zum Hauptinhalt
Der Journalist Günter Wallraff arbeitete in den Achtzigerjahren für sein Undercover-Buch „Der Aufmacher – Der Mann, der bei ,Bild’ Hans Esser war“ bei der Bild-Zeitung.
© Henning Kaiser/dpa

Dürfen Medien das veröffentlichen?: Was Ibiza-Gate mit dem Fall Wallraff zu tun hat

Dürfen Medien die Infos aus der FPÖ-Video-Falle einfach veröffentlichen? Eine Einordnung.

Die Ibiza-Affäre hat auch einen alten Bekannten wieder auf den Plan gerufen. Hans-Georg Maaßen hatte schon zu den Vorkommnissen in Chemnitz eine eigene Meinung und musste nach einigen Irrungen und Wirrungen als Chef des deutschen Verfassungsschutzes gehen.

Nun, da in Österreich der Vizekanzler per Videofalle überführt worden ist, wie er Verfassungsgrundsätze aushebeln wollte und einen Abgrund an Landesverrat offenbarte, sieht Maaßen einen „Tabubruch“ – aber eher bei den Fallenstellern, und er stellt auch die Rolle der Medien zur Debatte. Er bezieht dies auf das heimlich aufgenommene Video mit den Ausführungen von Heinz-Christian Strache beim Treffen mit der angeblichen Oligarchen-Nichte auf Ibiza. „Spiegel“ und „Süddeutsche Zeitung“ hatten den Fall öffentlich gemacht. „Wir sind es auch den Österreichern schuldig, aktiv an der Aufklärung der Hintergründe mitzuwirken, da deutsche Medien die Regierungskrise in Österreich mit herbeigeführt haben“, schreibt Maaßen in der „Bild“-Zeitung. Und Ex-BND-Chef August Hanning fordert dort eine Offenlegung der Quellen.

Dabei ist Quellen- und Informantenschutz ein hohes Gut – woher Informationen kommen, darf geheim bleiben. Juristisch ist der Fall zumindest für die beteiligten Medien gedeckt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1984 – damals klagte der Axel-Springer-Verlag („Bild“) gegen Günter Wallraff, der sich in den Verlag eingeschlichen hatte und über die dortigen Praktiken das Undercover-Buch „Der Aufmacher – Der Mann, der bei ,Bild’ Hans Esser war“, schrieb.

Demnach ist die Veröffentlichung einer Information – auch wenn sie rechtswidrig und durch Täuschung beschafft worden ist – dann rechtens, „wenn die Bedeutung der Informationen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung einseitig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen und für die Rechtsordnung nach sich ziehen“.

Journalistenverbandschef spricht von "erheblichem öffentlichen Interesse"

Dementsprechend hält Frank Überall, Chef des Deutschen Journalistenverbands, die Ibiza-Veröffentlichung für legitim – auch wenn die Aufzeichnung möglicherweise einen Eingriff in die Privatsphäre der Beteiligten darstellt. „Es ist ganz klar, Journalistinnen und Journalisten hätten so eine Falle nicht stellen dürfen“, sagt Überall. „Aber weil das Material von erheblichem öffentlichen Interesse ist, darf es – wie in den Fällen anderer Whistleblower auch – veröffentlicht werden.“ Würden sich Redaktionen gegen die Bekanntmachung solch heikler Informationen entscheiden, „dann gäbe es überhaupt keine Berichterstattung über Korruption mehr“. Für den DJV-Chef ist offenkundig, dass sich die verantwortlichen Medien wie „Spiegel“ und „Süddeutsche Zeitung“ richtig verhalten hätten.

Zur Startseite