Neue Rechtsbasis für Pandemieregeln: Was im Corona-Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen steht
Die Corona-Notlage soll bald auslaufen, darüber sind sich die potenziellen neuen Regierungspartner einig. Sie setzen auf einen anderen Weg. Der wird nun klarer.
Bevor die epidemische Lage am 25. November endet, wollen die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP neue Leitplanken zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschließen. An einem Gesetzentwurf dazu werde aktuell noch gearbeitet, hieß es am Sonntag aus Fraktionskreisen. Über den Entwurf solle der Bundestag nach jetziger Planung am kommenden Donnerstag beraten.
Die drei möglichen Koalitionspartner wollen darin den Angaben zufolge unter anderem neue Regelungen zum Test-Angebot festschreiben. Außerdem arbeiten die Ampel-Parteien wohl an Maßnahmen, die Betrügereien mit gefälschten Impfnachweisen verhindern sollen.
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Grünen-Chefin Annalena Baerbock hatte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt: „Es geht darum, die Schutzmaßnahmen auf eine rechtlich tragfähige Grundlage zu stellen und dadurch abzusichern.“ Die Maßnahmen müssten vom Bundestag beschlossen werden.
Wie die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf Verhandlungskreise berichtete, erwägen SPD, Grüne und FDP unter anderem eine tägliche Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher in Pflegeheimen, unabhängig davon, ob diese geimpft oder genesen sind. Außerdem könnte die Corona-Prämie für Kliniken reaktiviert werden, so dass Krankenhäuser wieder eine staatliche Entschädigungszahlung bekommen, wenn sie einen Teil ihrer Intensivbetten für Corona-Patienten freihalten.
Ärzte sollen ältere Patienten anschreiben
Um die Booster-Impfungen bei Senioren zu beschleunigen, sollten Ärzte verpflichtet werden, ihre älteren Patienten anzuschreiben und über die dritte Impfung zu informieren, heißt es in dem Bericht. Auf einen Lockdown für Ungeimpfte oder eine bundesweite 2G-Regel für das öffentliche Leben wollten die potenziellen Ampel-Partner aber verzichten.
Am 25. November läuft der Sonderstatus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aus. Der scheidende Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich ebenso wie die möglichen neuen Regierungspartner dafür ausgesprochen, die Einstufung als Rechtsgrundlage für weitgehende Corona-Einschränkungen nicht mehr zu verlängern.
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SPD, Grüne und FDP hatten bereits Ende Oktober mitgeteilt, dass sie stattdessen einen abgespeckten Katalog möglicher Maßnahmen festlegen wollen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung solle nach einer Anhörung von Expertinnen und Experten am 18. November im Bundestag beschlossen werden. Einen Tag später solle das Gesetz in einer Sondersitzung des Bundesrats beraten und verabschiedet werden.
Nach der Ankündigung der drei Parteien sollen den Bundesländern weiter Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Hygienekonzepte oder Zugangsregeln nur für Geimpfte, Genesene und Getestete offen stehen. Schulschließungen, Lockdowns und Ausgangssperren werde es aber nicht mehr geben, hatte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese gesagt.
Bisher knüpfen Corona-Vorgaben laut Infektionsschutzgesetz daran an, dass der Bundestag die epidemische Lage feststellt. Das Parlament hatte dies erstmals im März 2020 getan und mehrfach bestätigt. Als Hauptgrund für die geplante Änderung hatten die drei Parteien die Impfungen als Schutz vor Corona genannt. Zudem hatten sie angekündigt, dass spätestens zum 20. März 2022 sämtliche Corona-Beschränkungen auslaufen sollen. (dpa)