AfD-Vorsitzender: "Vogelschiss"-Äußerung hat keine juristischen Folgen für Gauland
Alexander Gauland hatte die Nazi-Zeit als "Vogelschiss" in Deutschlands Geschichte relativiert. Ermittlungen gegen den AfD-Chef wurden nun eingestellt.
Die Ermittlungen der Justiz wegen der umstrittenen „Vogelschiss“-Bemerkung des AfD-Chefs Alexander Gauland über die Nazi-Zeit sind eingestellt worden. Die Aussagen seien im Gesamtkontext der Rede durch die Meinungsfreiheit gedeckt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Meiningen am Dienstag.
Gauland hatte im Juni beim Bundeskongress der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative im thüringischen Seebach erklärt: „Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über 1000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte.“ Der Satz fiel nach einem Bekenntnis Gaulands zur Verantwortung der Deutschen für den Nationalsozialismus mit Millionen ermordeten Juden und Millionen Kriegstoten.
Gauland wurde danach wegen Volksverhetzung unter anderen von der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Hessen angezeigt. Deren Vorsitzende Enis Gülegen zeigte sich enttäuscht über die Einstellung der Ermittlungen. Er wolle die Begründung der Staatsanwaltschaft prüfen und möglicherweise Beschwerde dagegen einlegen, sagte Gülegen dem Hessischer Rundfunk.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es sei verständlich, dass die Rede das Empfinden vieler Menschen verletzt und für Empörung gesorgt habe, sagte. Allerdings lasse Gaulands Metapher mehrere Deutungsmöglichkeiten zu. Im Gesamtkontext der Rede sei die Bagatellisierung der NS-Zeit und des Holocaust nicht die einzig denkbare Schlussfolgerung. Nach Angaben des Sprechers sei zum Beispiel auch denkbar, dass sich Gaulands „Vogelschiss“-Metapher auf eine zeitliche Dimension beziehe - vor dem Hintergrund der gesamten deutschen Geschichte. (dpa)