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Angela Merkel stellt auf einer Pressekonferenz die neuen Corona-Maßnahmen vor.
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Update

Impfpflicht, Schwellenwerte, Booster-Offensive: Was jetzt für wen gilt – die neuen Corona-Maßnahmen im Überblick

Maßnahmen orientieren sich künftig an drei Schwellenwerten und es kommt eine Impfpflicht für Pflegeberufe. Geplant sind zudem 30 Millionen Boosterimpfungen.

Die scheidende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs haben sich beim Bund-Länder-Gipfel auf eine flächendeckende 2G-Regelung geeinigt. Die Regelung soll ab einer Hospitalisierungsrate von 3 gelten. Ungeimpfte können damit zum Beispiel nicht mehr Cafés, Veranstaltungen, Restaurants und Stadien besuchen. Damit soll offenbar auch der Impfdruck weiter erhöht werden. Der Hospitalisierungswert gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen mit einer Corona-Infektion im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Ab einem Schwellenwert von 6 Covid-Patienten in Krankenhäusern je 100.000 Einwohnern sollen in allen Bundesländern 2G-Plus-Regelungen eingeführt werden, um einen Notstand zu vermeiden, dann könnten auch Geimpfte nur noch mit einem zusätzlichen negativen Test zum Beispiel in das Restaurant, ins Kino oder in die Theatervorstellung.

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Ab dem Grenzwert 9 sollen regionale Lockdowns, zur Not auch Ausgangssperren für Ungeimpfte und Schulschließungen, möglich sein. Aber nur wenn diese bis zum 25. November beschlossen werden - sie könnte dann bis 15. Dezember gelten. Dieses enge Korsett hängt zusammen mit den zuvor im Bundestag von den Parteien der geplanten Ampel-Koalition beschlossenen neuen Corona-Regeln, die nur diese limitierte Länderöffnungsklausel zulassen.

Aktuell liegt die Hospitalisierungsrate nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bundesweit bei 5,3. In Bayern, wo die Corona-Inzidenz aktuell bei über 600 liegt die Rate jedoch schon bei 8,85. Dort mussten bereits erste Krankentransporte aus Hotspots in weniger belastete Gebiete durchgeführt werden. Am höchsten ist die Krankenhausbelegung aktuell in Sachsen-Anhalt und Thüringen, dort liegen die Wert laut RKI bei 11,9 beziehungsweise 18,5. Die beiden Bundesländer haben aber auch insgesamt weniger Betten zur Verfügung.

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Eine Besonderheit könnten Fußballprofis darstellen. Auch für sie könnte eine 2G-Regel am Arbeitsplatz gelten, weil in den Stadien 2G gilt. Das werde in den kommenden Tagen juristisch geprüft, sagte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst.

Merkel sagte nach dem Treffen man sei in einer "besorgniserregenden Situation". Deutschland müsse nun den exponentiellen Anstieg der Neuinfektionen und Bettenbelegung in den Krankenhäusern ausbremsen. Merkel machte für die aktuelle Situation die Ungeimpften verantwortlich. "Wir könnten besser dastehen, wenn die Impflücke nicht so groß wäre", sagte sie und warb für weitere Impfungen: "Es ist nie zu spät, sich impfen zu lassen."

Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hendrik Wüst (CDU), kündigte einen massiven Ausbau der Booster-Impf-Möglichkeiten an. "Die Länder sind bereit und entschlossen, zu einer massiven Ausweitung der Booster-Impfungen", sagte der frisch gewählte Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen.

Booster-Offensive geplant

Zuvor hatte Merkel von 27 Millionen notwendigen Drittimpfungen noch in diesem Jahr gesprochen. Es benötige erneut eine nationale Kraftanstrengung, so Wüst. Eingeladen würden alle Personen, deren Impfung mindestens fünf Monate zurückliege. "Der Dreiklang heißt Vorsicht, Testen, Impfen."

