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Auf dem Weg. Ein Organ vor der Transplantation.
© Soeren Stache/dpa

Geringe Organspenderzahlen: Warum die Deutschen kein Herz haben

Nie waren die Organspenderzahlen niedriger als 2017. Eine Ursache ist die unredliche Aufklärung. Kulturelle und religiöse Ängste werden unterschätzt. Ein Essay.

Ein Essay von Michael de Ridder

Die Spende eines Organs ist ein Akt menschlicher Hilfsbereitschaft und Solidarität. Er ermöglicht einerseits zahllosen Menschen mit einem versagenden Organ das Überleben. Er greift andererseits tief in die körperliche und seelische Integrität des Spenders ein. Er berührt sein individuelles Todesverständnis, seine religiösen oder spirituellen Überzeugungen, sein Selbstbestimmungsrecht, sein Vertrauen in die Medizin sowie sein Verhältnis zu ihm nahestehenden Menschen. Ängste und Unsicherheiten sind also mit dem Für und Wider einer Zustimmung zur Organspende eng verflochten. Deswegen ist die Hemmschwelle vieler Menschen hoch und lässt sie zögern, zu Lebzeiten ihre Zustimmung schriftlich mit einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung zu dokumentieren.

Erneut musste die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zu Jahresanfang eine Hiobsbotschaft verkünden: Haben 2007 noch 1313 Menschen ein Organ gespendet, so ging die Zahl seitdem kontinuierlich auf 797 Spender im Jahr 2017 zurück – die niedrigste Spenderrate seit 20 Jahren. Umso erstaunlicher ist, dass mehr als 80 Prozent der Deutschen eine grundsätzlich positive Haltung zur Organspende einnehmen, doch nur 32 Prozent haben ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert (unter diesen wiederum 74 Prozent zugunsten einer Organspende). Mangelt es also in Deutschland, wie die DSO konstatiert, an einer „Kultur der Organspende“? Hat unser ansonsten so hilfsbereites und spendenfreudiges Land im wörtlichen wie im übertragenen Sinne kein Herz für Schwerstkranke und Todgeweihte?

Die Debatte um die Widerspruchslösung

An Erklärungsversuchen für die Krise der Organspende mangelt es nicht, eine schlüssige Erklärung für den Rückgang der Organspenderzahlen kann bis heute allerdings niemand geben: Der Organspendeskandal 2012 wird als Grund genannt - obwohl der Rückgang der Spenderzahlen schon wesentlich früher begann. Mediziner in verschiedenen Kliniken sollen Empfängerlisten manipuliert haben. Von zu vielen Transplantationszentren ist außerdem die Rede, mangelhafter Organisation, einer niedrigen, weil zu gering vergüteten Meldebereitschaft der Krankenhäuser. Bis heute fehle ein Transplantationsregister, das Daten von Spendern und Empfängern zentral zusammenführen soll; die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Mittel für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken würden allzu oft zweckfremd verwendet; Intensivmediziner und -pflegepersonal hätten Vorbehalte gegen die Organspende; es herrsche eine ungute Konkurrenzsituation zwischen der Betreuung potenzieller Organspender und der Behandlung Schwerstkranker auf Intensivstationen.

Mit dem starken Rückgang wurde auch die politische Debatte um die sogenannte „Widerspruchslösung“ befeuert. Bei jedem Bürger würde dann die Spendenbereitschaft vorausgesetzt, es sei denn, er widerspricht explizit. „Organspende niedrigste Rate. Brauchen Widerspruchslösung. Das System versagt. Zu viele unnötige Tote. Keine Ethik der Unverantwortlichkeit!“, twitterte der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach, zu Jahresanfang und fordert die Einführung der Widerspruchsregelung. Im Mai sprach sich auch der Deutsche Ärztetag für diese Lösung aus. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat für September einen Gesetzentwurf zur Organspende versprochen. Die Frage der Zustimmung wird darin nicht neu geregelt – es bleibt dabei, dass es die explizite Zustimmung eines Bürgers braucht, um seinem Körper Organe zu entnehmen. Verbessert werden soll laut Spahn zunächst die Situation in den Kliniken, etwa durch eine Stärkung der Transplantationsbeauftragten. Doch der Gesundheitsminister sagte zu, die Debatte über die Organspende in der Gesellschaft voranzutreiben.

Bürger per Gesetz zu Spendern machen?

Die Widerspruchslösung allerdings ist keine Lösung des Problems. Nach Ansicht der Nationalen Ethikkommission der Schweiz im Bereich Humanmedizin sollte ein Wechsel der rechtlichen Regelung nur dann zur Disposition gestellt werden, wenn sie nachweislich etwas verbessern würde. Ein Blick auf andere Länder kann diese Erwartung jedoch nicht bestätigen. Während in einigen Ländern die Spenderrate unter der Widerspruchslösung anstieg (zum Beispiel in Belgien), veränderte sich die Rate in anderen Ländern nicht (in Schweden und Singapur) oder sank sogar (in Brasilien, Dänemark, Lettland). Gleichzeitig sind auch Länder bekannt, in denen sich umgekehrt die Einführung der Zustimmungslösung mit einer Erhöhung der Spenderrate verband (Australien, USA).

