Höcke, Kalbitz und Tillschneider im Visier: Verfassungsschutz beginnt mit Überwachung von drei AfD-Politikern
Erstmals seit 2014 bespitzelt der Verfassungsschutz wieder Landtagsabgeordnete. Betroffen sind Politiker vom rechtsextremen „Flügel“ der AfD.
Der Verfassungsschutz hat damit begonnen, die AfD-Landtagsabgeordneten Björn Höcke, Andreas Kalbitz und Hans-Thomas Tillschneider mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Das berichtete die „Zeit“. Das bedeutet, dass Verfassungsschützeer etwa die Telefonate abhören und oder Mails mitlesen können.
Beamte des Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Landesverfassungsschutzbehörden würden seit Anfang des Jahres belastende Erkenntnisse sammeln und in neu eingerichteten „Personenakten“ speichern.
Der Thüringer Landeschef Höcke, sein Brandenburger Amtskollege Kalbitz und der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Tillschneider gehören dem rechtsextremen „Flügel“ der AfD an.
Der Verfassungsschutz hatte bereits im Januar 2019 den „Flügel“ und die Partei-Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Prüffall eingestuft. Dagegen klagt die Partei.
Erstmals seit 2014 Überwachungen von Abgeordneten
Überwachungen von Abgeordneten hatte der Verfassungsschutz 2014 ausgesetzt. Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte das verfügt und damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes reagiert.
Die Karlsruher Richter hatten die Abgeordnetenüberwachung, die seinerzeit der Linkspartei galt, scharf gerügt. Die Beobachtung stelle einen „Eingriff in das freie Mandat“ dar, das eine „von staatlicher Beeinflussung freie Kommunikationsbeziehung zwischen dem Abgeordneten und den Wählerinnen und Wählern“ umfasse.
Damals stellten die Richter aber auch klar, wann eine Beobachtung von Abgeordneten sehr wohl möglich sei. Das sei der Fall, wenn „Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft“.
Weitere Abgeordnete könnten folgen
Diese Auflagen sehen die Verfassungsschutzbehörden nun bei einer Reihe von Abgeordneten aus dem Bundestag und den Landesparlamenten als erfüllt an. Höcke, Kalbitz und Tillschneider seien die ersten betroffenen, noch andere Bundestags- und Landtagsabgeordnete vom „Flügel“ könnten folgen, berichtete die „Zeit“.
In den Personenakten dürfen die Behörden laut „Zeit“ neben offen zugänglichem Material auch Erkenntnisse sammeln, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen wurden. Dazu gehören etwa abgehörte Telefonate und mitgelesene Mails.
Zeitgleich erwäge der Verfassungsschutz auch die Überwachung einiger Abgeordneter der Linkspartei.
Grundlage ist ein Gutachten des Verfassungsschutzes
Die neue Linie der Verfassungsschützer folge einem 436 Seiten starken Gutachten, das die Verfassungsschützer im Januar 2019 präsentiert hätten, berichtet die „Zeit“. Damals urteilten die Geheimdienstler, es gebe „erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerichtete Politik der AfD“, die vorliegenden „Verdachtssplitter“ seien aber „nicht hinreichend verdichtet“.
Seitdem wird die AfD als so genannter Prüffall eingestuft: Der Verfassungsschutz schaut hin, setzt aber keine nachrichtendienstlichen Mittel ein. Anders ist es bei der Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ und dem „Flügel“. Hier lägen „stark verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei ihr um eine extremistische Bestrebung handelt“. (Tsp)