In einer Beschlussvorlage wurde betont, dass Corona-Erkrankungen bei Geimpften deutlich milder verlaufen würden. Die 2G-Regel soll nach dem Willen der Länderchefs streng kontrolliert werden. "Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert". Wo möglich, solle die Bereitstellung einer QR-Code-Registrierung angeordnet werden.

Bund und Länder wollen die Wirksamkeit der Maßnahmen in dem vom Bundestag verabschiedeten Infektionsschutzgesetz im Dezember überprüfen. Spätestens am 9. Dezember solle bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz geprüft werden, ob die Maßnahmen ausreichend seien. Das habe Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) als voraussichtlich künftiger neuer Kanzler zugesagt.

Impfpflicht für Pfleger und Ärzte kommt

Zuvor gab es unter den Länderchefs bereits eine Einigung für eine Impfpflicht für Angehörige von Heil- und Pflegeberufen sowie allen Mitarbeitern in Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen. Demnach stimmte die SPD-Seite dem Vorschlag der Unions-Ministerpräsidenten zu. Zuvor hatten sich die Ampel-Parteien aus SPD, Grünen und FDP nicht auf eine solche berufsbezogene Impfpflicht einigen können - vor allem weil die FDP blockierte.

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Am Mittwoch zeigte sich FDP-Chef Christian Lindner dann aber erstmals offen für eine solche Impflicht. Es gebe Argumente dafür, sagte er auf dem Wirtschaftsgipfel der "Süddeutschen Zeitung". Eine Impfpflicht müsste formal durch ein Gesetz im Bundestag beschlossen werden - die Länder haben den Bund nun aufgefordert, rasch einen Gesetzentwurf hierzu vorzulegen.

Corona-Hilfen auch für Advents- und Weihnachtsmärkte geplant

Bund und Länder planen außerdem Wirtschaftshilfen für Advents- und Weihnachtsmärkte, die von Corona-Schutzmaßnahmen in den nächsten Wochen besonders stark betroffen sein dürften. Das geht aus den Beschlüssen von Bund und Ländern zur aktuellen Corona-Lage hervor, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurden. Vorgesehen ist zudem, Fixkostenhilfen für Unternehmen und Selbstständige um drei Monate bis Ende März 2022 zu verlängern. Gleiches gilt für die Regelungen zur Kurzarbeit, die viele Betriebe in der Corona-Krise genutzt haben.

"Die Überbrückungshilfe ist neben dem Kurzarbeitergeld das wichtigste Instrument, um besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen", heißt es in den Beschlüssen. Für betroffene Firmen des Handels bestehe weiter die Möglichkeit, Gelder für nicht-verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe zu bekommen.

Falls nötig, könnten Unternehmen in Deutschland bis Mitte 2022 noch weitere Staatshilfen bekommen. Die EU-Kommission, die in Europa Wettbewerbsverzerrungen durch Staatshilfen verhindern soll, hatte dafür am Donnerstag grünes Licht gegeben. Seit Beginn der Krise wurden schon rund 125 Milliarden Euro an die Wirtschaft ausgezahlt. Hinzu kam noch das Kurzarbeitergeld in Höhe von 40 Milliarden Euro.

Pflegekräfte sollen erneuten Corona-Bonus erhalten

Angesichts der anhaltenden Belastungen in der Corona-Pandemie sollen Pflegekräfte erneut einen finanziellen Bonus erhalten. Bund und Länder hätten sich bereiterklärt, "dass wir bei den Pflegekräften im Zusammenhang mit der Intensivpflege insbesondere einen Bonus zahlen werden", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Höhe der Bonuszahlung blieb vorerst offen. Die Länder baten den Bund, die nötigen Finanzmittel bereitzustellen.

Mit der Zahlung sollten "insbesondere in der Intensivpflege (...) die Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation unterstrichen werden", heißt es in dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern.

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Die Pflegekräfte schulterten "einen Großteil der Last der Pandemie" und müssten "in der nunmehr erneut überaus angespannten Lage weiterhin ihren unverzichtbaren Einsatz" leisten. Die Regierungschefinnen und -chefs sprachen ihnen "hierfür tiefen Dank und Respekt aus".