Die Bürger quasi per Gesetz zu Spendern zu machen, kann also nicht die Lösung sein. Würde sich jemand wirklich dafür interessieren, warum die Deutschen nicht spenden, könnte er leicht zu folgendem Schluss kommen: Wir müssen ihre Ängste ernst nehmen und sie mündig machen. Die bisherigen Aufklärungsmethoden leisten das nicht.

Wer über Organspende redet, muss auch über den Hirntod reden

Das Transplantationsgesetz beinhaltet seit 2012 die Verpflichtung der Krankenkassen, ihre Mitglieder regelmäßig schriftlich über den guten Zweck der Organspende zu informieren und die Aufforderung, ihre Ablehnung oder Einwilligung zu bekunden. Zwar beabsichtigt der Gesetzgeber mit dieser Regelung die Erhöhung der Spendenbereitschaft der Bevölkerung; zugleich besteht er darauf, „dass die Aufklärung die gesamte Tragweite der Entscheidung umfassen und ergebnisoffen sein muss“. Damit bekennt er sich zur Selbstbestimmung und freiwilligen Entscheidung des einzelnen Bürgers.

Aufklärung – ein genuin auf Offenheit angelegter diskursiver Prozess der (selbst-)kritischen Auseinandersetzung – zielt auf Mündigkeit der Aufzuklärenden; sie soll freies, selbstbestimmtes Entscheiden und wohl erwogenes Handeln ermöglichen; sie dient der Vergewisserung unserer selbst und der Antwort auf die Frage, wer wir sind und wer wir sein wollen; sie muss zudem am vorhandenen Wissen und an den herrschenden Anschauungen der Aufzuklärenden ansetzen.

Existenzelle Fragen erfordern äußerste Sensibilität

Im Kontext der Organspende kann und darf sich Aufklärung nicht allein darauf beschränken, Solidarität, Nächstenliebe, gar die Heldenhaftigkeit des Spenders zu überhöhen; sie kann das notorisch umstrittene Hirntodkonzept nicht undiskutiert lassen; sie darf die Diskussion zentraler und klassischer Begriffe der abendländischen Ethik wie Leben, Körper, Natürlichkeit, Integrität, Menschenwürde, Autonomie, Person(-alität) und Pietät nicht außer Acht lassen zugunsten einer „Aufklärung“, die letztlich einseitig altruistisch argumentiert und dabei simplistisch auf den allein biologisch verstandenen Tod rekurriert. Gerade in einer Zeit, in der Sterben und Tod wie nie zuvor manipulierbar geworden sind und viele Menschen den Möglichkeiten und der Macht der Medizin mit Skepsis oder Misstrauen begegnen, ist eine solche Verkürzung unangemessen, weil sie existenzielle Fragen, Ängste und Zweifel unberücksichtigt lässt. In Fragen der Aufklärung zur Organspende ist indes, wie sonst nirgends in der Medizin, äußerste Sensibilität, Offenheit und Redlichkeit gefordert. Davon aber sind die institutionellen Aufklärungskampagnen weit entfernt.

Diverse, der Öffentlichkeit weitgehend unbekannte wissenschaftliche Analysen, zum Beispiel das von der Volkswagenstiftung geförderte Projekt „Tod und toter Körper“ widmen sich den Inhalten und der Qualität der Aufklärung zur Organspende. Sie haben sowohl die „Herstellung“ von Wissen über die Organspende wie auch die Methodik der Bevölkerungsbefragungen, zumal zur Frage des Hirntods, untersucht. Es stellt sich heraus, dass es den Produzenten des Aufklärungsmaterials primär um eine Imagekampagne im Sinne eines „sauberen Transplantationsverfahrens“ geht. In nur sechs von 32 analysierten Kurzfilmen wird das Hirntodkriterium explizit angesprochen. Die Studie kommt außerdem zu dem Schluss, dass die Bevölkerung den Hirntod keineswegs ganz allgemein mit „dem Tod“ des Menschen gleichsetzt – anders als es die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung behauptet. Immerhin stimmten 28 Prozent der Befragten der Aussage zu: „Hirntote Spender sollten nicht als Organspender benutzt werden“ und 37 Prozent hätten lieber ein künstliches oder ein aus Stammzellen gezüchtetes Organ als das eines Hirntoten, wenn sie auf eines angewiesen wären.

