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Grundsteuer zahlen alle Eigentümer von Immobilien und die meisten Mieter.
© Fabian Sommer/dpa

Reform der Grundsteuer kann kommen: Was Schwarz-Rot der Opposition zugestehen musste

Mit einem Entgegenkommen an FDP und Grüne bringt die große Koalition die Reform der Grundsteuer noch rechtzeitig über die Bühne.

Mit einem Zugeständnis an die FDP in letzter Minute hat die große Koalition am Mittwoch die Reform der Grundsteuer auf den Weg bringen können. Die Freien Demokraten hatten eine gute Ausgangposition für ihre Drohung, das Gesetzgebungsverfahren zu verzögern: Ein Teil der Reform, der den Ländern ein Abweichen vom künftigen Bundesgesetz zur Grundsteuer erlaubt, macht eine Verfassungsänderung nötig. Und die geht im Bundestag nicht ohne die FDP – die Grünen allein reichen nicht, die Fraktionen von AfD und Linken sind gegen die vorliegende Reform. So wird am Freitag dreierlei im Bundestag passieren. Das Gesetz zur Reform der Grundsteuer wird mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Das parallele Verfassungsänderungsgesetz geht mit den Stimmen von Koalition, FDP und Grünen (die ebenfalls ein Zugeständnis bekamen) durch. Und auch das Finanzausgleichsgesetz kann geändert werden.

Dieses dritte Gesetz ist der eigentliche Knackpunkt in diesem seit gut einem Jahr laufenden und recht komplizierten Gesetzgebungsverfahren, das viele Winkelzüge und Taktierereien gesehen hat. Die FDP wollte verhindern, dass über unklare Formulierungen im Finanzausgleichsgesetz nicht nur in den Ländern regelmäßig Immobilien bewertet werden müssen, die das Wertmodell des Bundes übernehmen, sondern auch dort, wo die Regierungen sich – vorerst nur in Bayern – für ein Wertmodell entscheiden. Da die Grundsteuer zur Finanzausgleichsmasse gehört, soll sie der Vergleichbarkeit halber nach einem einheitlichen Maßstab für alle Länder berechnet werden – virtuell sozusagen, und dabei orientiert am Wertmodell des Bundes, auch wenn das gar nicht überall gelten wird. In Ländern mit Flächenmodell soll also, so die Vorstellung im Bundesfinanzministerium, eine Art pauschaler Bewertung vorgenommen werden. Das sagte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) in einer Protokollerklärung zum Gesetz auch zu. Aber die FDP wollte eine Festlegung im Gesetz. Es sollte nicht dazu kommen, dass irgendwann doch regelmäßige Einzelbewertungen geben wird, wenn auch nur zur Berechnung des Finanzausgleichs. Mit der Begründung, dass Steuerzahler in Ländern mit Flächenmodell dann möglicherweise zwei Steuererklärungen hätten abgeben müssen. Aus Sicht der FDP, die sich stets für das verwaltungstechnisch einfachere Flächenmodell ausgesprochen hat, wäre das zu bürokratisch gewesen. "Wir konnten verhindern, dass Millionen von Grundstückseigentümern mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden", sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr.

Regelmäßige Bewertung abgewendet

Aber es kommt möglicherweise noch ein Punkt hinzu: Die Bewertung von Immobilien ist eine Voraussetzung für die Erhebung einer Vermögensteuer. Ob das künftig geltende Wertmodell für die Grundsteuer, das nicht allein am Verkehrswert orientiert ist, sondern mit Pauschalen arbeitet, dafür taugt, ist allerdings umstritten. Ob nach Bayern noch andere Länder abweichen und statt des Immobilienwerts sich stärker an der Fläche orientieren, ist unklar. Hamburg hatte zu Zeiten, als Scholz dort Bürgermeister war, stets ein Flächenmodell favorisiert. Auch Länder mit schwarz-gelben Regierungen – derzeit Nordrhein-Westfalen – könnten sich demnächst dafür entscheiden.

Ohne Zeitdruck hätte es das Zugeständnis an die FDP vielleicht nicht gegeben – aber das Bundesverfassungsgericht hat die Reform der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Endgültig erhoben wird die neue Grundsteuer ab 2025. So aber kann die Reform nun am Freitag den Bundestag passieren. Im Bundesrat hätten die Grünen zwar über ihre neun Regierungsbeteiligungen noch eine Veto-Möglichkeit. Aber auch sie haben vorab ein Zugeständnis herausverhandelt: Die künftige Grundsteuer C, über die baureife, aber nicht bebaute Grundstücke höher belastet werden können, gilt nicht nur für Kommunen mit Wohnungsnot, sondern für alle. Der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt sagte dem Tagesspiegel, damit könne seine Partei gut leben. „Die Kommunen brauchen die Grundsteuer, und wir konnten eine deutliche Verbesserung für sie erreichen.“ Die von Grünen wie auch LInken geforderte Abschaffung der Umlage der Grundsteuer auf Mieter gelang nicht. Sie ist allerdings auch nicht Teil des Grundsteuergesetzes, sondern gehört ins Mietrecht. Im Bundesrat gibt es Bemühungen, die Umlage abzuschaffen.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden und bringt bundesweit 14 Milliarden Euro ein.

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