogebiet kommen. Für welche Länder das momentan gilt, erklärt das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.

Ab wann müssen sich Reisende testen lassen?

Die neue Regelung tritt ab Dienstag um 0 Uhr in Kraft. Ab dann gilt: "Wer keinen negativen Test hat, wird nicht mitgenommen", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag.

Der Beginn wurde etwas verschoben, um den Fluggesellschaften mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben. Zunächst sollte die von Bund und Ländern beschlossene generelle Testpflicht in der Nacht zu Sonntag in Kraft treten, nun in der Nacht von Montag auf Dienstag.

Welche Art von Tests sind gültig?

Erforderlich sind PCR-Labortests oder Schnelltests mit einer Bescheinigung über das Ergebnis. Dabei darf der Abstrich höchstens 48 Stunden vor der Einreise genommen worden sein. Bezahlen müssen Urlauber dies aus der eigenen Tasche.

Wo und von wem werden die Tests durchgeführt?

Testen lassen können sich Reisende an zugelassenen Stellen im Ausland. Allerdings stünden nicht an allen Ländern ausreichende Testangebote und Kapazitäten zur Verfügung, warnen Reiseverbänden. Wie es aus Branchenkreisen hieß, könnten etwa Kuba, die Malediven und die Dominikanische Republik betroffen sein.

Wenn es Reisenden nicht möglich ist, einen Testnachweis zu bekommen, sollen auch Fluggesellschaften Tests anbieten können. Der Reisekonzern TUI kündigte an, Tests am Urlaubsort möglich zu machen. Dazu sollten Testangebote in eigenen Hotels und Robinson Clubs in wenigen Tagen ausgebaut werden.

Was passiert, wenn der Test positiv ausfällt?

Fällt der Corona-Test positiv aus, muss man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Quarantäne begeben - und die Kosten dafür in der Regel selbst tragen.

Wer kontrolliert die Testpflicht?

Ob man einen negativen Testnachweis hat, soll die Fluggesellschaft überprüfen. Verstoßen sie dagegen, drohen Bußgelder. Zusätzlich sind Kontrollen der Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und durch Gesundheitsämter möglich.

Wieso ist die Testpflicht sinnvoll?

Die Corona-Fallzahlen steigen in Deutschland stark an. Der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI) warnte am Freitag vor einer Eskalation der Lage und einer Überlastung des Gesundheitssystems. "Wir befinden uns am Anfang der dritten Welle. Es gibt sehr deutliche Signale, dass diese Welle noch schlimmer werden kann als die ersten beiden Wellen", sagte Lothar Wieler am Freitag.

Mit Blick auf die Zahl denkbarer Neuinfektionen sagte er: "Das können dann auch 100.000 pro Tag werden."

Außerdem äußerten sich Experten besorgt darüber, dass es die besonders ansteckende Corona-Variante P1 auf der spanischen Insel Mallorca geben könnte, wohin gerade besonders viele Deutsche reisen. Die Testpflicht sei eine Vorsichtsmaßnahme, heißt es aus dem Gesundheitsministerium, um eine Virus-Ausbreitung durch Urlaubsreisen zu vermeiden, und schütze auch die Passagiere in den Maschinen. Sie soll zunächst bis einschließlich 12. Mai gelten. (mit dpa)

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