Nicht mal der Ethikrat ist sich einig

Wird die Frage der Legitimität der Hirntoddiagnostik überhaupt erörtert, dann allein mit dem Verweis auf die Existenz des Transplantationsgesetzes; als sei allein die Tatsache, dass es ein Gesetz gibt, hinreichend dafür, Zweifel an der Organspendepraxis nicht aufkommen zu lassen. Dabei vertritt nicht einmal der Deutsche Ethikrat in der Frage des Hirntods eine einheitliche Meinung: Zwar plädierten alle 25 Mitglieder dafür, den Hirntod als Organentnahmekriterium zu akzeptieren, doch nur 18 seiner Mitglieder setzen das irreversible Erlöschen aller Hirnfunktionen (Hirntod) mit „dem Tod“ des Individuums gleich. Die übrigens sieben hingegen halten den Hirntod zwar auch für ein Entnahmekriterium, nicht jedoch für „den Tod“ des Menschen schlechthin. Womit Raum gegeben ist für die diffizile Frage, ob Hirntote nicht doch – wenn auch unwiderruflich – als Sterbende und damit noch Lebende anzusehen sind.

Der moralische Druck auf potenzielle Spender

Zu aufschlussreichen Ergebnissen gelangen auch Analysen der Ikonografie bundesweit bei „Informationskampagnen“ eingesetzter Plakate und anderer Bildmaterialien zur Organspende, so etwa ein Video der Stiftung „Fürs Leben“: Ein junger Mann wartet an einer menschenleeren U-Bahn-Station (Gesundbrunnen) unter einer Anzeigetafel („Betriebsstörung“) mit einem tragbaren Dialysegerät – eine surreale Situation, die dem Betrachter eine verzweifelt leidende Person vor Augen führt. Ihr nicht zu helfen, kommt dem „Tod auf der Warteliste“ gleich. Der Betrachter wird als potenzieller Organspender in die Szenerie geradezu hineingesogen – mit der Botschaft einer Verpflichtung, dem Sterbenden ein Weiterleben zu ermöglichen. Der nicht handelnde und nicht leidende Betrachter, so die Botschaft des Films, ist verantwortlich für das Leiden des Patienten. Derartige Bilder mögen zwar motivieren, von Information und Aufklärung sind sie weit entfernt.

Der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte „Göttinger Organspende-Survey“ ging der Frage nach den tieferen Ursachen für die Zurückhaltung gegenüber einer Organspende in Deutschland nach. Befragt wurden in den Jahren 2008 und 2015 Studenten. Er kommt zu dem Resultat, dass es weniger um erschüttertes Vertrauen der Bevölkerung in unser Transplantationssystem geht; auch sind Ignoranz und Desinteresse der Bürger nicht die Hauptgründe für die geringe Bereitschaft zur Organspende. Vielmehr seien es Skepsis gegenüber der Gleichsetzung des Hirntods mit dem Tod des Menschen sowie generelle, kulturell tief verwurzelte Körperkonzepte, die die (Nicht-)Bereitschaft zur Organspende beeinflussten. Nicht spendenbereite Personen sehen den Körper nicht allein als physisch, sondern als Ganzheit, die Identität und Persönlichkeitseigenschaften formt. So lehnten 88 Prozent der Befragten den Satz ab: „Der Körper ist eine Maschine.“ 35 Prozent unterstützten die Idee, dass manche Organe die Individualität und Einzigartigkeit einer Person konstituieren und nicht transplantiert werden sollten, etwa das Herz, weil es der Sitz der Seele sei.

Nur echte Aufklärung ist gute Aufklärung

Insgesamt kann man sagen: Die Aufklärer verstehen sich eher als Träger einer Mission denn als Bereitsteller von Information. Der Entschluss zur Organspende wird dem Bürger als moralisch höherwertig, wenn nicht gar als moralische Pflicht vermittelt. Damit gerät jeder potenzielle Organspender unter Druck. Eine freie und wohl erwogene Entscheidung wird konterkariert. Bei manch Unschlüssigem wird eher das Gegenteil des Gewünschten erreicht. Auch der Ablehnung einer Organspende oder die Nichtäußerung kann eine wohlerwogene Entscheidung sein. Niemandem steht es zu, dies moralisch zu bewerten.

Dass die Bevölkerung für diese Zusammenhänge ein Gespür hat und deshalb mit Widerständen reagiert, hält Weymar Lübbe, ehemaliges Mitglied des Deutschen Ethikrates, für hoch wahrscheinlich: Die verantwortlichen Institutionen sollten die Bürger als Diskussionsteilnehmer behandeln und nicht als Objekte von mehr oder weniger durchschaubaren Kommunikationsstrategien zur Steigerung des Spendenaufkommens.

Der Wert der Organspende als Akt menschlicher Hilfsbereitschaft ist nicht hoch genug einzuschätzen, doch ist er durchwirkt von höchst persönlichen weltanschaulichen und spirituellen Fragen, Zweifeln und Unwägbarkeiten. Eben deswegen ist eine gewissenhafte und verantwortliche Entscheidung den Bürgern nur zuzumuten, wenn ihre Alternativen in der Gesamtheit ihrer Dimensionen aufgeblättert werden und den Bürgern zugänglich sind. Daran aber mangelt es. Die Aufklärung muss echte Aufklärung werden, so mühsam das sein mag. Sonst wird das Unbehagen an der Organspende fortbestehen.

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