Bund und Länder hatten im vergangenen Jahr eine einmalige steuerfreie Zahlung von bis zu 1000 Euro für Beschäftigte in der Altenpflege beschlossen. Die Länder und die Arbeitgeber konnten die Prämie freiwillig um bis zu 500 Euro aufstocken.

Die Länder bekräftigten bei dem Treffen vom Donnerstag laut Beschlusspapier ihre Entscheidung vom März, nach der die "Rahmenbedingungen und Entlohnung in der Pflege dauerhaft und stetig zu verbessern sind". Dies werde "umgehend und prioritär aufgegriffen werden müssen, denn es duldet keinen weiteren Aufschub."

Merkel warnt: "Wir laufen voll"

In der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hatte Merkel zuvor eindringlich vor der vierten Welle gewarnt. "Wir laufen voll", sagte sie laut Teilnehmern. Allein am Donnerstag meldete das Robert-Koch-Institut mehr als 65.000 neue Corona-Fälle - so viel wie noch nie binnen 24 Stunden.

Angela Merkel hatte zuletzt eindringlich vor der vierten Welle gewarnt.
Angela Merkel hatte zuletzt eindringlich vor der vierten Welle gewarnt.
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Am Vormittag hatte der Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Es stellt die Rechtsgrundlage für die Corona-Maßnahmen dar, da die bisherige juristische Grundlage, die epidemische Notlage nationaler Tragweite, am 25. November auslaufen soll.

Damit werden harte Maßnahmen wie Ausgangssperren, Schulschließungen, aber auch das Schließen von Gastronomie, Hotels oder Reiseeinschränkungen den Ländern untersagt, mit Ausnahme der Lockdown-Option bis 15. Dezember.

Zudem werden Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie nun vom Bundestag wieder federführend erarbeitet - und nicht mehr von der Bund-Länder-Runde. Auch deshalb fand das Bund-Länder-Treffen erst nach dem Bundestags-Beschluss statt.

Union: "Das kann nicht gut gehen"

In der Debatte im Plenum hatte vor allem die Union die Pläne der Ampel-Parteien heftig kritisiert. Man nehme den Ländern mitten in der vierten Welle wichtige Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie. „Das kann nicht gut gehen“, sagte der CSU-Politiker Stephan Stracke über das geänderte Infektionsschutzgesetz. "Den Maßnahmenkatalog hätte ich mir umfassender gewünscht", sagte die Kanzlerin am Abend. Mit Ausnahme der Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen hätte sie sich alle bisherigen Maßnahmen auch weiterhin gewünscht.

SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar sagte dagegen im Bundestag: „Die Länder haben mehr Möglichkeiten des effektiven Handelns.“ Grüne und FDP warfen dagegen der Union vor, im Sommer viel zu wenig getan haben, um zu mehr Impfungen zu kommen.

Die Ampel-Parteien argumentieren, dass die sehr eingriffsintensiven Maßnahmen im bisherigen Infektionsschutzgesetz (Paragraph 28a) bei den inzwischen erreichten Impfquote rechtlich nicht mehr haltbar seien. Neu und verschärfend kommt aber zum Beispiel eine 3G-Pflicht in BUs und Bahn sowie am Arbeitsplatz hinzu.

Noch ist das neue Infektionsschutzgesetz allerdings nicht rechtskräftig, am Freitag muss noch der Bundesrat zustimmen. Dort hat die Union eine Mehrheit und könnte das Gesetz blockieren. Das soll vorerst aber vom Tisch sein, dafür wird die Wirksamkeit des neuen Infektionsschutzgesetzes bereits in der kommenden Bundestagssitzung am 9. Dezember überprüft, wie Hendrik Wüst ankündigte: „Bund und Länder sind sich einig, dass bei ihrer Besprechung am 9. Dezember die Wirkung der auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens evaluiert wird.“ (mit Agenturen)

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